Seit dem 15. Juni 2017 könnt Ihr mit Eurem Smartphone innerhalb der gesamten Europäischen Union kostenfrei telefonieren und surfen. Für uns Reiseverrückte ist das natürlich eine enorme Errungenschaft. Wir wollen Euch allerdings kurz auf einige Probleme hinweisen und Euch gleichzeitig die großen Vorteile der neuen Regelung aufzeigen. Schon seit Monaten steht fest, dass die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union abgeschafft werden. Der Stichtag für diese Änderung war der 15. Juni 2017, wenngleich viele Anbieter schon davor auf kostenlose Telefonie im Ausland umgestellt haben.

Wo gilt die Abschaffung der Roaming-Gebühren?

Ihr könnt demnach ab sofort im EU-Ausland, in Norwegen, Liechtenstein und Island Euer Smartphone ohne Zusatzkosten nutzen. Damit könnt Ihr Euren Tarif in insgesamt 31 Ländern nutzen. Beachtet allerdings bitte, dass die Regelung nur für die Europäische Union sowie die drei ebenfalls unterzeichnenden Ländern Norwegen, Liechtenstein und Island gilt.

Zürich
Achtung: Die Abschaffung der Roaming-Gebühren gilt nicht in der Schweiz

Die Schweiz hat das Abkommen nicht unterzeichnet. Dasselbe gilt beispielsweise für Monaco und den EU-Beitrittskandidaten Serbien. Beachten solltet Ihr zudem, dass die Britischen Kanalinseln und die Isle of Man außen vor bleibt.

Was umfasst die Abschaffung der Roaming-Gebühren?

Die EU-Verordnung zur Abschaffung der Roaming-Gebühren umfasst sowohl das mobile Internet als auch die Telefonie und SMS. Beim mobilen Internet gelten dabei die Bedingungen des Inlandstarif: Ihr könnt entsprechend Euer gesamtes Datenvolumen auch im Ausland nutzen. Das gilt auch für Videotelefonie und Messenger-Dienste wie Whats App.

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Euer mobiles Internet könnt Ihr zukünftig in 31 Ländern nutzen

Dieselben Bedingungen gelten auch für SMS und die Telefonie, sofern Ihr keine Flatrate habt. Kostenfrei sind grundsätzlich alle Telefonate aus einem EU-Land (Achtung: nicht aus Deutschland) in ein anderes EU-Land (inklusive Deutschland). Dieselben Regeln gelten für Norwegen, Island und Liechtenstein.

Welche Einschränkungen gibt es bei der Abschaffung der Roaming-Gebühren?

Die Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union kommt mit vier wichtigen Einschränkungen daher:

  1. Die Schweiz, Monaco und einige weitere Länder sind nicht Teil der Neuregelung
  2. Community- und reine Datentarife können ausgenommen sein
  3. Die Regelung gilt nicht für Anrufe und SMS ab Deutschland
  4. Eine dauerhafte Nutzung von ausländischen SIM-Karten ist ausgeschlossen

Beachten solltet Ihr dabei unbedingt, dass die Regelung eben keine Anrufe ab Deutschland betrifft. Wenn Ihr mit Eurer deutschen SIM-Karte in ein anderes Land telefoniert, bezahlt Ihr auch weiterhin hohe Gebühren. Ruft Ihr aber zum Beispiel aus Österreich in Deutschland oder auch in Griechenland an, ist der Anruf kostenlos. Wer jetzt an einen Trick denkt, um das System zu überlisten, könnte auf die Nase fallen. Teil der Abschaffung der Roaming-Gebühren ist eine sogenannte Fair Use-Klausel. Diese besagt, dass Mobilfunkanbieter Sanktionsmöglichkeiten haben, wenn eine SIM-Karte ausschließlich oder hauptsächlich außerhalb des Heimatmarktes verwendet wird. Ihr könnt also nicht einfach eine slowenische SIM-Karte kaufen und diese dauerhaft in Deutschland nutzen.

Fazit zur Abschaffung der Roaming-Gebühren

Für jeden, der gerne reist, ist die Abschaffung der Roaming-Gebühren ein absoluter Traum und vielleicht eine der attraktivsten Neuregelungen der letzten Jahre. Eigentlich könnt Ihr von der Verordnung nur profitieren. Bedenken solltet Ihr allerdings die Einschränkungen. Gerade, wenn Ihr beispielsweise in der Schweiz das mobile Internet nutzt oder extensiv aus Deutschland in ein anderes EU-Land telefoniert, kann es auch weiterhin schnell teuer werden.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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