Vielen Dank für die zahlreichen Teilnehmer! Das Gewinnspiel ist bereits abgelaufen, der Gewinner wurde bereits per Zufallsgenerator ausgelost und kontaktiert.
Der glückliche Gewinner ist:
Tamas K.
Im Rahmen der “Celebrating You” Kampagne verlosen wir in Zusammenarbeit mit Miles & More zwei Plätze im Sonderflieger nach London zum Weihnachts-Shopping!
Winter Wonderland, bunte Weihnachtslichter und festliche Dekorationen in der Hauptstadt Englands locken besonders zur schönsten Zeit des Jahres zu einem Besuch. Anlässlich des 30. Geburtstages bieten wir gemeinsam mit dem Vielfliegerprogramm nun die Chance, Euch auf einem exklusiven Flug mit Eurowings von Köln nach London in weihnachtliche Stimmung zu versetzen.
- Programm: Miles & More
- Aktion: Zwei Eurowings-Flugtickets nach London gewinnen
- Gültigkeit: bis 12. November 2023, 23:59 Uhr
- Reisezeitraum: 8. Dezember bis 10. Dezember 2023
Miles & More Gewinnspiel – die Details
Zusammen mit Lufthansa-Tochter Eurowings und Miles & More verlosen wir zwei exklusive Tickets im Charter vom Flughafen Köln nach London-Stansted. Noch bis zum 12. November könnt Ihr beim Gewinnspiel mitmachen. Teilnahmeberechtigt sind alle Miles & More Mitglieder, die zum Aktionszeitraum volljährig sind.
Ihr habt die Chance über eine Anmeldung zu unserem Newsletter am Gewinnspiel teilzunehmen. Tragt dazu einfach Eure E-Mail in das unten stehende Feld ein, werdet somit zum Newsletter-Abonnenten und schon landet Ihr für den Gewinn des Tages im Lostopf. Auch wenn Ihr den Newsletter bereits abonniert habt, müsst Ihr Eure E-Mail-Adresse noch einmal eintragen, um teilnehmen zu können. Ihr erhaltet den Newsletter dann natürlich aber nicht doppelt.
Wenn Ihr der glückliche Gewinner seid, benachrichtigen wir Euch und Ihr müsst uns Eure Miles & More Servicekartennummer zukommen lassen. Wir stellen anschließend für Euch den Kontakt zu Miles & More her, die dann die Buchung für Euch vornehmen.
Die Gewinner fliegen am 8. Dezember um 12 Uhr vom Flughafen Köln aus zum Flughafen Stansted und können zwei Tage die weihnachtliche Atmosphäre der Stadt genießen. Am 10. Dezember geht es um 16:30 Uhr Lokalzeit zurück nach Köln. Vorab erhalten die glücklichen Gewinner zudem diverse Überraschungen und Catering.
Ein Hotelaufenthalt ist bei dem Gewinnspiel von Miles & More nicht inbegriffen, um eine Unterkunft müsst Ihr Euch also selbst kümmern. reisetopia Hotels bietet Euch aber selbstverständlich die besten Luxushotels in London, die Ihr mit exklusiven Vorteilen buchen könnt!
Hinweis: Miles & More weist darauf hin, dass auf dem Flug Film- sowie Videoaufnahmen von den Teilnehmern gemacht werden.
Miles & More Gewinnspiel – weitere Aktionen
Aktuell gibt es neben dieser auch noch viele weitere attraktive Aktionen, um günstig an Miles & More Meilen zu kommen. Euch fehlt noch eine bestimmte Anzahl an Meilen zur Wunschprämie? Dann stellt einfach die benötigte Meilen-Anzahl ein und nach einem Klick auf “Angebote anzeigen” listen wir Euch alle passenden Angebote auf.
Bereits ab nur 55.000 Meilen könnt Ihr einen Business Class Hin- und Rückflug in die USA im Rahmen der Meilenschnäppchen buchen! Ihr seid noch auf der Suche nach Zeitschriftenabonnements? Auch da können wir Euch helfen. Zudem findet Ihr bei uns Guides für die besten Einlösungen von Meilen:
Fazit zum Weihnachtsgewinnspiel von Miles & More
Bis Weihnachten ist es nicht mehr lang und gemeinsam mit dem Vielfliegerprogramm wollen wir Euch schon mal in Weihnachtsstimmung versetzen. Nutzt die Chance, zwei exklusive Flugtickets von Köln nach London im Dezember zu gewinnen. Wir drücken allen Teilnehmern die Daumen!
- Programm: Miles & More
- Aktion: Zwei Eurowings-Flugtickets nach London gewinnen
- Gültigkeit: bis 12. November 2023, 23:59 Uhr
- Reisezeitraum: 8. Dezember bis 10. Dezember 2023
Hier zum Gewinnspiel anmelden:
Teilnahme- und Datenschutzbedingungen
- Verlost werden einmal zwei exklusive Tickets von Eurowings auf exklusiv für die Gewinner:innen durchgeführten Sonderflügen von Köln nach London (Flughafen Stansted) am 8. Dezember 2023 (Abflugszeit: 12:00 Uhr) und zurück am 10. Dezember 2023 (Abflugszeit: 16:30 Uhr Lokalzeit). Ein Hotelaufenthalt am Zielort ist
nicht Bestandteil des Gewinns.
Der Gewinner wird spätestens innerhalb von einer Woche nach der Auslosung verständigt. 7. Benachrichtigung der Gewinner und Frist zur Annahme Die Gewinner werden per Direktnachricht oder per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Benachrichtigung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner gezogen. 8. Anwendbares Recht Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich deutschem Recht. 9. Übermittlung des Gewinns Der Gewinner erhält, nachdem der Kontakt zu reisetopia hergestellt wurde, die Flugtickets. 10. Beendigungsmöglichkeiten Die reisetopia GmbH sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die reisetopia GmbH zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren. 11. Datenschutz Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und an Partner zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels weitergegeben werden. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass er auf die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse Nachrichten im Zusammenhang mit der Firma reisetopia GmbH erhalten darf. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung persönlicher Daten, die ausschließlich im Rahmen des Gewinnspiels gesammelt wurden, findet nicht statt. Im Falle eines Widerrufs wird der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen. 12. Rechtsweg und Haftung Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die reisetopia GmbH haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die reisetopia GmbH haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die reisetopia GmbH nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die reisetopia GmbH nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die reisetopia GmbH haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 13. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.