Eine kleine Erinnerung an alle Reisenden! Die Gültigkeit des Impfzertifikats wird innerhalb der Europäischen Union ab dem 1. Februar verkürzt!

Die Virusvariante Omikron ist auch in Europa angekommen und weiter auf dem Vormarsch. Die Inzidenz scheint jedoch in weiten Teilen Europas ihren Höhepunkt erreicht zu haben, Experten reden von einem endemischen Zustand. Die EU hat sich aber bereits weit im Vorfeld auf die Verkürzung der Gültigkeit von Impfzertifikaten verständigt. Ab dem 1. Februar sind Zweitimpfungen EU-weit dann nur noch für neun Monate gültig.

Neun statt zwölf Monate

Aktuell sind die Impfzertifikate noch ein Jahr lang nach der Zweitimpfung gültig. Dieser Zeitraum wird nun vom 1. Februar 2022 an von zwölf auf neun Monate verkürzt. Demnach verlieren die Impfzertifikate ihre Gültigkeit, sofern die Zweitimpfung nicht mit einer Booster-Impfung aufgefrischt und dem digitalen Impfpass hinzufügt wurde. Die EU-Mitgliedsstaaten einigten sich bereits Ende des vergangenen Jahres einheitlich auf dieses Vorgehen. Auch die EU-Kommission bestätigte im Anschluss die Pläne. Zusätzliche Corona-Tests sollen EU-weit nicht mehr erforderlich sein. Auf einheitliche Reiseregeln einigten sich die Mitglieder zuletzt.

Somit werden alle EU-Mitgliedsstaaten das Vorhaben ab Dienstag, dem 1. Februar umsetzen. Andere Länder wie Italien und Spanien haben bereits in den vergangenen Tagen entsprechende Maßnahmen ergriffen. So setzt Spanien für die Einreise ab dem 1. Februar eine vollständige Impfung mit neuer Gültigkeitsdauer voraus. Der entsprechende Nachweis der Booster-Impfung beziehungsweise der Zweitimpfung muss mindestens 14 Tage nach der Verabreichung der letzten Dosis ausgestellt worden sein und darf nicht älter als 270 Tage sein. Ein zusätzlicher Corona-Test entfällt für Geimpfte in Spanien, genauso wie auch in Italien.

Ist die Zweitimpfung älter als 270 Tage, muss in Spanien ein Corona-Test vor Abflug absolviert werden. Dafür zugelassen sind PCR-, LAMP-, oder TMA-Tests maximal 72 Stunden vor Abflug oder Antigen-Tests maximal 48 Stunden vor Abflug. Auch der Nachweis einer überstandenen Infektion befreit von der Testpflicht vor Abreise. In Italien gilt diese Testpflicht nicht. Dafür müssen sich Reisende ohne vollständigen Impfschutz oder ohne Nachweis einer überstandenen Infektion in eine fünftägige Selbstisolation begeben. Zum Ende der Quarantäne muss jedoch ein Corona-Test absolviert werden. Ob in Italien die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate aber wirklich sogar auf sechs Monate reduziert wird, ist derweil noch offen.

Verwirrung um J&J und Genesene

Neben EU-Mitgliedsstaaten wie Spanien und Italien passt auch die Bundesrepublik die Regeln entsprechend der EU-Vorgaben an. Seit August des vergangenen Jahres müssen alle Reisenden aus dem Ausland nach Deutschland einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz, einer überstandenen Infektion oder eines negativen Corona-Tests erbringen. Zudem muss die Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Reisende, die jedoch mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden oder den Genesenenstatus haben, müssen sich jedoch ebenfalls auf Änderungen vorbereiten.

In der aktuellen Verordnung aus dem Januar 2022 fällt besonders Sonderregelung für mit Johnson&Johnson Geimpfte auf. Denn diese galten bis dato mit nur einer Dosis des Impfstoffs als vollständig geimpft, wie vom Hersteller vorgegeben. Die betroffenen Personen müssen sich nun jedoch insgesamt zweimal impfen lassen, um ebenfalls als vollständig geimpft angesehen zu werden. Um als geboostert zu gelten, müssen mit J&J Geimpfte sogar zwei zusätzliche Impfungen erhalten.

Demnach sind all jene, die einmalig mit Johnson&Johnson geimpft wurden, nicht von der Quarantäne befreit. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich diese Reisende nach Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet in eine zehntägige Quarantäne begeben.

Diese kann zwar nach fünf Tagen mit einem Corona-Test verkürzt werden, galt bisher aber auch nicht für Genesene. Der Genesenenstatus war bis zuletzt noch 180 Tage, also sechs Monate lang gültig. Seit dem 15. Januar 2022 gelten Personen aber nur noch von Covid-19 als genesen, sofern die Infektion innerhalb der vergangenen 90 Tage, ergo drei Monate, stattgefunden hat. Der entsprechende Nachweis muss mit einem positiven PCR-Test erbracht werden. Der Abstrich muss mindestens 28 Tage in der Vergangenheit liegen. Diese Änderungen wurde seitens des Robert Koch-Instituts in Absprache mit Experten aus dem Gebiet vorgenommen und wurde jedoch still und heimlich vom Bundesgesundheitsministerium umgesetzt.

Fazit zur verkürzten Impfgültigkeit

Einmal mehr beteuerte die EU Einigkeit, zumindest beim Umgang mit den Impfzertifikaten und den derzeitigen Reiseregeln innerhalb der EU. Diese sollen vereinheitlicht werden. Im ersten Schritt wird dafür jedoch die Gültigkeit von Impfzertifikaten reduziert. Diese sind ab dem 1. Februar 2022 nur noch neun statt zwölf Monate gültig. EU-Staaten haben bereits die entsprechenden Vorbereitungen getroffen. Die Testpflicht für vollständige Geimpfte soll dafür jedoch wieder entfallen, so wie aktuell auch in Italien angestrebt. Inwiefern es bei der einheitlichen Vorgehensweise aber bleibt, ist aktuell fraglich. Italien hat bereits beschlossen, die Gültigkeit der Impfzertifikate sogar auf sechs Monate zu reduzieren.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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