Wegen einer erhöhten Brandgefahr ist das Mitführen bestimmter MacBook Pro Modelle des US-Technologiekonzerns Apple auf US-Flügen derzeit verboten. Auch einige Airlines in Europa haben bereits reagiert und verbieten das Mitführen der betroffenen MacBooks.

Elektrische Geräte mit Lithium-Ionen-Akku stellen Airlines seit Jahren vor Probleme. Immer mehr Geräte verfügen über die Akkus, die wegen ihrer chemischen Eigenschaften aber schnell zu einem Problem an Bord werden können. Umso vorsichtiger sind Airlines und Behörden, wenn ein Hersteller einen Produktrückruf startet. So ist es auch im aktuellen Fall. Im Juni dieses Jahres wies der US-Technologiekonzern Apple seine Kunden darauf hin, dass ausgewählte MacBook Pro Modelle über eine erhöhte Brandgefahr verfügen.

US Airlines dürfen MacBooks nicht transportieren

Konkret geht es um MacBook Pro Modelle, die zwischen September 2015 und Februar 2017 verkauft wurden. Betroffen sind nur die Modelle in der 15-Zoll Größe. Hier kann es durch fehlerhafte Akku-Eigenschaften schneller zu einem Brand kommen als üblich. Nutzer der betroffenen Geräte können den Akku bei Apple kostenfrei umtauschen lassen. Doch nicht jeder bekommt von diesem Rückruf zwingend etwas mit oder hält einen Austausch für notwendig.

Delta First Class Laptop im flugzeug

Entsprechend hat nun die amerikanische Flugsicherheitsbehörde reagiert. Kurzerhand sprach sie in Anlehnung an den Produktrückruf von Apple ein Verbot der betroffenen MacBook Pro Modelle an Bord aller US-Flüge aus. Die Airlines in Nordamerika seien über das Verbot bereits informiert. Sie dürfen die betroffenen Modelle weder in der Kabine noch im Frachtraum transportieren. Das berichtet die Nachrichtenwebsite Bloomberg.

Auch europäische Airlines reagieren auf den Rückruf

Auch auf europäischer Ebene wurde der Produktrückruf von Apple wahrgenommen. Die EASA reagierte jedoch etwas vorsichtiger als die FAA und informierte Airlines noch einmal über den EU-Beschluss aus dem Jahr 2017, wonach Geräte mit Lithium-Ionen-Akku über die gesamte Flugdauer ausgeschaltet sein müssen und nicht verwendet werden dürfen. So mancher Airline reicht dieses Vorgehen allerdings nicht.

Auf Flügen der Thomas Cook Group, wozu in Deutschland Condor gehört, mit Air Italy und Air Transat dürfen Passagiere die betroffenen MacBook Pro Modelle nicht mit ins Flugzeug nehmen. Ähnliches gilt auch bei der TUI Group. Hier informieren Mitarbeiter am Flughafen und das Kabinenpersonal noch einmal explizit über das Mitnahmeverbot der betroffenen MacBooks. Wer trotzdem eines der Modelle mitführt, darf den Flug nicht wahrnehmen.

Was tun, wenn man eines der Modelle besitzt?

Solltet Ihr eines der betroffenen Modelle besitzen, könnt Ihr den Akku wie oben bereits angesprochen, kostenfrei bei Apple wechseln lassen. Bei einem solchen Produktrückruf ist ein Austausch grundsätzlich empfehlenswert, selbst wenn Euer Gerät bislang keine Probleme macht. Lasst Ihr den Akku austauschen oder habt Ihr das bereits getan, besteht keine erhöhte Gefahr mehr. Selbstverständlich dürft Ihr Euer MacBook Pro dann auch mitnehmen. Nehmt in einem solchen Fall aber die Rechnung der Reparatur mit, um diese vor Ort vorzeigen zu können. Unter Umständen müssen die Seriennummern des Geräts und der auf der Rechnung angegebenen Seriennummern abgeglichen werden.

Seid Ihr Euch unsicher, ob Euer Gerät von dem Rückruf betroffen ist, könnt Ihr dies über die Supportseite von Apple herausfinden.

Fazit zum Flugverbot für MacBook Pro Modelle

Geräte mit Lithium-Ionen-Akku sind seit geraumer Zeit ein Problem für die Luftfahrt. Liegt dann auch noch ein Produktrückruf für einen solchen Akku vor, ist es mehr als nachvollziehbar, dass Behörden und Airlines hier reagieren. Zu gefährlich ist ein möglicher Brand an Bord des Flugzeugs. Solltet Ihr vom Rückruf betroffen sein, könnt Ihr den Akku kostenfrei tauschen lassen. Lasst Ihr den Tausch durchführen oder habt Ihr das bereits getan und seid Ihr mit dem MacBook Pro unterwegs, nehmt am besten die Rechnung des Austauschs mit, um nachweisen zu können, dass die Gefahr in Eurem MacBook Pro bereits gebannt ist.

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Autor

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  • Grosses Dankeschön für diese Meldung. Das nennt Der HON Blogger Leben. Denn von Apple & Co wird wieder wenig Info betrieben. Zeigt wie schlecht dieses Unternehmen mittlerweile geworden ist. Habe gerade mein Book geprüft und es ist alles OK. Aber die Tatsache ist eine Frechheit. Beste Grüße und mehr davon. Der HON

  • Das ist doch eine Luftnummer. Man sollte keine Regelungen erlassen, deren Einhaltung man sowieso nicht überprüfen kann.

    Die betroffenen Laptops sind von zahllosen unbedenklichen Apple Modellen optisch nicht zu unterscheiden, bis auf die Seriennummer am Gehäuseboden. Muss man jetzt davon ausgehen, dass bei der Sicherheitskontrolle ein Mitarbeiter jeden Apple Laptop aus dem Verkehr zieht, die Seriennummer prüft und online eintippt um zu erfahren, ob das jeweilige Gerät vom Verbot betroffen ist? Seriennummer am Gehäuse nicht mehr lesbar? Dann muss das Gerät erst mal hochgefahren werden… so viel Zeit muss sein!

    Ich hätte mir gewünscht, dass dieser Artikel nicht nur bereits aus den Medien bekannte Informationen zitiert, sondern auch kritisch hinterfragt, inwieweit diese neue Regelung überhaupt durchsetzbar ist.

    • Hans, wenn es hart auf hart kommt, wird die Regel ganz einfach durchgesetzt: dann wird Dir im Zweifelsfall die Mitreise verweigert. Die Luftsicherheitsbehörden kümmern sich herzlich wenig um persönliche Befindlichkeiten. Vielmehr wollen wir durch den Artikel unsere Leser sensibilisieren, Ihren Laptop prüfen und gegebenenfalls reparieren zu lassen und sie so in die Lage versetzen, gut informiert den Beamten gegenüber aufzutreten.

      • Carsten, die personellen und zeitlichen Kapazitäten, die zur Durchsetzung dieser Regelung erforderlich wären, sind einfach nicht gegeben. Was das mit persönlichen Befindlichkeiten zu tun haben soll, ist mir schleierhaft.

        Es ist genauso wie mit Dieselfahrverboten in Städten. Nicht durchsetzbar, weil betroffene Fahrzeuge und “saubere” Modelle optisch nicht voneinander zu unterscheiden sind. Auch hier sieht man: Gesetze, deren Einhaltung nicht überprüft werden kann, sind wertlos.

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