Nach einem Urteil (C-111/21) des Europäischen Gerichtshof (EuGH) haften Airlines auch für psychische Folgen nach einem Unfall im Einflussbereich der Airline.

In einem aktuellen Fall setzte sich der EuGH mit der Frage auseinander, ob Passagieren auch für psychische Schäden nach Unfällen eine angemessene Entschädigung zusteht. Dies bejahrt das Gericht, wobei Geschädigte die Nachfolgen glaubhaft nachweisen müssen. Im vorliegenden Fall kam es zu einer Explosion eines Triebwerks beim Start, wie die Tagesschau berichtet.

Explosion eines Triebwerks beim Start

Nachdem der EuGH erst vor kurzem ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil zu Entschädigungszahlungen gefällt hatte, beschäftigte dieser sich erneut mit dem Fall einer Schadensersatzforderung einer Passagierin. Dabei stellte der EuGH klar: Airlines haften grundsätzlich auch für psychische Schäden, die im Zusammenhang mit einem Unfall im Betriebsablauf eines Fluges liegen. Im vorliegenden Fall kam es zu einer Explosion eines Triebwerks beim Start einer Laudamotion Maschine an einem Londoner Flughafen. Infolge der Evakuierung über einen Notausstieg wurde die Passagierin durch den Turbinenstrahl des rechten Triebwerks mehrere Meter durch die Luft geschleudert. Während die körperlichen Schäden schnell verheilten, war das bei den seelischen Beeinträchtigungen nicht der Fall. Dies machte eine ärztliche Behandlung aufgrund einer durch den Unfall ausgelösten posttraumatischen Belastungsstörung notwendig.

Triebwerk
Auslöser des Unfalls – ein explodiertes Triebwerk

Zusätzlich zu den Kosten hierfür wollte die Klägerin von der Airline einen Schadensersatz für die erlittenen, psychischen Schäden im Sinne des Montrealer Abkommen erhalten. Konkret ging es um die Frage, ob der Begriff “Körperverletzung” so auszulegen ist, dass dieser auch rein psychische Schäden mit umfasst. Laudamotion vertrat die Ansicht, dass in dem Übereinkommen von Montreal eine Haftung nur für Körperverletzungen im eigentlichen Sinne vorgesehen sei. Dem erteile der EuGH nun eine Absage, sofern die Betroffene eine Beeinträchtigung der psychischen Integrität nachweist.

Fazit zum EuGH-Urteil

Ich begrüße das Urteil. Zum einen stellt es klar, dass Menschen durch Unfälle auch langfristige traumatisiert sein können. Zum anderen legt es das Wort “Körperverletzung” so aus, dass dieses auch psychische Schäden umfasst. Fluggesellschaften haben die Verantwortung, dass eine Flugreise ohne Zwischenfälle abläuft. Kommt es zu Unfällen, die das Wohl der Passagiere beeinträchtigen, haben Passagiere Recht auf Schadensersatz. Dieses Recht durchzusetzen dürfte in vielen Fällen aber relativ schwer sein.

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  • Alleine dadurch, dass eine Psychotherapie durchgeführt worden ist, ist doch Hinweis genug, dass es einen psychischen Schaden gegeben hat. Man investiert die Zeit und den Aufwand ja nicht zum Spaß.

    Im Übrigen haben die Gerichte sicherlich genug Erfahrung mit Traumatisierungen in anderen Bereichen, ich sehe da kein Problem.

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