Die neue Quarantäneverordnung für Einreisen aus Risikogebieten verzögert sich – das gilt damit auch für die geplante Testpflicht. Doch es gibt voraussichtlich noch weitere Änderungen.

Es ist nur wenige Tage her, dass sich die Bundesregierung und die Länderchefs zu neuerlichen Beratungen über die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland getroffen haben. Beschlossen wurde dabei ein indirektes Verbot von touristischen Tagesausflügen in besonders stark betroffenen Regionen, zudem eine Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten. Letzterer verzögert sich nun allerdings, denn eine neue Musterquarantäneverordnunge, die dann von den Ländern umgesetzt werden kann, wird es bis 10. Januar nicht geben. Stattdessen könnte es noch zu einer grundlegenden Veränderung der Regelung kommen, wie unter anderem die FAZ in Berufung auf die dpa berichtet.

Unterschiedliche Regelungen abhängig vom Infektionsgeschehen

Die Muster-Quarantäneverordnung sieht bislang vor, dass Einreisende aus Risikogebieten seit dem 8. November generell eine 10-tägige Quarantäne nach ihrer Rückkehr absolvieren müssen. Die Isolation kann durch einen am fünften Tag nach der Einreise durchgeführten und negativ ausgewerteten Test vorzeitig beendet werden. Darüber hinaus war vorgesehen, dass diese Regelung ab Mitte Januar um eine Testpflicht vor oder bei der Einreise ergänzt wird. Umgesetzt wurde eine solche Regelung zuvor bereits von den Bundesländern Bayern und Sachsen. Nun allerdings deutet sich an, dass es eine Veränderung mit Blick auf die Schwere des Risikos in einer jeweiligen Region geben könnte. Anders als bislang könnte es eine Abstufung bei den Risikogebieten je nach Infektionsgeschehen vor Ort geben.

Konkret wird darüber gesprochen, ob es unterschiedliche Regelungen geben könnte, je nachdem ob Menschen aus einer Region mit hohem oder sehr hohem Risiko zurückkehren. Die Rede war etwa im Dezember noch davon, dass bei einer Rückkehr aus Risikogebieten die Quarantäne durch eine Testpflicht ersetzt werden könnte. Möglich erscheint, dass zukünftig je nach Risiko bei der Einreise aus bestimmten Ländern entweder nur eine Quarantäne- oder nur eine Testpflicht besteht. Bei Rückkehr aus besonders stark betroffenen Regionen könnten dann beide Regeln greifen. Zudem sind noch einmal verschärfte Sonderregelungen für Einreisen aus Ländern, in denen eine noch ansteckendere Virus-Mutation aufgetaucht ist, im Gespräch. Damit würden etwa für Großbritannien und Südafrika noch einmal schärfere Einreiseregeln gelten.

Neue Verordnung soll “zeitnah” erstellt werden

An den Beratungen über die neuen Regelungen für die Einreise aus Risikogebieten sind nach dpa-Informationen insgesamt fünf Bundesministerien sowie das Kanzleramt beteiligt. Dabei dürfte es, wie die neu ins Spiel gebracht Abstufung gut zeigt, divergierende Meinungen geben. Gerade mit Blick auf Länder mit niedriger Inzidenz als Deutschland, die dennoch als Risikogebiet eingestuft sind, könnte es entsprechend relevante Änderungen an den aktuellen Regeln geben. In dieser Hinsicht gibt es auch rechtliche Zweifel, denn die Regeln für Reiserückkehrer sollen einer Ausweitung des Infektionsgeschehens entgegenstehen. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, wenn schärfere Regeln für Einreisen aus dem Ausland gelten, als bei innerdeutschen Reisen in stärker betroffene Regionen, gilt als zweifelhaft. Mit diesem Argument hatte etwa ein Gericht in Nordrhein-Westfalen die Quarantänepflicht ausgesetzt.

Um entsprechende Klarheit zu schaffen, soll die neue Muster-Quarantäneverordnung allerdings “zeitnah” umgesetzt werden. Man darf entsprechend davon ausgehen, dass es in dieser Hinsicht im Laufe der kommende Woche Neuigkeiten geben wird. Die entsprechende Verordnung muss danach noch von den Ländern umgesetzt werden, hier gab es schon zuletzt immer wieder andere Interpretationen und Umsetzungen, sodass auch zukünftig leicht abweichende Regeln je nach Bundesland denkbar sind. Ehe die jeweiligen Landesverordnungen aktualisiert sind, dürfte es vermutlich mindestens bis Ende kommender Woche, möglicherweise aber sogar noch länger dauern. Bis dahin gelten weiterhin die aktuellen Einreiseregeln je nach Bundesland, die in den meisten Fällen eine verpflichtende Quarantäne vorsehen. Eine Ausnahme hiervon ist nur Nordrhein-Westfalen, wo stattdessen ein Test verpflichtend ist.

Fazit zur geplanten Abstufung bei der Einreise aus Risikogebieten

Die Umsetzung der neuen Muster-Quarantäneverordnung gestaltet sich scheinbar schwierig. Zwar soll es zeitnah ein Ergebnis geben, allerdings scheint die Regelung nicht so simpel umgesetzt zu werden, wie noch am Dienstag zu vernehmen war. Statt nur zusätzlich zur Quarantäne eine Testpflicht vorzuschreiben, könnte es zukünftig eine Abstufung mit unterschiedlichen Regeln geben. Komplizierter wird es für Reisende damit sicherlich, allerdings könnte die Regelung damit auch rechtlich auf einer solideren Basis stehen als bislang.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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