Der Fernverkehr der Deutschen Bahn steht bereits seit Längerem wegen seiner hohen Verspätungsrate in der Kritik, nun will der Verbraucherschutz die Entschädigungsansprüche von Passagieren überarbeitet sehen.
Die Deutsche Bahn kämpft sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr mit akuten Verspätungsproblemen, ihr stehen schwere Zeiten bevor. Seit Monaten bricht man eigene Verspätungsrekorde und schafft es einfach nicht, die Situation in den Griff zu bekommen. Nun soll laut dem Verbraucherschutz genau dafür ein Anreiz geschaffen werden, indem die Entschädigungsregularien ausgeweitet werden sollen, so das rnd.
Nur fast jeder dritte Zug im Oktober pünktlich
Die Deutsche Bahn zieht eine Jahresbilanz, die den ein oder anderen aufhorchen lässt. Statistisch gesehen ist nahezu jeder, der im Jahr 2022 mindestens drei Mal in einem Zug des DB-Fernverkehrs gesessen hat, von Verspätungen betroffen, denn nur etwa 66 Prozent aller Züge waren in diesem Jahr bis dato überhaupt pünktlich. Gerade ab dem Sommer zeichneten sich gravierende Verspätungen ab, die noch immer nicht abreißen. Im vergangenen Monat war mit einer Verspätungsquote von 63,2 Prozent sogar nur nahezu jeder dritte Zug überhaupt pünktlich.
Die andauernd und somit in diesem Jahr fast kategorisch schlecht anmutenden Zustände lassen nun auch beim Verbraucherschutz Zweifel hinsichtlich des Entschädigungs-Systems der Deutschen Bahn aufkommen. Bei einer derartig schlechten Pünktlichkeitsquote der Züge im Fernverkehr steht den Reisenden, die von den ubiquitären Verspätungen der Deutschen Bahn geplagt sind, erst ab um eine Stunde verspäteter Ankunft am Zielbahnhof eine Rückerstattung von 25 Prozent des Ticketpreises zu. Ab zwei Stunden erhöht sich dieser Wert auf die Hälfte des ursprünglich gezahlten Geldes. Auch die Einforderung ebendieser Entschädigung ist der Vorsitzenden des Bundesverbandes des Verbraucherschutzes zu umständlich.
Senkung der Grenzwerte und automatische Entschädigungs-Gutschrift
Ramona Pop, Chefin des Verbraucherschutzes auf Bundesebene, fordert nun, dass die Grenzwerte, die überschritten werden müssen, um für eine Auszahlung einer Entschädigung infrage kommen, deutlich gesenkt werden müssen. Um einen Anreiz für die Bahn zu schaffen, tatsächlich an der Pünktlichkeitsquote zu arbeiten, soll die Schwelle künftig nicht mehr bei einer ganzen, sondern lediglich bei einer halben Stunde Verspätung am Zielbahnhof liegen.
Auch der Prozess der Anforderung der Summe, auf die Reisende aufgrund einer Verspätung ein Anrecht haben, soll sich künftig einfacher für Betroffene umsetzen lassen. Anstatt die Initiative der Reisenden zu fordern, um die Verfehlung der vertraglich vereinbarten Beförderung geltend zu machen, soll die prozentuale Rückzahlung des Ticketpreises künftig automatisch erfolgen. Aktuell können zwar online gekaufte Tickets bereits auf dem gleichen Weg zur Überprüfung des Anspruches auf eine Ausgleichszahlung eingereicht werden, wer am Schalter oder Automaten Fahrscheine gekauft hat, muss jedoch weiterhin den umständlichen postalischen Weg zur Inanspruchnahme der Verspätungsentschädigung gehen.
Fazit zu den Forderungen des Verbraucherschutzes
Der Verbraucherschutz fordert die Deutsche Bahn zu einer dringend notwendigen Überarbeitung der Richtlinien zur Gewährung einer Entschädigungszahlung im Verspätungsfall auf. Diese würde in der Form, wie sie von der Bundesvorsitzenden beansprucht wird, dafür sorgen, dass mehr Menschen für eine unzureichende Vertragserfüllung seitens der Deutschen Bahn nicht den vollen Preis zahlen müssen. Auch für die Deutsche Bahn wäre dies sicherlich ein Anreiz, wieder mehr in ihre Pünktlichkeitsinfrastruktur zu investieren.