Ursprünglich wollte die EU-Kommission den EU-Impfpass bis zum 1. Juni einführen – mittlerweile wurde das Datum auf spätestens Ende Juni verschoben.

Ungewohntes Tempo innerhalb der Europäischen Union. Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission, hat ihren Versprechungen Taten folgen lassen und erste Details zum neuen EU-Impfpass vorgestellt. Dieser sollte laut ursprünglichen Planungen spätestens zum 1. Juni zur Verfügung stehen, wie unter anderem “welt.de” berichtete. Nun berichtet die “Tagesschau“, dass der Termin auf Ende Juni verschoben wird. Bis dahin sollen auch Unklarheiten bezüglich der Reisefreiheit, dem Datenschutz und der rechtlichen Grundlage beseitigt sein.

„Sicher die Freizügigkeit wiederherstellen“

Wie bereits vor einigen Wochen angekündigt, soll der neue EU-Impfpass im Juni bereits das Reisen sicher und uneingeschränkt ermöglichen. Vordergründig soll dieser EU-Impfpass das Reisen innerhalb des Schengen-Raums wieder schnell und uneingeschränkt ermöglichen – wie genau der Impfpass funktionieren soll, haben wir hier erklärt. Bei der Vorstellung der Details wurde noch der 1. Juni als Stichtag vorgegeben. Laut aktuellen Berichten scheint dieser Termin jedoch nicht mehr realisierbar zu sein. Wie die EU-Kommission nun mitteilt, soll der EU-Impfpass spätestens Ende Juni zur Verfügung stehen. Reisen in den Sommerferien sollen trotz der Verschiebung innerhalb der EU wieder möglich sein.

Mit diesem digitalen Zertifikat wollen wir unseren Mitgliedstaaten helfen, verantwortungsvoll und sicher die Freizügigkeit wiederherzustellen.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission

Als Vorbild dient der israelische “Green Pass”. Da die Bezeichnung EU-Impfpass aufgrund des Umfangs für dieses Zertifikat nicht mehr zeitgemäß ist, heißt das Projekt „Digitaler Grüner Nachweis“ und wird nicht nur den Nachweis einer Impfung gegen das Corona-Virus beinhalten. Vielmehr sollen Reisende auch einen Corona-Test nachweisen können. Sollte dieser in einem gewissen Zeitraum getätigt worden sein und ein negatives Ergebnis vorweisen können, sollen Reisende uneingeschränkt einreisen können. Aber auch überstandene Infektionen mit dem Virus sollen mittels Corona-Test nachgewiesen werden. Dieser Test soll positiv und mindestens 20 Tage alt sein. Über diese Details müssen sich die 27 EU-Mitgliedsstaaten jedoch noch verständigen – noch immer bestehen Unklarheiten, weshalb einige EU-Mitgliedsstaaten einen Vorstoß gewagt und eine Prioritätenliste für eine einheitliche Vorgehensweise vorgelegt haben. Über die Details zu diesen Formalien bestand bisland Unklarheit. Aktuell stellt jedes Land seine individuellen Regeln für die Corona-Tests auf.

Wiederherstellung der Reisefreiheit

Ob der zentrale Punkt, die Wiederherstellung der Reisefreiheit, tatsächlich damit erreicht werden kann, ist weiterhin offen. Die Europäische Union möchte mit dem “Digitalen Grünen Nachweis” zumindest die Voraussetzungen dafür schaffen. Nach Ansicht des Justizkommissars der Europäischen Union sei der Ansatz des Gesundheitszertifikats nicht diskriminierend, da über die Impfung hinweg auch andere Bestandteile das Reisen wieder ermöglichen würden.

Das ‚Digitale Grüne Zertifikat‘ wird Bewegungsfreiheit ermöglichen und die Folgen der Restriktionen der Mitgliedsstaaten abmildern.

Didier Reynders, Justizkommissar

Wie die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union damit umgehen, ist jedoch unklar. Die Ansichten von klassischen Reiseländern unterscheiden sich beispielsweise zum Teil stark von denen Deutschlands und Frankreichs. Bundeskanzlerin Merkel spricht sich weiterhin vehement gegen Vorteile für Geimpfte aus, solange der Impfstoff noch nicht flächendeckend zur Verfügung steht. Der Parteikollege Peter Liese äusserte sich vor der Vorstellung des EU-Impfpasses gegenteilig und brachte Erleichterungen zumindest für bestimmte Personengruppen, wie das Pflegepersonal in Altenheimen, ins Spiel. Auch Griechenland favorisiert entsprechende Erleichterungen und Vorteile für bereits geimpfte Personen und setzt diese Ansichten bereits in die Tat um. So wurde eine Reiseblase zwischen Israel und Griechenland eingerichtet, die ausschliesslich geimpften Personen die uneingeschränkte Einreise ermöglicht.

Wenn wir das nicht gemeinsam einführen mit einem gesetzlich bindenden Instrument und interoperabel, wird die Privatwirtschaft Lösungen entwickeln und sie uns überstülpen.

Margaritis Schinas, Mitglied des Europäischen Parlaments

Österreich ist ebenfalls ein großer Befürworter des EU-Impfpasses und möchte in den nächsten Tagen eine entsprechende Gesetzesvorlage erarbeiten. Mit dieser Grundlage könnte der Impfpass bereits im April in Österreich eingeführt werden, wie der Bundeskanzler Sebastian Kurz verlauten ließ. Die Europäische Union drängt hingegen auch hier auf eine einheitliche Lösung. Nach Ansicht einiger Diplomaten könnte die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens auf EU-Ebene zu lange dauern und die Einführung des Impfpasses unnötig verzögern.

Mit den heutigen Ankündigungen zur Verschiebung der Impfpass-Einführung wurden die Bestrebungen des EU-Parlaments erneut unterstrichen. Bis Ende Juni soll auch die entsprechende rechtliche Grundlage in der Europäischen Union geschaffen worden sein. Diese sieht auch vor, dass die geschaffenen Maßnahmen – inklusive EU-Impfpass – mit Ende der Corona-Pandemie aufgehoben werden sollen.

Fazit zum Starttermin für den EU-Impfpass

Die Europäische Kommission wollte ursprünglich bis spätestens 1. Juni eine Voraussetzung für die Wiederherstellung des uneingeschränkten Reisens innerhalb der EU schaffen. Mittlerweile ist klar, dass dieses Ziel zu ambitioniert war und deshalb auf spätestens Ende Juni verschoben ist. Details zur Umsetzung sind in der Zwischenzeit ausgearbeitet und vorgelegt worden. Eine entsprechende Gesetzesgrundlage in der EU muss noch geschaffen werden und soll spätestens zur Einführung des Impfpasses vorliegen. Ob alle EU-Mitgliedsstaaten den Impfpass tatsächlich annehmen oder nur gewisse Bestandteile dessen akzeptieren, ist aktuell weiterhin offen.

Ihr habt spannende Informationen, Euch fehlen wichtige Themen oder Ihr habt einfach eine Anregung für neue Content Ideen? Dann sendet sie uns über dieses Formular!

Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.

    • Ja, dann kommst du da nicht rein, wo die Impfung Voraussetzung ist. Die Problematik ist in der Meldung angesprochen (Meinung von Frau Merkel: Gleichbehandlung).

      Das ist eine Ungleichbehandlung, ja… aber durchaus begründbar, da du als warum auch immer Ungeimpfter ganz objektiv eine deutlich höhere Gefahr für deine Mitmenschen darstellst (und nebenbei selbst auch klar gefährdeter bist als Geimpfte).

      Die (prinzipiell zulässige!) Einschränkung von Grundrechten ist stets gesetzlich zu begründen, dass eine Einschränkung für die Personen, die (jedenfalls leicht erkennbar) keine Gefahr mehr darstellen, und sobald sie (leicht erkennbar) keine Gefahr mehr darstellen, aufgehoben wird, sollte durchaus der Normalfall sein (Grundsatz der “Notwendigkeit, Geeignetheit, Angemessenheit”).

      • “da du als warum auch immer Ungeimpfter ganz objektiv eine deutlich höhere Gefahr für deine Mitmenschen darstellst…”

        Quod erat demonstrandum. Daher bitte Belege für diese interessante Behauptung!

        “Die (prinzipiell zulässige!) Einschränkung von Grundrechten ist stets gesetzlich zu begründen,…”

        In der Tat. Nennen Sie bitte sachlich richtige und fundierte Argumente!

Alle Kommentare anzeigen (1)