Die COVID-19-Epidemie fordert weitere Opfer: Die thailändische Fluggesellschaft Thai Airways stellt den Flugverkehr nach Europa vorerst vollständig ein. Nachdem München und Zürich erst als einziges Ziel bei dieser Regelung ausgelassen wurden, gibt es nun Bestätigung, dass diese beiden Route leider auch betroffen sind.
Aufgrund der international stark eingeschränkten Einreisebestimmungen derzeit, sieht sich die offizielle Fluggesellschaft Thailands, Thai Airways International, dazu gezwungen, den europäischen Flugverkehr temporär einzustellen. Die Airline gab das in einem Statement auf ihrer Website bekannt.
Das Statement von Thai Airways International (Update: 26. März 2020)
Am späten Dienstagabend (24.03.2020) äußerte sich Thai Airways International selbst zu der angekündigten Einstellung des Flugbetriebs durch die Airline. In einem offiziellen Statement, dass die Fluggesellschaft vorerst auf ihrer Webseite nur in Englischer Sprache veröffentlichte, kündigt die Airline unter anderem die Aussetzung fast aller Flugverbindungen nach Europa an – offenbar mit Ausnahme der Zielflughäfen München und Zürich, welche beide nicht explizit aufgeführt werden. Zudem konnte man die Flüge derweil noch buchen.
In einem neuen Statement auf der deutschen Seite der Airline wird nun aber München und Zürich ebenfalls aufgeführt – somit scheinen wirklich alle internationale Flüge ab 01. April vollständig ausgesetzt zu sein. Keine der Strecken zurück nach Europa ist online mehr buchbar.
“Thai Airways International Public Company Limited (THAI) gab bekannt, dass mehrere Länder in Europa und Asien aufgrund des anhaltenden weltweiten Ausbruchs von COVID-19 die Präventivmaßnahmen intensiv verstärkt haben, einschließlich der Überprüfung durch lokale Gesundheitsministerien und Zivilluftfahrt-Organisationen sowie der nationalen Sperrung. Daher hat die THAI ihre Pläne vorbereitet und ihre Operationen auf den folgenden Flügen vorübergehend ausgesetzt.
1. Ab dem 25. März 2020: Hongkong, Taipeh, Tokio (Narita und Haneda), Osaka, Nagoya, Seoul, Phnom Penh, Vientiane, Ho Chi Minh, Hanoi, Yangon, Singapur, Jakarta, Denpasar, Kunming, Xiamen, Chengdu, Peking, Shanghai, Guangzhou, Karatschi, Kathmandu, Lahore, Dhaka, Islamabad und Colombo.
2. Ab dem 27. März 2020: Brisbane, Sydney, Melbourne und Perth
3. Beginnend am 1. April 2020: London, Frankfurt, München, Zürich, Paris, Brüssel, Kopenhagen, Oslo, Moskau und Stockholm”
Zudem habe die thailändische Botschaft in London in einem neuen Statement nun eine temporäre Lockerung der Einreisebestimmungen Thailands verkündet, um Touristen und Urlaubern auf ihrer Heimreise wenigstens einen Zwischenstopp am Flughafen in Bangkok zu ermöglichen.
Demnach sind Passagiere für einen Zeitraum ab dem heutigen Tag bis einschließlich 31. März 2020 von der Pflicht befreit, ein Gesundheitszertifikat mitzuführen, welches ihre Gesundheit in Bezug auf COVID-19 bestätigt, solange es sich lediglich um eine Durchreise handelt, und der Aufenthalt auf einem der thailändischen internationalen Flughäfen nicht mehr als 24 Stunden beansprucht. Eine Einreise nach Thailand sowie ausgedehnte Flughafenspaziergänge werden also weiterhin untersagt.
Das Statement der thailändischen Botschaft
“Aufgrund der verschiedenen Reisebeschränkungen und Reiseverbote, die sich aus dem Ausbruch von COVID-19 weltweit ergeben, möchte Thai Airways die vorübergehende Einstellung aller TG-Flüge bekannt geben:
a) Alle europäischen Flüge vom 01. April bis zum 31. Mai 2020
b) Alle Regionalflüge (einschließlich Singapur) vom 25. März bis zum 31. Mai 2020
In dieser Hinsicht wird TG410/24Mar heute Abend (21.15 Uhr) unser letzter Flug von Singapur aus sein. Für alle thailändischen Staatsbürger wird TG bei allen Umbuchungen flexibel sein. Thailändische Passagiere mit TG-Dokumenten werden unabhängig vom Reisedatum auf den Tickets an Bord untergebracht. Für thailändische Staatsangehörige werden alle Gebühren erlassen.”
Die aktuellen Einreisebestimmungen für Thailand (Stand: 24.03.2020)
Mit dieser Maßnahme ist Thai Airways International aktuell nicht alleine: Aufgrund der dynamischen Situation um die globale Ausbreitung der COVID-19-Pandemie werden derzeit weltweit Flugpläne verengt, Flugverbindungen eingestellt und Flughäfen geschlossen. Zudem hatte der Premierminister Thailands bereits den nationalen Notstand ausgerufen. Aktuell sitzen immer noch einige Urlauber und Touristen in Thailand fest. Die Einreisebestimmungen für Thailand hatten sich zuletzt beinahe täglich aktualisiert – wir haben die aktuellen Einreisebeschränkungen für Thailand noch einmal für Euch aufgelistet. Sämtliche Einreisebestimmungen anderer Länder findet Ihr unter diesem Link.
1. Thailändische Staatsangehörige müssen ein von einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat ausgestelltes ärztliches Attest “FIT TO FLY” besitzen.
2. Alle Passagiere, die keine thailändischen Staatsbürger sind, müssen ein ärztliches Attest haben:
– ein Gesundheitszeugnis und einen Labortest COVID-19, um nachzuweisen, dass sie frei von Coronavirus (COVID-19) sind. Das Gesundheitszertifikat und der Labortest COVID-19 dürfen nicht länger als 72 Stunden vor der Abreise gültig sein, und
– eine Krankenversicherung mit einer Deckung von 100.000 USD.
3. Passagiere, die aus China (Volksrepublik), Hongkong (SAR China), Iran, Italien, Südkorea oder Macao (SAR China) einreisen, müssen ein Gesundheitszeugnis sowie einen Labortest COVID-19 vorweisen, um zu beweisen, dass sie frei von Coronaviren (COVID-19) sind. Das Gesundheitszertifikat und der Labortest COVID-19 dürfen nicht länger als 2 Tage vor der Abreise gültig sein.
– Dies gilt nicht für die Besatzung der Fluggesellschaft.
4. Passagiere, die aus China (Volksrepublik), Hongkong (SAR China), Iran, Italien, Korea (Republik) oder Macao (SAR China) ankommen, müssen eine Krankenversicherung mit einer Deckung von 100.000 USD haben.
– Dies gilt nicht für Staatsangehörige Thailands.
– Dies gilt nicht für die Besatzung der Fluggesellschaft.
5. Passagiere und Besatzungsmitglieder müssen bei der Ankunft einen ausgefüllten T.8-Gesundheitsfragebogen beim Gesundheitskontrollbüro vorlegen.
6. Besatzungsmitglieder, die nicht in Thailand ansässig sind und aus China (Volksrepublik), Hongkong (SAR China), Iran, Italien, Korea (Republik) oder Macao (SAR China) ankommen, werden bis zum nächsten Abflugplan im Hotel unter Quarantäne gestellt.
7. Besatzungsmitglieder mit Sitz in Thailand, die aus China (Volksrepublik), Hongkong (SVR China), Iran, Italien, Korea (Republik) oder Macao (SVR China) anreisen, werden bis zum nächsten Abflugplan zu Hause unter Quarantäne gestellt.
– Dies gilt nicht, wenn sie nur über China (Volksrepublik), Hongkong (SAR China), Iran, Italien, Korea (Rep.) oder Macao (SAR China) reisen.
8. Aufgrund der von der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate erlassenen Reisebeschränkung dürfen Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate nicht nach Thailand reisen.
9. Staatsangehörige von Bulgarien, Bhutan, China (Volksrepublik), Zypern, Äthiopien, Fidschi, Georgien, Indien, Kasachstan, Malta, Mexiko, Nauru, Papua-Neuguinea, Rumänien, Saudi-Arabien, Usbekistan, Vanuatu und Passagiere mit einem Reisepass von Taiwan (auf dem Umschlag: Republik China Taiwan) können bei der Ankunft kein Visum mehr erhalten.
10. Staatsangehörige Italiens sind nicht mehr von der Visumpflicht befreit.
Fazit zur Einstellung des Flugverkehrs durch Thai Airways
Um Kosten zu sparen und Leerflüge zu vermeiden, sehen sich derzeit viele internationale Fluggesellschaften dazu gezwungen, ihre Flugpläne radikal zu verengen und die Maschinen temporär zu grounden. Dies bringt natürlich erhebliche finanzielle Zusatzbelastungen mit sich. Gestrandete Urlauber und Touristen, deren Heimreise nach Deutschland derzeit ungewiss ist, können sich per E-Mail an hilfe@reisetopia.de wenden. Unser Team versucht die Community bestmöglich zu unterstützen!