Das umstrittene Beherbergungsverbot wurde gerade erst von allen Bundesländern mit Ausnahme Hamburgs wegen politischer, jedoch primär wegen gerichtlicher Entscheidungen abgeschafft. Jetzt plant die Regierung ein Beherbergungsverbot auf gesetzlicher Basis für die Länder wieder zu erlauben – auf das momentan gültige Verbot touristischer Übernachtungen bis 30. November 2020 haben die Verhandlungen allerdings keinen Einfluss.

Zuletzt konnten auch die Argumente für ein Beherbergungsverbot im vorletzten Bundesland Sachsen-Anhalt ebenfalls nicht vor Gericht standhalten, sodass nur noch Hamburg weiterhin an dem Verbot festhielt. Dass bis zum Schluss keine einheitliche Regelung für alle Länder zum Beherbergungsverbot gefunden werden konnte, wurde sowohl bei Privatreisenden, aber auch bei allen anderen Beteiligten in der Reisebranche immer wieder kritisiert. Das versucht die Bundesregierung aktuell durch eine gesetzliche Grundlage für künftige Beherbergungsverbote zu ändern. Somit könnten Übernachtungen zu touristischen Zwecken in dem ein oder anderen Bundesland auch nach Auslaufen des aktuell im gesamten Land im Rahmen des ‘Lockdown Light’ gültigen Verbots wieder lokal untersagt und dann möglicherweise auch nicht mehr von Gerichten gekippt werden.

Gesetzesgrundlage zur Unterbrechung der Infektionsketten

So schnell wie das Beherbergungsverbot eingeführt wurde, genauso schnell wurde es auch in den ersten Bundesländern wieder abgeschafft. Besonders die Gerichte begründeten ihre Entscheidung das Verbot aufzuheben damit, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Verbote geben würde. Zwischenzeitlich konnte kaum jemand mehr den Durchblick bei den ständigen Veränderungen behalten und man war sich relativ sicher, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis das Thema vom Tisch sein würde. Oder vielleicht doch nicht? Aktuell plant die Bundesregierung nämlich die von den Gerichten angesprochene fehlende gesetzliche Basis zu schaffen, mit der sich die Länder künftig auf den Gesetzesentwurf berufen können, sofern sie dem Verbot zustimmen, wie spiegel.de unter anderem berichtete.

Bundeskanzleramt

Die entwickelte Gesetzesgrundlage des “Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” soll heute bei einer ersten Lesung im Bundestag diskutiert werden und hoffentlich zu einem Entschluss kommen, ungewiss wie er denn auch ausfallen mag. In einem Punkt scheint sich die Regierung bisher sicher zu sein: Das Verbot sei absolut notwendig, um die Mobilität in unserem Land so weit wie möglich einzuschränken, um gleichzeitig die Bildung von Infektionsketten zu unterbrechen, die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten und zuletzt auch der vermehrten Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Notwendige Übernachtungen zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken allgemein könnten allerdings von dem Verbot ausgenommen sein. Laut aktuellen Informationen hat sich die Regierung auch Gedanken über die Konsequenzen für die Reisenden und insbesondere betroffenen Anbieter der Branche gemacht, sodass in Überlegung sei, das Verbot auf einen bestimmten Zeitraum zu beschränken.

Zudem sollen weitere Aspekte Thema des neuen gesetzlichen Entwurfes sein, die konkrete Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie enthalten, wie etwa eine Beschränkung oder gar ein Verbot von gastronomischen Betrieben also auch weitere Maßnahmen mit Blick auf Reiserestriktionen.

Gerichte halten aktuelles Verbot für touristische Übernachtungen für legitim

Fast zeitgleich prescht bereits das erste Gericht des Bundeslandes Sachsen-Anhalt mit grundlegenden Neuigkeiten vor zum im Rahmen des Lockdown Light gültigen Übernachtungsverbots zu touristischen Zwecken vor. Das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt, das gerade erst vor knapp eineinhalb Wochen das damalige Beherbergungsverbot gekippt hatte, revidiert seine alte Entscheidung und stuft daher ein Verbot von touristischen Übernachtungen als legitim ein, mit der Begründung eine Überforderung der Gesundheitssysteme verhindern zu wollen. Laut den Informationen von ahgz.de, hat die Entscheidung auch mit den generell weitreichenderen Maßnahmen im Rahmen des Lockdown Light zu tun.

Magdeburg 1

Eine ähnliche Entscheidung wurde in Eilanträgen auch bereits in anderen Bundesländern von Gerichten getroffen, sodass davon auszugehen ist, dass die im Rahmen des Lockdown Light ergriffenen Maßnahmen zum Verbot touristischer Übernachtungen so bestehen bleiben werden – anders als zuvor das von vielen Gerichten bei gleichzeitig aber noch deutlich geringeren Infektionszahlen gekippte Beherbergungsverbot.

Die kommenden Tage bleiben mit Blick auf eine neue Gesetzesgrundlage für das Beherbergungsverbot allerdings spannend und die gesetzliche Regelung der Regierung könnte von allen Seiten mal wieder auf heftige Kritik stoßen. Wie steht Ihr zu dem Thema Übernachtungsverbot? Ist ein solches Eurer Meinung nach der richtige Weg beim Lockdown 2.0 gegen die Eindämmung des Infektionsgeschehens vorzugehen?

Fazit zur neuen Gesetzesgrundlage für ein Beherbergungsverbot

Das umstrittene Beherbergungsverbot, das zwischenzeitlich in den meisten Bundesländern wieder abgeschafft, beziehungsweise gerichtlich aufgehoben wurde, ist gerade wieder im Bundestag ein Thema. Bereits in den letzten Wochen begründeten die Gerichte ihre Entscheidung das Verbot aufzuheben damit, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Verbote geben würde – dass will die Regierung jetzt ändern und entwickelt einen Gesetzentwurf mit dem Ziel das Übernachtungsverbot für die Länder wieder zu erlauben. Relevant wird das neue Gesetz allerdings voraussichtlich sowieso erst frühestens im Dezember werden, denn bis dahin sind touristische Übernachtungen im Rahmen des Lockdown Light und damit mit einer anderen Basis verboten – und zwar im ganzen Land und nicht nur lokal begrenzt auf einzelne Bundesländer.

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Autorin

Seitdem Karolin als Schülerin an einem Austauschprogramm in Frankreich teilgenommen hat, wächst täglich ihre Begeisterung für das Reisen und Entdecken neuer Länder und ihre Leidenschaft für die französische Sprache.

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  • Nach meiner Kenntnis ist die Ursache fuer die unterschiedlichen Gerichtsurteile der landesweite Einsatz von Anwaelten der Querdenken Bewegung mit allen rechtlichen Mitteln fuer ein Ueberleben der Reisebranche. Ebenso soll dieses neue Gesetz verhindert werden, um zu vermeiden, dass die Regierung weiterhin bekannte Massnahmen auch kuenftig ohne Parlamentsmandat und ohne zeitliche Begrenzung anweisen kann. Als Grundlage fuer die Bestimmung einer Pandemie, ab dann ohne WHO, legt die Regierung einen Inzidenzwert fest von 50 Infektionen je 100.000 Ew. bzw nur 35/100.000. Laut EU und Gesundheitsministerium ist 5 Infektionen je 10.000 Ew eine seltene Krankheit, nicht eine Pandemie. Ferner ist die zugrundeliegende Auswertung der PCR Test beliebig, also ohne einen Standard in Ausfuerung und Menge. Mit einem solchen Gesetz koennte somit diese und jede kuenfige Regierung jederzeit auf Basis einer seltenen Krankheit mit Notstandgesetzen zeitliche unbegrenzten regieren.

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