Das nächste Bundesland scheint die Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Reisende zu kippen. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hat zwei Rückkehrern aus Dubai Recht gegeben.

Soll die Quarantäne für vollständig geimpfte Personen entfallen? Eine Frage, die sich aktuell viele Juristen und Politiker stellen. Erste Bundesländer haben bereits ihre Antwort gegeben und die Quarantänepflicht aufgehoben. Nun hat auch das Verwaltungsgericht in Frankfurt zwei Rückkehrern aus Dubai Recht gegeben, wie die FAZ berichtet. Für Rückkehrer aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete soll das Urteil jedoch nicht gelten.

Keine Quarantäne für Geimpfte in Frankfurt

Während die täglichen Infektionszahlen und der Inzidenzwert der vergangenen sieben Tage auf hohem Niveau verharren, wird in Deutschland gleichzeitig über weitere Lockdown-Maßnahmen, die Bundes-Notbremse, aber auch die Aufhebung der Quarantänepflicht für vollständig Geimpfte diskutiert. Einheitliche Beschlüsse liegen zu allen Themen noch nicht vor. Dafür hat nun aber auch das Verwaltungsgericht in Frankfurt entschieden, dass die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten aufgehoben werden soll. Dem vorangegangen war eine Klage von Reisenden, die zuvor aus Dubai zurückgekehrt waren. Alle haben bereits zwei Wochen vor Rückkehr die zweite Impfdosis erhalten und sind damit vollständig geimpft. Dennoch wollte die Stadt Frankfurt, dass die Reiserückkehrer die allgemeingültigen Regeln für Reisende aus Risikogebieten einhalten.

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt gab den Klägern recht. Nach Ansicht des Richters sei eine Quarantänepflicht für Reisende, die bereits vollständig geimpft sind und aus Risikogebieten einreisen, verfassungswidrig. Die Entscheidung ist bislang aber noch nicht rechtskräftig und gilt daher vorerst nur für die Kläger. Dabei können sich Reisende aus Frankfurt aber darauf vorbereiten, dass die neue Regel auch für sie zukünftig gilt, sofern sie vollständig geimpft sind und aus einem Risikogebiet zurückkehren. Die Stadt Frankfurt kann jedoch noch Einspruch gegen das Urteil einlegen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts gilt nicht für Reisende aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete.

Bei der Differenzierung zwischen den verschiedenen Gebieten beruft sich das Verwaltungsgericht auf “vorsorgliches Handeln”. Virusmutanten deuten auf eine deutlich höhere Infektiösität hin. Für Anspannung sorgt vor allem aktuell eine mögliche neue Virusmutante aus Indien. Dort steigen die täglichen Infektionszahlen explosionsartig an. Das Auswärtige Amt rät auch vollständig geimpften Personen zur Rückkehr nach Deutschland, da die Versorgung im Gesundheitsfall in Indien nicht mehr garantiert werden könne. Auch andere Länder haben ähnliche Reisehinweise veröffentlicht.

Spahn gibt Empfehlung ab

Schon seit Wochen debattieren Politiker in Deutschland über die Aufhebung der Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen. Als Basis dient eine Studie des Robert-Koch-Instituts. Die Studie hat ergeben, dass Personen, die vollständig gegen Corona geimpft sind, das Virus nicht mehr übertragen können. Auf diese Studie hat sich auch das Verwaltungsgericht in Frankfurt beim aktuellen Urteil berufen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat die Ergebnisse den jeweiligen Gesundheitsministern und Ministerpräsidenten der Länder mit einer Empfehlung vorgelegt. Neben dem uneingeschränkten Einkaufserlebnis soll dann auch wieder das uneingeschränkte Reisen möglich sein, wenn es Spahn gehen würde. Der Nachweis über eine vollständige Impfung, welche mindestens 14 Tage in der Vergangenheit liegt, soll mit den tagesaktuellen Testnachweisen gleichgesetzt werden. 

Erste Bundesländer haben die Empfehlung des Bundesgesundheitsministers bereits umgesetzt. Alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die bereits einen vollständigen Impfschutz nachweisen können, müssen sich demnach bei Ankunft nicht mehr in Quarantäne begeben – das haben bereits Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg beschlossen. Anders als in der Empfehlung von Jens Spahn gilt als Voraussetzung, dass die zweite Impfdosis fünfzehn Tage in der Vergangenheit liegt. Des Weiteren gilt als wichtige Voraussetzung, dass die Quarantänepflicht ausschließlich für Rückkehrer aus Risikogebieten und nicht für jene aus Virus-Varianten-Gebieten gilt. Für alle Reisenden aus Virus-Varianten-Gebieten gilt weiterhin die übliche Test- und Quarantänepflicht.

Den entsprechenden Nachweis können Reiserückkehrer zukünftig auch mit dem kommenden EU-Impfpass erbringen. Kürzlich berichteten wir sogar, dass die Funktionen des EU-Impfpasses in der Corona-Warn-App implementiert werden sollen. Damit würden Reisende keine Vielzahl an Apps benötigen. Zusätzlich können die entsprechenden Nachweise selbstverständlich auch in Papierform vorgelegt werden.

Fazit zum Urteil des Verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt hat der Klage von Reiserückkehrern aus Dubai stattgegeben. Sie waren bereits bei Einreise in Deutschland vollständig geimpft. Nach Ansicht der Richter sei eine Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen, die aus Risikogebieten zurückkehren, verfassungswidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt Frankfurt kann noch Einspruch einlegen. Das Urteil in Frankfurt folgt jedoch Verordnungen anderer Bundesländer und den Empfehlungen des RKI und Bundesgesundheitsministers. Auch sie plädieren für die Aufhebung der Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Reisende.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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