Die CDU-Mittelstands-und Wirtschaftsunion (MIT) nimmt den aktuellen Streik an den Flughäfen zum Anlass und fordert ein eingeschränktes Streikrecht bei kritischer Infrastruktur.
Die MIT übt Kritik an dem aktuellen Zustand. Nun will sie die Arbeitsniederlegung in Bereichen des Flug-, Bahn- und Schiffsverkehrs und auch bei Rettungsdiensten und Energie- und Wasserversorgung erschweren. Dazu äußert sie Forderungen, so airlines.de.
Streik betrifft alle
Der größte parteipolitische Wirtschaftsverband macht deutlich, ein Streik darf nicht so einfach stattfinden. Der Verband setzt sich für die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft ein und strebt mehr wirtschaftliche Vernunft in der Politik an. Somit blickt er auch aus seiner Sicht auf den aktuellen Flughafenstreik und macht deutlich, dass das Streikrecht eingeschränkt werden muss.
Eine Gewerkschaft darf nicht ein ganzes Land für ihre Interessen in Geiselhaft nehmen.
Gitta Connemann, MIT-Bundesvorsitzende
Die Vorsitzende selbst äußert sich zum Ausmaß eines Streiks. Forderungen einer Gewerkschaft betreffen das ganze Land und legen eventuell wichtige Bereiche lahm, das darf nicht passieren. Und bei Streiks im öffentlichen Dienst ist auch der Luft- und Frachtverkehr in den Rest der Welt betroffen. Am lautesten aber hallt die Kritik dem Missbrauch eines Streiks entgegen. Das Streikrecht dürfe nicht ausgenutzt werden, um in Verfahren früh Druck auszuüben.
MIT äußert Forderungen
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion will das Streikrecht einschränken und stellt Forderungen. Um einen Missbrauch des Streikrechts zu verhindern, darf ein Streik in den oben genannten Bereichen nur nach einem abgeschlossenen Schlichtungsverfahren stattfinden. Außerdem müssen sämtliche Arbeitsniederlegungen mindestens vier Tage vorher angekündigt werden.
Außerdem wird verlangt, dass die Grundversorgung, es wird hier von “Notdienstarbeiten” gesprochen, während eines Streiks, in dem jeweiligen Bereich aufrechterhalten bleibt. Als letzte Forderung formuliert die MIT, dass die Durchführung eines Streiks nur dann stattfinden darf, wenn bei einer Abstimmung 50 Prozent der Beschäftigten dafür sind. Der Verband fordert hiermit vier Punkte, die zukünftige Streiks einschränken sollen. Allerdings wird hier dem Arbeitsgericht für Einzelfälle auch Spielraum gelassen.
Fazit zum eingeschränkten Streikrecht an Flughäfen
Die MIT macht ihren Standpunkt deutlich, Streiks betreffen das ganze Land und schränken auch diejenigen ein, die mit den Auseinandersetzungen nichts zu tun haben. Das muss sich ändern und ein Streikrecht dürfe es nicht um jeden Preis geben, davon ist der Wirtschaftsverband überzeugt und stellt nun Forderungen, die eben dieses Recht einschränken.