Als erste Airline überhaupt verbietet die amerikanische Alaska Airlines das Mitführen von Tieren zur emotionalen Unterstützung auf allen Flügen der Gesellschaft.
Zuerst hatte das Fachmagazin OMAAT berichtet. Demnach bestehe für Kunden und Passagiere unter dem Stichwort “Servicetiere” allerdings weiterhin eine Ausnahme. Ein Überblick.
Mitführen sogenannter “Servicetiere” weiterhin möglich
In einer offiziellen Entscheidungsverkündung von Anfang Dezember formulierte das US-Verkehrsministerium eine Regelung, nach welcher Fluggesellschaften künftig selbstständig über Genehmigungen zum Mitführen von Tieren zur emotionalen Unterstützung an Bord entscheiden dürfen. Alaska Airlines verhängt nun als erste US-amerikanische Fluggesellschaft ein offizielles Verbot zum Mitführen dieser Tiere für alle Passagiere und Fluggäste. Das Mitführen sogenannter psychiatrischer Diensthunde, auch “Servicetiere” genannt, wird allerdings weiterhin eingeschränkt möglich sein. Nachfolgend findet Ihr Ausschnitte der offiziellen Erklärung des US-Verkehrsministeriums aufgelistet.
- Psychiatrische Diensttiere werden genauso behandelt wie andere Diensttiere, die individuell darauf trainiert sind, eine Arbeit zu verrichten oder eine Aufgabe zugunsten einer qualifizierten Person mit einer Behinderung auszuführen.
- Wir gehen davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der emotionalen Hilfstiere Hunde sind, und Hunde können so trainiert werden, dass sie viele verschiedene Aufgaben und Funktionen erfüllen. Wir weisen auch darauf hin, dass die Regel nicht verlangt, dass die Nutzer von Servicetieren die Kosten für die Ausbildung durch Schulen oder Organisationen von Dritten tragen müssen; den Nutzern von Servicetieren steht es frei, ihre eigenen Hunde zu trainieren, um eine Aufgabe oder Funktion für sie auszuführen.
- Nutzer von psychiatrischen Servicetieren müssen nicht mehr ein Schreiben einer lizenzierten psychiatrischen Fachkraft vorlegen, in dem der Bedarf des Passagiers an dem Tier detailliert beschrieben wird, und sie müssen auch nicht mehr eine Stunde vor der Check-in-Zeit für andere Passagiere einchecken.
Für diese psychiatrischen Servicehunde ist kein spezielles Training erforderlich, was die Klassifizierung eines Tieres also auch nach einem selbstständig durchgeführten Training einschließt. Zudem können Kunden und Passagiere ihren Bedarf an einem psychiatrischen Servicetier selbstständig bescheinigen, die von ihnen in Zukunft mitgeführten Tiere zur emotionalen Unterstützung also selbstständig als Servicetier rekategorisieren. Nachfolgend findet Ihr die Richtlinien des US-amerikanischen Verkehrsministeriums zu dieser Neuregelung:
Alaska Airlines weist ausdrücklich darauf hin, dass Diensthunde, einschließlich psychiatrischer Diensthunde, weiterhin auf Alaska Airlines-Flügen erlaubt sein werden. Passagiere müssen ein offizielles Formular des US-amerikanischen Verkehrsministeriums ausfüllen, das ab dem 11. Januar auf alaskaair.com zur Verfügung steht. Es erfordert eine Bestätigung, dass das jeweilige Tier ein legitimer Diensthund, und außerdem trainiert und geimpft ist und sich während der Reise angemessen verhalten wird.
Ab dem 11. Januar 2021 wird Alaska Airlines also ausschließlich Diensthunde befördern, die speziell darauf trainiert sind, Aufgaben zur Betreuung einer qualifizierten Person mit einer Behinderung auszuführen. Zwar werde die US-Airline weiterhin Tiere zur emotionalen Unterstützung gemäß ihrer aktuellen Richtlinie für Reservierungen, die vor dem 11. Januar 2021 gebucht wurden, und für Flüge bis zum 28. Februar 2021 akzeptieren. Ab dem 1. März 2021 werden Tiere zur emotionalen Unterstützung allerdings unter keinen Umständen mehr auf Flügen akzeptiert.
Fazit zum Verbot von Tieren zur emotionalen Unterstützung auf Flügen der Alaska Airlines
Als erste US-Airline überhaupt verbietet die amerikanische Alaska Airlines das Mitführen von Tieren zur emotionalen Unterstützung auf allen Flügen der Gesellschaft ab kommendem 11. Januar 2021. Laut einer Ausnahmeregelung werden künftig allerdings auch weiterhin zwei sogenannte “Servicehunde” pro Passagier in einer Kabine akzeptieren, solange diese Tiere durch den Besitzer selbstständig als psychiatrisches Servicetier klassifiziert und außerdem trainiert worden sind. Für Kunden und Passagiere bietet diese Ausnahmeregelung künftig also ein echtes Schlupfloch – solange es sich bei dem fraglichen Tier tatsächlich um einen Hund handelt.