Flugreisende dürfen aufatmen, denn das Thema Streik ist fürs Erste vom Tisch. Auf lange Sicht sind Arbeitsniederlegungen jedoch nicht ausgeschlossen.
Im Tarifstreit zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und den Arbeitgebern von Bund und Kommunen konnte keine Einigung erschlossen werden. Jetzt soll eine externe Schlichtungsstelle ein gemeinsames Tarifergebnis sicherstellen. Wie die Tagesschau berichtet, darf währenddessen nicht gestreikt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die zähen Tarifverhandlungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite ziehen sich schon über drei Runden hinweg – und noch immer konnte keine Einigung erzielt werden
- Bundesinnenministerin Nancy Faeser möchte jetzt ein Schlichtungsverfahren einleiten
- Entsprechend darf vorerst nicht gestreikt werden
Nach wie vor uneinig
Wenngleich auch in der dritten Verhandlungsrunde in Potsdam kein Tarifergebnis erzielt werden konnte, sieht es für Flugreisende vorerst gut aus. Denn vorübergehend darf nicht gestreikt werden. Dies liegt der bevorstehenden Schlichtung im Tarifstreit zugrunde. ver.di-Chef Frank Werneke bedaure es sehr, dass sich Bund und Kommunen in die Schlichtung flüchten. Faeser argumentiert indessen:
Ich erwarte jetzt aber auch von den Gewerkschaften Kompromissbereitschaft, damit wir am Ende einen guten Abschluss im Sinne der Beschäftigten haben werden.
Nancy Faeser, Bundesinnenministerin


Warnstreiks legten zuletzt elf Flughäfen in Deutschland lahm. Die Proteste am Flughafen Hamburg sind dabei ohne Vorankündigung frühzeitig angelaufen und haben zu massiven Einschränkungen im Flugverkehr geführt.
Es bleibt abzuwarten, ob eine externe Schlichtungshand ein einvernehmliches Tarifergebnis hervorbringen kann. Solange die Schlichtung andauert, ist jedenfalls nicht mit weiteren Arbeitsniederlegungen zu rechnen.