Aufgrund der Gleichstellung geimpfter und genesener Personen mit Getesteten entfällt die Testpflicht nach einer Reise in Risiko- und Hochrisikogebiete ab dem heutigen Tag gleichermaßen für Reisende mit einem Impf- oder Genesenen-Nachweis.
Bereits im vergangenen Mai erleichterten erste Lockerungen der Einreiseverordnung des Bundes den ersten Aufschwung zur Rückkehr der Reisebranche. Nun geht die Regierung den seit bereits letztem Jahr bestehenden Forderungen der Branche nach: Test statt Quarantäne. Dazu entfällt nun, wie bereits zuvor angekündigt, die Testpflicht für alle geimpften Reisenden aus Risikogebieten sowie Hochrisikogebieten, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.
Lichtblicke für einen erfolgreichen Tourismus-Neustart
Nach langen Monaten voller Reisebeschränkungen und Grenzschließungen vermerkt der Deutsche Reiseverband (DRV) aktuell optimistische Aussichten auf eine ansehnliche Sommersaison für alle beteiligten Akteure. Grund dafür waren die bereits am 13. Mai verkündeten ersten Lockerungen der Einreisebeschränkungen. Eine neue Verkündung weiterer Lockerungen am gestrigen Mittwoch lassen schlussendlich auf eine Rückkehr eines lohnenswerten Geschäfts nach dem langen Coronatief hoffen. Ab heute entfällt demnach ebenfalls für Geimpfte und Genesene auch aus Risikogebieten die Testpflicht.
Das ist eine ausgesprochen gute Nachricht und ein Signal der Zuversicht. Das eröffnet Urlaubern und auch den Unternehmen der Reisewirtschaft wieder eine positive Perspektive.
Norbert Fiebig, DRV-Präsident
Als Risikogebiet zählen nach Definition des RKI jegliche Regionen sowie Länder mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50. Aktuell fallen somit viele Länder Europas unter die Kategorie der Risikoländer, beispielsweise Belgien, Dänemark, viele Teile Spaniens, Österreich, Griechenland, Italien und viele weitere. Nun soll ab dem heutigen 3. Juni für alle geimpften und genesenen Reisenden aus diesen Ländern, neben der bereits entfallenen Quarantänepflicht, ebenfalls die Testpflicht entfallen – eine große Erleichterung für eine erfolgreiche Rückkehr der Tourismusbranche. Dasselbe gilt auch für sogenannte Hochrisikogebiete, bei denen die Inzidenz konstant bei 200 oder mehr liegt.
Zu den von der neuen Regelung betroffenen Personen, für die bereits seit Mai die Aufhebung der Quarantänepflicht gilt, gehören unter anderem vollständig geimpfte Reisende, deren zweite Impfdosis bereits zwei Wochen zurückliegt. Außerdem zählen Genesene, mit einem mindestens 28 Tage alten positivem Testergebnis, sowie Getestete mit Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests, nicht mehr zur Quarantäne-pflichtigen Gruppe der Reiserückkehrer. Ebenso entfällt seit Mai die Pflicht zur Quarantäne bei Rückkehr aus einem Risikogebiet für alle Kinder unter sechs Jahren – alle älteren Kinder sind zu einem Testnachweis verpflichtet. Die neuen Regelungen, insbesondere bei Kindern, dürften somit die Planungen zu diesjährigen Familienurlauben maßgeblich erleichtern. Auch Pendler müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Für Hochrisikogebiete gelten unterschiedliche Regeln für Genesene, Geimpfte (beide müssen nicht in Quarantäne) und Getestete (sie können die Quarantäne nur durch einen weiteren Test vorzeitig beenden).
Weiterhin gelten diese Lockerung zur Befreiung der Quarantäne und Testpflicht jedoch generell nicht für Reisende aus Virusvariantengebiete. Für sie gilt trotz aktuell sinkender Infektionszahlen eine strikte vierzehntägige Quarantänepflicht, sowie ein Nachweis eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Fazit zur Befreiung der Testpflicht von Rückkehrern aus Risikogebieten
Dem Entfall zur Testpflicht nach einem Urlaub in einem Risikogebiet blickt die gesamte Tourismusbranche sicherlich mit viel Hoffnung entgegen. Was noch bereits vor einigen Tage als große Hürde bei der diesjährigen Urlaubsplanung beachtet werden musste, wird ab dem heutigen Tag zukünftig zumindest für Geimpfte und Genesene kein Problem mehr darstellen. Die Hoffnung auf eine baldige Rückkehr des Tourismus wie vor der Pandemie steigt zunehmend!