Die Bundesregierung hat die neue Muster-Quarantäneverordnung gebilligt. Die neuen Regeln sollen bereits ab dem 14. Januar gelten, müssen aber zuvor noch von den Ländern umgesetzt werden.

Die Einreiseregeln werden in Deutschland wie erwartet verschärft. Nachdem in den letzten Tagen bereits alle relevanten Details ans Licht gekommen waren, folgte am Mittwochvormittag nur noch die Beratung zwischen Gesundheitsministerium und Bundesregierung. Mittlerweile ist klar, dass die Verordnung mit einer Ausnahme so gebilligt wird, wie ursprünglich erwartet worden war. Das berichten verschiedene Quellen unter Berufung auf die dpa, unter anderem der Spiegel.

Testpflicht für alle Länder mit Inzidenz über 200

Kernbestandteil der neuen Quarantäneverordnung, die bereits ab morgen Geltung haben soll – da es sich allerdings um ein Muster handelt, muss die Verordnung noch in Landesrecht geändert und umgesetzt werden – ist eine zusätzliche Testpflicht. Diese greift immer dann, wenn die Inzidenz in einem Land bei mehr als 200 liegt. Das bedeutet konkret, dass in den letzten sieben Tagen mehr als 200 auf 100.000 Einwohner positiv auf das Coronavirus getestet werden müssen, als Maßgabe zählen hier die dem Robert-Koch-Institut und dem Auswärtigen Amt vorliegenden Werte. Es ist entsprechend auch davon auszugehen, dass das Robert-Koch-Institut in Kürze eine Liste der Hochrisikogebiete veröffentlichen wird, für die zusätzlich eine Testpflicht gilt. Aktuell liegt ein solches Dokument, das Reisenden eine gewisse Planungssicherheit gibt, noch nicht.

Edinburgh Schottland

Reisende müssen durch die neue Verordnung, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, schon vor dem Flug nach Deutschland einen negativen Coronavirus-Test, der maximal 48 Stunden alt ist, vorlegen. Besonders zielt die Regelung auf Einreisen aus Irland, Großbritannien und Südafrika, wo sich neue Virus-Mutationen stark ausbreiten. Da die Ausbreitung sich mittlerweile auch in anderen Ländern ausweitet, greift die Regel allerdings für alle Länder mit höherer Inzidenz. Wie genau die Regelung für die Überquerung von Landesgrenzen umgesetzt oder kontrolliert werden soll, bleibt derweil offen. Viele Nachbarländer von Deutschland liegen beim Inzidenzwert aktuell deutlich über 200, zudem breitet sich die Virus-Mutation unter anderem in Dänemark und den Niederlanden zuletzt verstärkt aus.

Keine Änderungen gibt es durch die neuen Regeln am Zwang zur Quarantäne nach der Einreise. Wer aus einem Risikogebiet (nicht nur Hochrisikogebiet) einreist, muss nach der Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann durch einen am fünften Tag nach Einreise durchgeführten und negativ ausgewertet PCR-Test vorzeitig beendet werden.

Keine Ausnahme durch Immunität oder Impfung

Ein besonders umstrittener Teil der Verordnung wurde schlussendlich allerdings nicht umgesetzt. Die ursprüngliche Fassung hatte vorgesehen, dass Personen mit einer Immunität gegen das Coronavirus genauso wie geimpfte Reisende von der Testpflicht genauso wie von der Quarantäne ausgenommen werden. Die Ausnahme sollte für all diejenigen gelten, die frühestens 14 Tage nach Abschluss der zweiten Impfung nach Deutschland einreisen. Genauso wären diejenigen ausgenommen gewesen, die in den letzten sechs Monaten nachweislich mit dem Coronavirus infiziert waren. Auf Druck der Regierung wurde die Regelung schlussendlich wieder gestrichen, auch weil bislang noch nicht klar ist, ob eine Impfung vor einer Infektion und Übertragung des Virus schützt oder nur vor einer schweren Erkrankung – erste Ergebnisse hierzu werden in einigen Wochen erwartet.

Neben den neuen Maßnahmen mit Blick auf einen Test vor der Einreise, werden die Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, mit einer SMS bei Einwahl in ein deutsches Netz auf die strengen Regeln und mögliche Strafen hinzuweisen. Ebenfalls müssen alle Einreisenden weiterhin eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.

Fazit zur Billigung der neuen Quarantäneverordnung

Die neue Quarantäneverordnung soll ab dem 14. Januar gelten, zumindest wenn die Länder sie alle genauso bis morgen umsetzen. Dann müssen sich alle Einreisenden darauf einstellen, dass sie vor dem Abflug ein negatives Coronavirus-Testergebnis vorlegen müssen, sofern sie aus einem Gebiet mit einer Inzidenz von über 200 kommen. An den geltenden Quarantäneregeln ändert sich nichts.

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Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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      • @AndyW: Es gibt ein Grundgesetz für alle Deutschen, und die darin verbrieften Grundrechte gelten weiter. Sie sind derzeit nur eingeschränkt, weil man das für tauglich und angemessen im Sinne der “Pandemiebekämpfung” hält. Sprich: Ich bin ein potentieller Seuchenüberträger und werde deshalb in meinen Rechten eingeschränkt. Wenn ich geimpft bin, bin ich das aber (wahrscheinlich) nicht mehr. Deshalb gibt es keinen Grund mehr, meine Bewegungsfreiheit einzuschränken.

    • Dafür gäbe es frühestens eine sachliche Grundlage, wenn die Impfung nachweislich vor Übertragung schützt. Das wird hoffentlich der Fall sein, da andernfalls Reisebeschränkungen so lange aufrecht erhalten werden müssen, bis Herdenimmunität einsetzt (Durchimmunisiering deutlich höher als 60%, z.Z. gut 1% in D).

    • @Matthias: sie sagen es “Es gibt ein Grundgesetz für alle Deutschen”, gerade eben für deutsche Staatsbürger, die nicht geimpft, aber gesund sind. Deswegen gibt es in der Tat keinen Grund, deren “Bewegungsfreiheit einzuschränken”.

      Und selbst wenn man an diese Zahlen, die jedweder wissenschaftlichen Kriterien wie Validität, Reliabilität und Generalisierbarkeit entbehren, glaubt – das ist hier das richtige Wort: Glaube -, dann muss erst einmal bewiesen werden, dass eine geimpfte Person nicht mehr ansteckend sein kann. Da Sie das als “wahrscheinlich” vermuten, kennen Sie Beispiele, die das bei einer anderen Virusinfektion belegen?

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