Das neue Infektionsschutzgesetz sieht für die Länder keine Möglichkeiten vor, Betriebe wie Hotels im Winter zu schließen. Doch die letzten Jahre haben gezeigt, dass das nicht mehr als eine trügerische Sicherheit ist.

Nach langem Ringen haben die Regierungsparteien das neue Infektionsschutzgesetz auf die Beine gestellt, das potenziell noch minimal nachgebessert wird, weil Widerstand von den Ländern kommt. Gleichzeitig zeigt das Gesetz schon jetzt, was einen in diesem Corona-Winter erwarten wird. Man könnte es so zusammenfassen: Die Regeln bieten viel Flexibilität und sind auf den ersten Blick etwas strenger als in manch anderen Ländern der Europäischen Union. Gleichzeitig sind Lockdowns im “Instrumentenkasten” nicht mehr vorgesehen, was gerade für touristische Betriebe gute Nachrichten sind. Doch sollte man sich auf das verlassen, was im August beschlossen wird?

Maskenpflicht ja, Impfregeln nein

Das geplante neue Infektionsschutzgesetz betrifft Reisen an verschiedenen Stellen. Die einzige bundesweite Regelung, die es zwingend zu beachten gilt, ist die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr. Das heißt konkret: Wer mit der Lufthansa fliegt oder der Deutschen Bahn fährt, der wird auch im Herbst und Winter eine Maske aufsetzen müssen. Fast alle anderen Regeln werden in die Hände der Länder gelegt, das gilt sogar für die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Es könnte also durchaus sein, dass man zum Beispiel in München in der S-Bahn eine Maske tragen muss, in Berlin aber nicht. Die Entscheidungsfreiheit der Länder erstreckt sich auch auf die Maskenpflicht in Innenräumen. Die Bundesländer können im Herbst und Winter je nach Infektionsgeschehen festlegen, ob sie generell medizinische oder auch FFP2-Masken in Innenräumen vorschreiben. Das könnte dann zum Beispiel für Hotels oder Restaurants gelten.

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Die Maskenpflicht in Innenräumen könnte in diesem Winter zurückkehren

Was dagegen im Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehen ist, ist eine Regelung hinsichtlich Zugangsbeschränkungen hinsichtlich des Impfstatus. Dies dürfte primär auf den Einfluss der FDP zurückgegangen sein und ist gerade für Hotel- und Restaurantbetreiber sicherlich eine gute Nachricht. Wenngleich im letzten Herbst und Winter Hotelaufenthalte großenteils auch trotz hoher Infektionszahlen möglich waren, galt doch an vielen Orten entweder die 2G- oder die 3G-Regel. Das hat dazu geführt, dass touristische Betriebe viele potenzielle Kunden abweisen mussten, was sich entsprechend auch auf den Umsatz ausgewirkt hat. Ein solches Szenario droht mit Blick auf die aktuelle Fassung des Infektionsschutzgesetzes nicht, was für die Betriebe sicherlich eine gute Nachricht ist.

Lockdowns und Betriebsschließungen nicht vorgesehen

Ein weiteres Mittel, dass die Länder noch Ende letzten Jahres nutzen konnten, fällt für diesen Herbst und Winter ebenfalls weg: Die Möglichkeit, regionale Lockdowns anzuordnen. Zwar wurden die sogenannten Hotspot-Regelungen auch Ende 2021 kaum relevant angewandt, dennoch ging bei vielen Betrieben die Furcht um. Dahingehend macht das neue Infektionsschutzgesetz Hoffnung, denn vorgesehen sind weder Lockdowns noch Schließungen bestimmter Betriebe. Das gilt unabhängig von der Branche, sodass auch partielle Lockdowns nicht zu dem gehören, was Länder in diesem Herbst und Winter anordnen können sollen.

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Schließungen sind im Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehen

Für Hotels bedeutet das beispielsweise auch, dass sie sich darauf einstellen können, dass Erholungsbereiche mit Pools und Saunen genauso offen bleiben dürfen wie auch Restaurants und andere öffentliche Bereiche. Gerade für Betriebe mit einem touristischen Fokus außerhalb der Großstädte sind das sicherlich gute Nachrichten, doch auch Hoteliers und natürlich Restaurantbetreiber in den Metropolen dürften aufatmen. Immerhin waren die beiden Branchen bei den letzten Lockdowns meist am stärksten betroffen, oft waren sie die ersten, die dicht machen mussten und die letzten, die wieder öffnen durften.

Nicht mehr als trügerische Sicherheit

Wer nun allerdings denkt, dass das neue Infektionsschutzgesetz Reisen in diesem Winter zu einem problemlosen Unterfangen macht, sollte sich nicht zu früh freuen. Problematisch ist wie üblich, dass die Entwicklungen rund um das Virus nicht absehbar sind. Zwar mag das Infektionsschutzgesetz in seiner neuen Fassung keine allzu strengen Regeln bereithalten, die Reisen beeinflussen könnte. Doch das heißt nicht, dass es nicht zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal nachgeschärft werden könnte. Gerade die letzten Jahre haben mehr als deutlich gemacht, dass die Entwicklungen rund um das Virus besonders in den kalten Jahreszeiten kaum vorauszusagen sind.

Entsprechend sollte man sich trotz der vergleichsweise milden Instrumente hinsichtlich einer Eindämmung der Pandemie in diesem Winter nicht in allzu großer Sicherheit wiegen. Zwar darf man davon ausgehen, dass ähnlich wie im letzten Winter auch bei höheren Infektionszahlen keine vergleichbar harten Maßnahmen wie noch 2020 und bis Mitte 2021 zu erwarten sind, doch komplett ohne Einschränkungen werden Reisen wohl auch in diesem Winter nicht möglich sein – das gilt sowohl für nationale als auch internationale Trips. Das Infektionsschutzgesetz bietet zwar eine trügerische Sicherheit, doch eine kluge Vorsicht schadet dennoch nicht – gerade für die Buchung von Hotels empfiehlt es sich deshalb, auf flexible Raten zu setzen, wie sie etwa bei reisetopia Hotels angeboten werden.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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