Ab dem 26. Juni wird für Flüge ab dem neuen Jahr eine zusätzliche Abgabe eingefordert. Damit sollen Kosten für notwendige Umweltauflagen gedeckt werden.
Auf Reisende der Lufthansa Group kommt ab morgen eine wichtige Änderung zu. Wie aus einer Nachricht des Lufthansa eXperts Informationsprogramms hervorgeht, die der Redaktion vorliegt, wird ab dem 26. Juni ein neuer Zuschlag berechnet für Flüge ab Januar. Grund dafür ist die Kostenabdeckung von gesetzlichen Umweltauflagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Environmental Cost Surcharge wird ab dem 26. Juni für Flüge ab dem 1. Januar 2025 berechnet
- Die Höhe ist abhängig vom Flugsegment und wird automatisch bei der Buchung hinzugefügt
- Betroffen sind Tickets von allen Airlines der Lufthansa Group mit vereinzelten Ausnahmen
Höhere Preise für Buchungen ab morgen
Wer bei einer der Lufthansa Group Airlines ab dem morgigen 26. Juni ein Flugticket für das nächste Jahr bucht, muss mit höheren Preisen rechnen. Denn für Abflüge ab dem 1. Januar 2025 wird ein neuer Zuschlag, die sogenannte Environmental Cost Surcharge, berechnet. Dies betrifft Abflüge aus der Europäischen Union, Großbritannien, Norwegen und der Schweiz.
Der neue Zuschlag betrifft Tickets mit einem Ausstellungsdatum ab dem 26. Juni – für bestehende Tickets fallen keine zusätzlichen Kosten an. Der neue Zuschlag wird für Tickets von allen Lufthansa Group Airlines berechnet. Eine Übersicht der betroffenen Airlines findet Ihr hier:
- Austrian Airlines (OS)
- Brussels Airlines (SN)
- Eurowings (ausgenommen ticketlose Eurowings Buchungen) (EW)
- Lufthansa (LH)
- Swiss (LX)
- Air Dolomiti (EN)
- Discover Airlines (4Y)
- Edelweiss (WK)
- Lufthansa City Airlines (VL)
Zusätzlich fällt die Environmental Cost Surcharge für jedes Flugsegment von Lufthansa CityLine an, die von den oben genannten Airlines oder einem Wet-Lease Partner durchgeführt und vermarktet werden. Auch für Flugsegmente mit einem OS/SN/LH/LX-Ticket (257/082/220/724/101) fällt der Zuschlag an.
Es gibt auch Ausnahmen, wo der Zuschlag nicht berechnet wird. Das gilt für Tickets mit Iran als Verkaufsort sowie einem Reisestart in Hongkong. Ebenfalls bei Verbindungen von und nach Japan wird die Environmental Cost Surcharge nicht berechnet.
Gestaffelte Preise je Reiseklasse
Der Zuschlag wird automatisch segmentbezogen berechnet und bei der Buchung aufgeführt. Er wird entweder gemeinsam mit der generellen International / Domestic Surcharge oder einzeln auf dem Ticket dargestellt. Pro Flugsegment fallen die Kosten folgendermaßen aus:
Reiseklasse | Kurz- und Mittelstrecke | Langstrecke |
Economy Class | 1 – 5 Euro | 6 – 12 Euro |
Premium Economy | – | 9 – 18 Euro |
Business Class | 1,50 – 7 Euro | 18 – 36 Euro |
First Class | – | 36 – 72 Euro |
Grund für die Einführung der Environmental Cost Surcharge ist die Deckung von regulatorisch bedingten Extrakosten – in diesem Fall, wie der Name schon andeutet, geht es um Umweltauflagen. Ein Grund für erhöhte Kosten in diesem Bereich ist etwa die Beimischungsverordnung von nachhaltigen Treibstoffen ab 2025 (Sustainable Aviation Fuel). Erst im Mai hat es eine Erhöhung von Zuschlägen bei der Lufthansa gegeben. Dabei sind Prämienflüge nach Nordamerika betroffen – hier wurde der Treibstoffzuschlag massiv erhöht.
Und wieder mal eine zusätzliche Belastung durch unsere beste Ampel aller Zeiten. Irgendwann wird man sich fragen, wie es nur so weit kommen konnte, dann ist die deutsche Wirtschaft aber irreversibel ruiniert.
Guten Abend Michael,
auch wenn wir grundsätzlich politisch neutral bleiben, hier eine kurze Richtigstellung zu deiner Aussage: Es handelt sich bei den neuen Gebühren um eine Umsetzung einer EU Verordnung. Diese besagt einen SAF-Anteil am Treibstoff von 2 Prozent ab 2025. Somit hat die aktuelle Bundesregierung nichts mit dieser Verordnung zu tun. Die Verordnung wurde im EU Parlament 2023 von 518 Personen angenommen und nur von 97 abgelehnt bei 8 Enthaltungen. Somit wurde diese Entscheidung von mehreren Parteien, als den von dir erwähnten, beschlossen. Davon mal ganz abgesehen, dass aus deutscher Perspektive die CDU/CSU im Rahmen EVP über den größten Anteil der Sitze zu dem Zeitpunkt der Abstimmung verfügte. Kritik ist immer nur dann legitim, wenn sie begründet ist. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall😉
Beste Grüße
Also, wenn wir schon den Besserwisser raushängen lassen, dann doch bitte richtig. Eine EU-Verordnung wie die hier angeführte 2023/2405 zum SAF wird von der EU-Kommission als Vorschlag ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. KEIN Vorhaben wird dabei gegen den Willen der größten Wirtschafts- und Nettozahlernation der EU realisiert, insbesondere wenn man aus Berlin kommend mit einer DEUTSCHEN Kommissionspräsidentin spricht. Da diese Verordnung im Oktober 2023 verabschiedet wurde, reden wir durchaus über Ampelkoalitionäre, die dem hätten entgegenwirken können – was natürlich angesichts der dort vorherrschenden Klima-Ideologie keine Option war. Dieser Mechanismus wirkte dann mutmaßlich auch bei der Verabschiedung der Verordnung, welche nicht nur durch das Parlament, sondern auch durch den Europäischen Rat erfolgt, in dem die jeweiligen Staats-/Regierungschefs der Mitgliedsländer sitzen; auch hier hätte die Initiative verhindert werden können, wenn man denn gewollt hätte. Aber stattdessen hat man es in Berlin wohl eher als gute Ergänzung zur seit Mai dieses Jahres in Deutschland erhobenen Luftverkehrssteuer angesehen. Also ganz so unbegründet scheint die Kritik dann doch nicht zu sein.
Also zum Thema EU und der entsprechenden Gesetztgebung folgende Punkte:
– mit 96 von 705 Sitzen (in 2023) ist Deutschland im Parlament trotzdem eine Minderheit und kann dementsprechend nicht alleine die absolute Mehrheit verhindern. Egal wie mächtig und wirtschaftsstark Deutschalnd auch ist
– im Europäischen Rrat ist man mit einer Stimme von 27 genauso weit von einem Veto entfernt (die deutsche Kommissionspräsidentin hat dabei keine Stimme), davon ganz abgesehen, dass Frau von der Leyen meines Wissens nach der CDU und somit keiner Ampelpartei angehört.
Im Übrigen ist das mehr als richtig, da man so potenzielle Alleingänge verhindert. Somit ist die Kritik nach wie vor unbegründet, aaaaußer man ist gegen die EU als Konstitution im Allgemeinen, aber auch da ergibt sich für mich kein Zusammenhang mit der momentanen Ampelregierung, wurde die EU doch vor über 30 Jahren gegründet.
Beste Grüße
Schade, dass Ihr Lufthansas Verhalten völlig unkritisch berichtet. Es gibt doch schon einen (hohen!) Treibstoffzuschlag (getarnt als “National/international surcharge”), und jetzt soll es nochmals einen Zuschlag für (Öko-)Treibstoffe geben? Komplette Vera****ung des Kunden. Kommt als nächstes die Insurance Surcharge, weil die Versicherungsprämien drastisch angestiegen sind?
Hallo Matthias, deine Verärgerung ist sehr gut nachvollziehbar – für unser Format News haben wir uns hier bewusst für eine neutrale Berichterstattung entschieden. Liebe Grüße
Eine “neutrale Berichterstattung” bedeutet aber, dass man Aussagen der Airline auch als solche darstellt.
Formulierungen wie “Grund für die Einführung … ist …” machen aus einer Behauptung aber eine angebliche Tatsache.
Guten Abend Mike,
Grundlage ist wie bereits geschrieben die Vorschrift seitens der EU, dass ab 2025 2 Prozent SAF dem Treibstoff beigemischt werden müssen. Ich möchte dir gerne an einem Beispiel erklären, warum der Grund für die Einführung ebendiese Einführung des SAF-Anteils (und somit der Kostenerhöhung) widerspiegelt:
Beisielflug FRA-JFK in der Economy einer 747-400 bei einer Distanz von 6.205km
=> 6205/100km
=> 62,05*4,27l=265 Liter p.P. (4,27l ist der Verbrauch einer 747-400 pro Passagier auf 100km)
=> 265*1,58 = 418,7 Euro/Passagier (1,58 Euro ist der Kerosinpreis energiesteuerbefreit)
2% davon SAF => 124,1km (Laut diverser Quellen kostete der SAf momentan circa 2,5 fach so viel wie herkömmliches Kerosin)
=> 124/100km
=> 1,24*4,27l=5,29 Liter p.P.
=> 5,29*(1,58*2,5) = 20,90 Euro pro Passagier (Kosten SAF Anteil)
Die Anteile gegengerechnet ergeben 20,90-5,29*1,58=12,54 Euro an Mehrkosten. Es gibt aber natürlich noch deutlich längere Langstrecken innerhalb der LH Gruppe. Die Werte lassen sich jeweils hochskalieren. Wenn man konservativ mit dem dreifachen Platz für einen Business Class Sitz im Vergleich zu einem Economy Sitz rechnet, kommt man auch hier mit 3*12,54=37,62 Euro verdammt nah, an den von der LH veranschlagten Wert.
Maximalwert an Zuzahlung in der Eco auf der Langstrecke 12 Euro. Somit sind das ausnahmsweise mal keine Fantasiekosten und infolgedessen keine falsche Wiedergabe unsererseits. Grundsätzlich ist Kritik natürlich auch hier immer berechtigt, solange sie legitim ist.
Beste Grüße
Das hast du doch nicht vor der Veröffentlichung durchgerechnet sondern danach. Mir gehts hier aber nicht um 2,50€ sondern um die regelmäßige Art und Weise der “News”.
Firma X, Y oder Z kündigt etwas an, und wie heißt es dann auf allen Kanälen? Firma A “MUSS”, Firma B “IST GEZWUNGEN” oder auch Firma C “VERBESSERT” etwas.
Richtiger wären Formulierungen wie “Nach Aussage von Firma … soll …” Das unterscheidet Tatsachenberichte von der Weitergabe von Pressemeldungen.
Guten Abend,
das hat tatsächlich nicht Amèlie durchgerechnet, sondern ich. Für den Punkt den ich machen wollte, ist dabei auch weniger relevant, wann das wie nachgerechnet wurde. Es zeigt einfach nur, dass das was wir geschrieben haben stimmt und wir nicht auf die “Pressemitteilung”, die es in dem Fall gar nicht gab, hereingefallen sind. Ich nehme hier jetzt nur auf diesen Artikel Bezug, da es hier ein explizites Beispiel angebracht wurde. Das Thema werde ich aber mit in den nächsten Meeting. Zu dem von dir angeführten Punkt, dass wir eine Behauptung zu einer Begründung machen, verstehe ich zugegebenermaßen nicht ganz. Schließlich ist das der von der LH angegebene Grund: “Die Environmental Cost Surcharge deckt regulatorisch bedingte Zusatzkosten ab. Diese entstehen durch gesetzliche Umweltauflagen wie die SAF (Sustainable Aviation Fuel)-Beimischungsverordnung der Europäischen Union („ReFuelEU Aviation“)”. Ziemlich logisch und nachvollziehbar und da werden ziemlich sicher auch andere Airlines nachziehen. Sei es durch eine transparente Kommunikation oder eine heimliche Preiserhöhung. Schließlich gilt die Verordnung auch für KLM, Air France, ITA, SAS oder Iberia. Genauso wie für alle anderen Airlines, die in die EU fliegen. Oft sind in den Mitteilung einfach nur Marketingphrasen enthalten, diesmal lässt es sich jedoch recht einfach (auch durch die Rechnung) als Fakt überprüfen und somit ist es auch absolut legitim diesen so darzustellen. Ich hoffe, du kannst das soweit nachvollziehen.
Beste Grüße