Das EU-Parlament hat eine neue Fahrgastrechtereform beschlossen, wobei Fahrgäste künftig auch bei höherer Gewalt das Nachsehen haben, wenn es um Erstattungen geht.

Bisher galt bei der Deutschen Bahn die Regelung, dass der Fahrgast auch bei Fahrtausfällen und Verspätungen eine Entschädigung erhielt, wenn sogenannte höhere Gewalt – also beispielsweise Unwetter – der Grund dafür waren. Das ist künftig nicht mehr der Fall, wie bahnblogstelle.de berichtet.

Kein Geld zurück mehr bei Pandemien & Co.

’Dank’ einer neuen Reform der Fahrgastrechte innerhalb der Europäischen Union, hat das EU-Parlament mitsamt seiner Mitglieder beschlossen, dass Zugunternehmen wie die Deutsche Bahn, künftig von der „Entschädigungspflicht“ befreit sind, sollte der Grund auf höhere Gewalt zurückzuführen sein im Bezug auf Verspätungen oder Zugausfälle, die sich demnach „nicht vermeiden“ ließen – so die Begründung des Parlaments. Dabei bezog das Parlament neben „extremen Wetterbedingungen“ und „größeren Naturkatastrophen“, auch „größere Gesundheitskrisen, einschließlich Pandemien“ mit ein. Demnach würde natürlich auch die Coronavirus-Krise in jene Kategorie fallen.

Ice 4 Bahnhof Cropped

Davon ausgeschlossen sind jedoch etwa Streiks der Belegschaft der Bahnunternehmen. Weiter sind die Konzerne nach wie vor dazu angehalten, auch im Falle höherer Gewalt, sich um Alternativen und Umleitungen der Fahrgäste zu kümmern, wenn es zu Verspätungen und Ausfällen kommt. Unberührt bleiben auch die Entschädigungssummen in berechtigten Fällen, wonach den Fahrgästen ab einer Stunde Verspätung weiterhin 25 Prozent des Ticketpreises und ab zwei Stunden, 50 Prozent des Ticketpreises als Entschädigungen zustehen.

Fahrradstellplätze werden Pflicht

Bei den Beschlüssen rund um die Fahrgastrechtereform, sprachen sich die Verkehrsminister der EU-Mitgliedsstaaten allerdings auch gegen eine Verpflichtung der Bahnunternehmen zu gemeinsamen Tickets aus. Diese „Durchfahrtskarten“ kommen nur dann zum tragen, wenn ein Umstieg etwa vom Fern- in den Regionalverkehr stattfindet und dabei beide Teile zum gleichen Zugunternehmen gehören. Insofern „geschultes Personal im Einsatz ist“, sollen Fahrgäste mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität ein Recht auf Hilfe zum Beispiel beim Ein- und Ausstieg bei allen EU-Bahnunternehmen erhalten. Weiter gibt es Pläne die die Konzerne dazu verpflichten, dass jegliche Züge mindestens vier Stellplätze für Fahrräder vorweisen müssen. Dies soll aber erst in etwa vier Jahren der Fall sein und auch nur beim Einsatz neuerer Züge.

Fazit zur EU-Fahrgastrechtereform

Bis die Fahrgastrechtereform der EU für die Bahnunternehmen und Fahrgäste tatsächlich in Kraft tritt, werden jedoch noch wohl gut zwei Jahre vergehen und zunächst muss diese auch erst noch vom EU-Parlament bestätigt werden. Dennoch dürften sich einige Fahrgäste schon jetzt über die Pläne ärgern, wenngleich die Reform gerade mit Blick auf die Auswirkungen höherer Gewalt trotzdem nachvollziehbar sind.

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Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

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