Die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe für Flüge ab Deutschland trifft vornehmlich die Passagiere. Doch was gilt es dahingehend zu beachten?

Seit dem heutigen 1. Mai 2024 müssen Passagiere, die von einem deutschen Flughafen abfliegen, tiefer in die Tasche greifen. Grund dafür ist die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe. Diese wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts um mehr als 20 Prozent angehoben und soll das Finanzdefizit im Bundeshaushalt korrigieren, wie auch der Spiegel berichtet. Welche Änderungen dahingehend auf Reisende zukommen und was Passagiere jetzt wissen müssen, lest Ihr in der Folge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Mai 2024 müssen Passagiere, die von einem deutschen Flughafen abheben, zwischen 15,53 und 70,83 Euro an Steuern pro Flugticket entrichten
  • Das entspricht einer prozentualen Preissteigerung von 22,5 bis 24,5 Prozent
  • Schließlich stellt sich die Frage, ob Fluggesellschaften die Preisdifferenz auf bereits gekaufte Tickets auch im Nachhinein einfordern dürfen

Steuersätze um mehr als 20 Prozent gestiegen

Die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe wurde kontrovers diskutiert. Doch mittlerweile sind die angehobenen Steuersätze in Kraft getreten. Seit dem 1. Mai 2024 müssen sämtliche Passagiere, die von einem deutschen Flughafen abheben, zwischen 15,53 und 70,83 Euro an Steuern pro Flugticket entrichten. Vormals bewegten sich diese Werte zwischen 12,48 und 56,91 Euro pro Ticket. Das entspricht einer prozentualen Steigerung von 22,5 bis 24,5 Prozent. Entsprechend der Entfernung des Flugziels werden die Abgaben grundsätzlich gestaffelt verrechnet, wobei dieses Prinzip nicht in allen Fällen zu tragen kommt. Dahingehend hat der Gesetzgeber eine Abstufung nach Ländern aufgelistet. Die genauen Tarife sind auf der Seite des Deutschen Bundesfinanzministeriums zu finden. Überblicksmäßig gilt jedoch:

  • 15,53 Euro: Flüge in alle EU-Staaten, die Türkei, nach Russland sowie Algerien
  • 39,43 Euro: Flüge nach Afrika und Asien (maximale Entfernung 6.000 Kilometer)
  • 70,83 Euro: Flüge über 6.000 Kilometer, wie zum Beispiel nach China oder in die USA
EU-weit zählt Deutschland zu den Ländern mit der höchsten Abgabe

Während Steuerschuldner die einzelnen Luftverkehrsunternehmen sind, werden die Abgaben in der Regel von den Fluggesellschaften an die Konsumenten weitergegeben, weshalb die Erhöhung auch unter den Verbrauchern größtenteils auf Ablehnung traf. Zeitgleich gibt es auch Stimmen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßen. Schließlich wurden alleine 2022 etwa 1,2 Milliarden Euro aus der Luftverkehrsabgabe geschöpft. 2024 soll sich der Betrag auf gut 400 Millionen Euro mehr belaufen und in den Jahren darauf erwartet die Regierung Mehreinnahmen in Höhe von 580 Millionen Euro.

Können Preise bereits gekaufter Flugtickets nachträglich angepasst werden?

Es war bereits absehbar, dass Fliegen im Zuge der Erhöhung der Ticketsteuer wieder kostspieliger wird. Letztlich gilt jedoch abzuwarten, wie hoch die Ticketpreise dann wirklich ausfallen. Immerhin ist das Preisniveau auch stark an die Konkurrenzsituation am jeweiligen Abflugort gebunden. Bei einer Monopolstellung ist jedenfalls davon auszugehen, dass die erhöhten Steuern gänzlich an die Passagiere weitergegeben werden.

Passagiere, die in Deutschland lediglich umsteigen, müssen die Ticketsteuer nicht entrichten

Seit dem 28. März 2024 dürfen Airlines die angehobene Ticketsteuer in den Flugticketpreis mit einberechnen. Dahingehend stellt sich jedoch die Frage, ob Fluggesellschaften die Preisdifferenz auf bereits gekaufte Tickets auch im Nachhinein einfordern dürfen. Schließlich verfolgen Airlines hier unterschiedliche Ansätze. Während die Lufthansa bestätigte, bei frühzeitig gekauften Tickets die angefallenen Mehrkosten selbst zu tragen, versucht der Low Cost Carrier Ryanair, die Preise an die Kunden auch im Nachhinein weiterzugeben. Ryanair droht in dieser Weise mit der Stornierung – aber auch Erstattung – des Flugtickets, sollte die Differenz nicht eingebracht werden, was im Umkehrschluss bedeutet, dass die Kunden ein neues – entsprechend teureres Ticket – erwerben müssten, sofern sie den Flug antreten wollen. Der Billigflieger beruft sich dabei auf eine Passage in seinen Geschäftsbedingungen.

Karolina Wojtal, Reiserechtsexpertin beim Europäischen Verbraucherzentrum, ergänzte gegenüber dem Spiegel, dass eine solche Klausel in den Beförderungsbedingungen so gefasst sein müsse, dass sie Preisanpassungen nach oben und unten hat, ein Kündigungsrecht einräumt und eine Deckelung möglicher Preisanpassungen nach oben hat. Sie fügte hinzu, dass in Deutschland nachträgliche Preisanpassungen erst ab vier Monaten nach Vertragsschluss erlaubt seien. Das gelte auch für Tickets von Ryanair, die von Deutschland aus gekauft wurden.

Negative Auswirkungen werden befürchtet

Während sich Vertreter aus der Politik, wie etwa Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hinter die Erhöhung der Ticketsteuer stellte, so befürchtet der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) negative Auswirkungen im Zuge der erhöhten Ticketsteuer. Weiters blickt der Lufthansakonzern der Entscheidung mit Skepsis entgegen und äußert Bedenken zur Standortbenachteiligung. Schließlich steht auch der Luftverkehrsstandort Deutschland vor nicht unerheblichen Herausforderungen.

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Autorin

Bereits zu ihrer Schulzeit an der Kärntner Tourismus Schule hat Beate das Reisen für sich entdeckt. So verbrachte sie jeden Sommer im Ausland. Auch während ihres Tourismusmanagement-Studiums in Wien war Beate viel unterwegs. Bei reisetopia kann sie nun ihre Leidenschaft zum Schreiben und Reisen perfekt miteinander kombinieren.

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