Am kommenden Mittwoch, dem 3. Mai, kann es zu Ausfällen und Verspätungen auf Lufthansa-Flügen von und nach München kommen.

Diesmal wird zwar nicht gestreikt, aber dennoch müssen Reisende sich auf Flugannullierungen und Verspätungen am Mittwoch einstellen. Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls beim Bodenabfertigungsdienstleister rechnet die deutsche Airline mit Einschränkungen. Betroffene sollen sich vorab über den Status Ihres Fluges informieren, wie loyaltilobby und Lufthansa selbst berichten.

Verspätungen und Annullierungen in München

Wieder einmal kommt es in der kommenden Woche zu Einschränkungen im Reiseverkehr. Der Flugbetrieb der Lufthansa wird am Mittwoch, dem 3. Mai, wegen eines Personalmangels bei ihrem Bodenabfertigungsdienstleister von Verspätungen und Flugstreichungen betroffen sein. Reisende der Lufthansa ab und nach München müssen sich dabei auf die Einschränkungen einstellen.

Flughafen München, Terminal 1

Personalmangel in der zivilen Luftfahrt ist dabei nichts Neues. Für den kommenden Sommer wurden aufgrund dessen bereits über 30.000 Flüge annulliert. Gerade erst gab die Lufthansa zwar bekannt, dass seit September mehr und mehr Mitarbeiter eingestellt werden – auch, um deutlich pünktlicher zu werden – doch das scheint noch nicht zu reichen, denn ein kurzfristiger Personalmangel beim Bodendienstleister führt am Mittwoch zu Einschränkungen im Reiseverkehr.

Flugumbuchungen und Rechte der Passagiere

Die Verspätungen und Annullierungen von Lufthansaflügen am Mittwoch gelten nicht als höhere Gewalt. Das heißt, dass in diesem Fall Fluggastrechte nach EG 261/2004 in vollem Umfang anwendbar sind. Fluggäste haben im Falle einer Verspätung oder Annullierung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung beziehungsweise Erstattung des Flugpreises. Das ist abhängig von der Entfernung der Flugstrecke, wie auch von der Verspätung.

Lufthansa München A380

Im Falle einer Flugstreichung werden Reisende der Lufthansa in der Regel automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Deshalb ist es wichtig, den Status seines Fluges für den 3. Mai regelmäßig zu prüfen. Für den Fall von kurzfristigen Unregelmäßigkeiten gibt es weitere Informationen auf einer Sonderseite der Lufthansa.

Fazit zu den Einschränkungen am Mittwoch

Dieses Mal sind es keine Streiks, die zu Einschränkungen im Reiseverkehr führen. Wobei auch diese im Streikjahr 2023 weiterhin nicht ausgeschlossen sind. Am Mittwoch müssen sich Reisende der Lufthansa am Münchener Flughafen auf Verspätungen und Ausfälle einstellen. Grund dafür sei ein kurzfristiger Personalmangel beim Bodendienstleister der Airline. Wie groß die Einschränkungen am 3. Mai genau sein werden, bleibt abzuwarten.

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Autor

Anna Schulte ist als Duale Studentin seit September 2022 im reisetopia Content-Team tätig. Mit einer Ausbildung startete ihr beruflicher Weg in die Reisebranche und mittlerweile hält sie Euch mit aktuellen News des Reisealltags immer up to date.

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  • Am Mittwoch ist die Betriebsversammlung der FMG (Flughafen!)
    Somit liegt es diesmal nicht an der Lufthansa, dass es zu Verspätungen kommen kann am Mittwoch sondern an anderen Umständen.
    Liebe Grüße

  • Der Artikel suggeriert, dass Lufthansa einen Personalmangel am 03.05. hat, jedoch ist es nur ein Dienstleister, der am besagten Tag zu wenig Personal hat. Das hat auch keine Relevanz auf Neueinstellungen bei LH, denn diese Mitarbeiter werden nur für LH arbeiten und nicht bei einem Dienstleister der LH. Der komplette Artikel ist konfus, von der Headline bis zum Ende. Fazit: Besser die Texte durchdenken und strukturieren.

    • Hallo Uwe, im Artikel steht wörtlich: “Aufgrund eines kurzfristigen Personalausfalls beim Bodenabfertigungsdienstleister rechnet die deutsche Airline mit Einschränkungen”

      Genau so steht es auch in den anderen Absätzen, sodass ich nicht recht verstehe, was daran missverständlich wäre oder warum suggeriert würde, dass die Lufthansa einen Personalmangel hätte. Am Ende sorgt der Mangel beim Dienstleister, der von der Lufthansa beauftragt ist, für die Ausfälle, wofür die Airline durchaus eine Mitverantwortung trägt. Nur weil ich eine Dienstleistung auslagere, bin ich ja nicht automatisch nicht mehr für deren Erfüllung verantwortlich.

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