Die Bundesregierung beschließt insbesondere beim Reisen Vorteile für Geimpfte und Genesene. Demnach sollen diese Personengruppen von Corona-Lockerungen und Quarantäne-Ausnahmen profitieren.
In einigen Ländern weltweit sind COVID-19-Geimpfte bereits von einigen strikten Corona-Auflagen befreit. Auch in Deutschland stehen die Vorteile für geimpfte Bürger seit längerem im Gespräch. In einigen Bundesländern, darunter Bayern, Hessen und Brandenburg, werden Geimpfte den negativ Getesteten gleichgestellt, sodass infolge der Impfung einige Einschränkungen wegfallen. Nun sollen Bundestag und Bundesrat noch in dieser Woche endgültig über die Impf-Vorteile entscheiden, wie die Website airliners.de kürzlich berichtet.
Gleichstellung von Geimpften und Genesenen
Bislang unterliegen die Quarantänevorschriften den einzelnen Bundesländern. Generell gibt es – abgesehen von der Bundes-Notbremse – insbesondere im Tourismus keine bundesweit geltenden Auflagen, sodass die einzelnen Regionen selbst entscheiden, ab welchen Inzidenzwerten welche Lockerungen zu erwarten sind. Ebenso verhält es sich mit den Geimpften und Genesenen, die mancherorts mit negativ getesteten Personen gleichgestellt werden und sich woanders trotz der Impfung Quarantäne und Tests unterziehen müssen.
Mit bundesweiten Lockerungen der Corona-Auflagen für Geimpfte und Genesene, von denen nach durchgestandener COVID-Infektion kein Ansteckungsrisiko mehr ausgeht, soll sich die momentane Situation ändern. Im Umlaufverfahren haben die zuständigen Ministerien die “COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung” beschlossen, welche den Weg für einen bundesweiten Beschluss ebnen soll. Noch im Laufe dieser Woche sollen Bundestag und Bundesrat über entsprechende Verordnungen, die deutschlandweit gelten sollen, entscheiden.
Wenn das individuelle Infektionsrisiko aufgrund von individuellen Schutzfaktoren wie natürlich oder durch Impfung erworbener Immunität reduziert ist, erscheint es nicht gerechtfertigt, gegen diese Person – beispielsweise bei einem Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person – eine Absonderung zu verhängen.
Auszug aus dem Entwurf der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Ministerien
Zu den Lockerungen zählen insbesondere Vorteile beim Reisen. So werden die Quarantänevorschriften für beide Gruppen, geimpft oder genesen, abgeschwächt. Das bedeutet, dass die betroffenen Personen nach einem Auslandsaufenthalt nur dann in Quarantäne geschickt werden, wenn sie sich zuvor in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Nach einem Urlaub in einem Risikogebiet müssen sich die Reisenden nach der Rückkehr nach Deutschland also nicht mehr der zeitaufwändigen Quarantäne unterziehen.
Laut der Verordnung bestehe zwar weiterhin ein Restrisiko, welches allerdings verglichen mit dem Hintergrundrisiko deutlich geringer ausfalle und daher “tolerabel” sei. Aus diesem Grund sei ein Grundrechtseingriff bei diesen Personengruppen nicht weiter gerechtfertigt.
Fazit zur Aufhebung der Quarantänepflicht für Geimpfte
Bereits seit längerem stehen die Impf-Vorteile zur Diskussion. Einige betrachten beispielsweise das Wegfallen der Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene in Betracht auf die geringe Infektionsgefahr als unabdingbar. Andernfalls sehen sie die Grundrechte der Menschen gefährdet. Wiederum erachten Andere die Vorteile als unfair, da in Deutschland bislang lediglich 8,3 Prozent vollständig geimpft wurden und die Mehrheit der Deutschen noch auf einen Impf-Termin wartet. Es wird aus diesen Kreisen befürchtet, dass sich die Bevölkerung demnach in zwei Gruppen spalten werde, die privilegierten Geimpften und der bislang ungeschützte Rest.
Noch ist allerdings nichts beschlossen – Geimpfte und Genesene müssen sich also noch etwas gedulden und den Verlauf der Woche abwarten.