Die Lufthansa Group hat in einer Medienmitteilung auf ihrer Homepage bekannt gegeben, dass das verpflichtende Tragen einer Maske ab dem 8. Juni an Bord gilt. Diese Regelung wird in den allgemeinen Beförderungsbedingungen festgeschrieben, was die Empfehlung nun zur Pflicht macht.

Das Coronavirus betrifft alle Bereiche öffentlichen Lebens – auch die Luftfahrtbranche. Ähnlich wie es in Bahnen oder Supermärkten der Fall ist, müssen Passagiere auch am Flughafen oder beim Einchecken im Hotel einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nachdem wir zuletzt eine Übersicht der Airlines veröffentlicht haben, bei denen eine Maskenpflicht an Bord eingeführt worden ist, fügt die Lufthansa diese Regelung nun zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) hinzu und macht das Tragen einer Maske während des Fluges für alle Gäste verbindlich. Doch nicht alle Lufthansa-Partner machen mit: Angepasst wurde das bisher lediglich für Lufthansa, Eurowings und Lufthansa Cityline. Andere Töchter wie beispielsweise Swiss prüfen eine Anpassung der ABB zurzeit.

Allgemeine Beförderungsbedingungen werden angepasst

Zuvor wurden die Passagiere zwar um das Tragen einer Maske gebeten, eine rechtliche Grundlage zur Verpflichtung gab es jedoch noch nicht. Seit dem 4. Mai appellieren die Airlines der Lufthansa Group an ihre Fluggäste, den Mund-Nasen-Schutz während der gesamten Reise zu tragen, von der Ankunft am Flughafen bis zum Verlassen des Zielflughafens.

Nun wird die Maskenpflicht in die Allgemeinen Beförderungsbedingungen aufgenommen, was sie für jeden Fluggast verbindlich macht. Die Lufthansa begründet diesen Schritt damit, dass die Gesundheit von Mitarbeitern und Fluggästen an erster Stelle steht. Ab dem 8. Juni ist es damit Pflicht, eine Maske während des Fluges zu tragen.

Im Artikel „11.7 Maskenpflicht“ steht nun folgende Regelung:

„Zum Schutz der Gesundheit sämtlicher Personen an Bord sind Sie dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren sowie Personen, denen das Tragen einer Maske gesundheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung nachweislich nicht möglich ist. Zum Verzehr von Getränken und Speisen an Bord, zur Kommunikation mit Gehörlosen, zu Identifikationszwecken sowie für sonstige notwendige, mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unvereinbare Tätigkeiten, kann die Maske vorübergehend abgelegt werden. Zur Bedeckung von Mund und Nase können sowohl sog. Alltagsmasken aus Stoff als auch medizinische Schutzmasken verwendet werden.“

Gäste können sich darauf einstellen, die Maske während der ganzen Reise zu tragen, denn viele deutsche Airports, beispielsweise die Berliner Flughäfen Schönefeld und Berlin-Tegel, haben bereits eine Maskenpflicht eingeführt. Dort gilt diese Regelung bereits seit dem 9. Mai.

Fazit zu der Anpassung der ABB der Lufthansa

Viele Airlines haben mittlerweile eine Maskenpflicht an Bord eingeführt, so ist es nicht verwunderlich, dass Lufthansa nun offiziell nachzieht. Grundsätzlich ist eine Maskenpflicht zum Schutz der Mitarbeiter und Gäste zu begrüßen, selbst wenn das Virus so nicht komplett eingedämmt werden kann. Es bleibt abzuwarten wie lange diese Maßnahmen nötig sein werden und wann man als Fluggast wieder ohne Maske fliegen darf.

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Autorin

Stella war schon als Kind am liebsten auf Reisen - das hat sich bis heute nicht geändert. Sie fühlt sich überall auf der Welt zu Hause und zeigt Euch so jeden Tag spannende Einblicke auf reisetopia! 

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