Nachdem der erste Versuch der Einführung gescheitert war, hat sich die EU nun darauf verständigt, dass ab 2021 Staatsbürger anderer Länder, die nicht der EU angehören, vor der Einreise in die EU eine elektronische Einreisegenehmigung beantragen müssen. Die Beantragung läuft dabei ähnlich ab wie die Beantragung einer Einreisegenehmigung für die USA oder Kanada. Die EU erhofft sich dadurch unter anderem einen besseren Überblick über Ein- und Ausreisen.

Bislang kein einheitliches Einreisesystem innerhalb der EU

Viele Länder der Welt fordern vor der Einreise die Beantragung eines Visums. Auch wenn gerade die europäischen Reisepässe eine vergleichsweise einfache Einreise in die meisten Länder der Welt bieten, muss vor der Reise in bestimmte Länder trotzdem ein Visum oder zumindest eine Reiseerlaubnis beantragt werden. Das wohl beste Beispiel zur Beantragung einer Reiseerlaubnis sind die USA. Selbst wer nur für einen Umstieg den US-amerikanischen Boden betreten muss, benötigt die Einreisegenehmigung. Die Beantragung erfolgt voll automatisiert, dauert nur wenige Minuten und ist vergleichsweise günstig.

Ausschließlich EU-Staatsbürger Bulgariens, Kroatiens, Polens, Rumäniens und Zyperns müssen ein spezielles Visum vor Einreise in die USA beantragen. Bereits 2016 forderte die EU die Vereinigten Staaten dazu auf, auch diesen Ländern die Visumsfreiheit einzuräumen, die auch alle anderen 23 EU-Staaten genießen – jedoch ohne Erfolg.

Einführung von ETIAS ab 2021

Ab dem 1. Januar 2021 gibt es nun ein EU-eigenes System zur Einreisegenehmigung, das neben US-Bürgern, die in die EU einreise wollen, auch Staatsbürger anderer Länder nutzen müssen, bevor sie einreisen können. Wer dann als Staatsbürger eines anderen Landes in die EU einreisen will, muss vorab eine ETIAS (European Travel Information and Authorization System) Einreisegenehmigung beantragen. Der Prozess der Beantragung soll dabei – ähnlich zum amerikanischen ESTA-Prinzip – online erfolgen. Ein Gang zu einem Konsulat oder eine Beantragung vor Ort ist damit nicht notwendig. Im Rahmen der Beantragung werden die üblichen Daten abgefragt. Neben einem gültigen Pass brauchen Besucher eine gültige E-Mail-Adresse, an die die Bestätigung oder die Ablehnung der Einreisegenehmigung versandt wird sowie eine gültige Kreditkarte zum Zahlen der Gebühren, die man derzeit auf etwa 8 Euro schätzt.

Amsterdam Grachten Oude Kerk

Die Hintergrundprozesse werden dabei wohl ähnlich zu den Systemen der USA und Kanada größtenteils automatisiert ablaufen. Nach einem Abgleich mit den entsprechenden Datenbanken, dürften die Beantragenden innerhalb weniger Minuten eine E-Mail samt Einreise-Bestätigung oder Ablehnung erhalten oder eben die Aufforderung, zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Offiziell soll der Prozess der Beantragung nicht länger als wenige Tage dauern, im Regelfall sollen von der Beantragung bis zur Bestätigung aber nur wenige Minuten vergehen.

EU erhofft sich besseren Überblick

Wird der Antrag bestätigt, ist die Einreisegenehmigung für drei Jahre gültig und gilt für eine unbeschränkte Anzahl an Reisen in die EU. Wichtig ist zum Zeitpunkt der Reise lediglich, dass der Pass des Heimatlandes noch mindestens drei Monate länger gültig ist als der Aufenthalt in der EU andauern soll.

Seitens der EU erhofft man sich durch die Einführung des neuen Systems einen verbesserten Überblick über Ein- und Ausreisen. Damit einher geht auch eine erhöhte Sicherheit. Zu dieser gebe es derzeit Bedenken, die die Einführung notwendig machen. Nicht zu verachten dürften aber auch die Einnahmen sein, die sich durch die Beantragungen der Einreisegenehmigungen generieren lassen.

Fazit zur Einführung des neuen Einreisesystems

Die Einführung eines eigenen Einreisegenehmigungssystems für Staatsbürger anderer Länder bei Einreisen in die EU ist kein neues Thema innerhalb der Europäischen Union. Nun wird die Pflicht ab 2021 kommen. Statistisch gesehen leidet unter der Einführung solcher Reisegenehmigungen die Zahl der Touristen. Doch dürfte an dieser Stelle zu beachten sein, dass sich die meisten Visa- oder Einreiseregelungen nur auf einzelne Länder beziehen. Die EU führt die Pflicht allerdings als Zusammenschluss von aktuell (noch) 28 Staaten ein. Dank der dreijährigen Gültigkeit und der unbeschränkten Anzahl von Reisen in die EU, dürfte sich an der Zahl der Besucher aus anderen Ländern also keine drastische Änderung ergeben. Allerdings ist der Zeitraum bis 2021 auch noch recht lang.

In einer vorherigen Version dieses Beitrags war von einer Visums-Pflicht die Rede, die nur für US-Bürger gelten sollte. Diese Information wurde seitens der Informationsquelle CNN mittlerweile berichtigt. Der Beitrag wurde entsprechend angepasst. Zwischenzeitlich bekanntgewordene Informationen (vermutete Höhe der Gebühr) wurden ergänzt.

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Autor

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  • Sicher, dass das ETIAS ein Visum ist und nicht nur eine Reiseerlaubnis, wie sie manche andere Länder auch verlangen?
    Wie in anderen Blogs auch beschrieben wird, handelt es sich auch hier nur um eine solche Reiseerlaubnis und eben kein echtes Visum

    Beste Grüße!

    • Hallo Frederik,

      tatsächlich basierte der Beitrag noch auf einer CNN-Meldung mit Informationsstand von Anfang des vergangenen Wochenendes. Seitens CNN wurden die ursprünglichen Informationen mittlerweile berichtigt. Auch ich habe das gerade in unserem Beitrag berichtigt und auf den aktuellen Informationsstand gebracht.
      Trotzdem vielen Dank für Deinen Hinweis!

      Viele Grüße
      Pascal

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