Erst vor kurzem kam es durch eine IT-Panne der Lufthansa zu einem Flughafenchaos in Frankfurt. Nun ist unklar, wer dafür haften muss.

Bei Bauarbeiten wurde unbeabsichtigt ein wichtiges Glasfaserkabel durchgetrennt. Die IT-Panne am 14. Februar sorgte für ein Durcheinander am Frankfurter Flughafen, denn die Lufthansa musste zahlreiche Flüge streichen oder verschieben. Ob eine Haftung der Airline für die ausgefallenen Flüge gemäß der Fluggastrechteverordnung greift, ist noch nicht genau geklärt, wie fvw berichtet.

Ausfall wichtiger IT-Systeme bei Lufthansa

Nachdem der Luftverkehr wegen Streiks an vielen deutschen Flughäfen lahmgelegt wurde, ist der Normalbetrieb wieder erreicht. Doch das war nicht das einzige Chaos in der letzten Woche. Die Lufthansa hatte vergangene Woche zusätzlich mit IT-Problemen zu kämpfen und musste viele Flüge streichen. Nun stellt sich die Frage, wer für die ausgefallenen Flüge während der IT-Panne kurz vor den Streiks haften muss.

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Unter anderem sind IT-Systeme für das Boarding, den Check-in und die Crew-Planung ausgefallen. Ankommende Flugzeuge mussten auf andere Flughäfen ausweichen und zahlreiche Flüge wurden gestrichen oder verschoben. Die Passagiere konnten somit nicht abgefertigt werden. Erst einen Tag später wurde das IT-Problem der Lufthansa am Airport Frankfurt wieder gelöst.

Frage der Haftung noch nicht vollständig geklärt

Noch muss geklärt werden, ob die IT-Panne bei der Lufthansa als ein außergewöhnlicher Umstand gelte oder nicht. Somit ist die Frage der Haftung in Verbindung mit Ausgleichszahlungen an die Passagiere noch nicht vollständig geklärt.

Flughafen Frankfurt Check in

Laut Fluggastrechtsverordnung müsse die Lufthansa detailliert beweisen, was sie alles unternommen haben, um die Annullierungen zu vermeiden. Es ist also nicht sicher, dass Klagen von betroffenen Passagieren aussichtslos sind. Das heißt aber auch, dass die Fluggesellschaft nach dem Systemausfall mit der manuell durchgeführten Abfertigung alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Es gibt also nach wie vor noch Unklarheiten darüber, wer letztendlich haften wird.

Aus diesen Gründen ist es nicht so eindeutig, dass Fluggästen wegen der Beschädigung des Glasfaserkabels zur Versorgung mit Internet-Dateien und der daraus resultierenden Annullierung keine Ausgleichszahlungen neben den ohne Zweifel zu erbringenden Unterstützungs- und Betreuungsleistungen zu gewähren sind.

Holger Hopperdietzel, Reiserechtsexperte

Fazit zur IT-Panne der Lufthansa

Betroffene Fluggäste müssen Geduld haben. Denn die Entlastung eines Luftfahrtunternehmens nach einer Annullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände tritt erst dann ein, wenn alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um Weiteres zu vermeiden. Es ist aber nach wie vor unklar, ob es sich bei der Zerstörung des Glasfaserkabels durch eine Baufirma als außergewöhnlicher Umstand zu sehen ist oder nicht. Und somit bleibt auch noch die Frage offen, wer genau für die Ausgleichszahlungen haften wird.

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Autor

Anna Schulte ist als Duale Studentin seit September 2022 im reisetopia Content-Team tätig. Mit einer Ausbildung startete ihr beruflicher Weg in die Reisebranche und mittlerweile hält sie Euch mit aktuellen News des Reisealltags immer up to date.

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  • Endgültig wird das wohl ein erst Gericht entscheiden, und wohl auch nicht in erster Instanz.

    Aber:
    Das Kabel wurde wohl bereits am Dienstagnachmittag durchtrennt, der Ausfall der LH IT wurde am Mittwochmorgen vermeldet. Somit mag der “Baggerfahrer” zwar vielleicht Auslöser gewesen sein, die Ursache des Komplettausfalls ist dann aber wohl eher bei einem Vertragspartner der LH zu suchen (mangelnde IT Redundanz?). Somit für mich gleichzubehandeln wie ein fehlendes Pushbackfahrzeug weil ein anderes kaputtgegangen ist.

    Ein außergewöhnlicher Umstand wäre für mich, wenn unmittelbar nach Durchtrennung des Kabels im gesamten Raum Frankfurt sämtliche Datenverbindungen längerfristig ausgefallen wären.

  • Schon interessant, dass es da überhaupt eine Diskussion gibt. Wären zwei – oder gar mehr – redundante Leitungen gleichzeitig durchgebissen worden, würde ich Lufthansa selbstverständlich aus der Verantwortung entlassen.
    Eine Fehlfunktion wegen nicht funktionierender (“nicht vorhanden” schließe ich eigentlich aus) redundanter Systeme zählt zumindest in meinen juristischen Laienaugen nicht als außergewöhnlicher Umstand.

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