Eine Erklärung des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) erweckt Sorgen rundum die kürzlich durch die Bundesregierung erlassene Testpflicht für Reiserückkehrer: Aufgrund von mangelhafter Teststrukturen könnten Reisende in den kommenden Wochen erneut im Ausland stranden.
Zuerst hatte das Fachmagazin FVW berichtet. Demnach fordere der BDL gewisse Ausnahmeregelungen für nachträglicher Covid-Tests für betroffene Reiserückkehrer nach der Landung an einem deutschen Flughafen. Ein Überblick.
BDL fordert Testoption für ausgewählte Rückkehrer erst an deutschen Flughäfen
Im Zuge der erst vor wenigen Tagen durch die deutsche Bundesregierung erlassenen obligatorischen Testpflicht für Reiserückkehrer, warnen Branchenvertreter der deutschen Luftfahrtindustrie vor potenziell mangelhafter Infrastrukturen für Covidtests im Ausland. Diese könnten in den kommenden Wochen zur Folge haben, dass erneut Tausende Urlauber und Reisende im Ausland festhängen, und gegebenenfalls mit kostspieligen Sonderflügen zurückgeholt werden müssen. Im Zuge dessen formulierte der BDL die Forderung nach gewissen Ausnahmeregelungen für nachträgliche Covid-Tests erst bei Landung an einem deutschen Flughafen.
Wir bitten die Politik, diesen konstruktiven Vorschlag aufzugreifen, um zu verhindern, dass Passagiere in Ländern mit unzureichender Testinfrastruktur stranden.
Erklärung des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL)
Aus Branchenkreisen heißt es unterdessen, bei den betroffenen Regionen könnte es sich beispielsweise um Kuba, die Malediven oder auch die Dominikanische Republik handeln. Der Verband betonte außerdem, man wolle die Integration und Umsetzung der obligatorischen Testpflicht bestmöglich unterstützen und die Kundenkommunikation ausweiten. Diese Vorhaben erforderten “erhebliche operative Vorkehrungen”. Positiv äußerte man sich auch bezüglich der diesmal verlängerten Vorlaufzeit bei der Entscheidungsverkündung der Regierung: Die neue Testpflicht solle demnach in der Nacht von Montag zu Dienstag in Kraft treten, und diese bleibe dennoch “extrem kurz”.
Reisebeschränkungen aus Nicht-Risikogebieten nur als befristete Ausnahme
Ein weiterer Kritikpunkt des Luftfahrtverbands bezieht sich auf die Nichtbeachtung der Länderklassifizierung in Risikogebiete (Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete) und nicht beschränkte Regionen. Durch die für alle Rückkehrer obligatorische Testpflicht übergehe die Regierung die so nachhaltige und bewährte Unterscheidung des hiesigen Infektionsgeschehens in Ländern und Regionen. “Umso dringender ist es erforderlich, dass wir nach der zeitlich begrenzten Lockdown-Phase wieder zu differenzierteren Reiseregelungen zurückkehren, die sich am tatsächlichen Infektionsrisiko orientieren.” Die Neuregelung dürfe demnach nur eine befristete Ausnahme bleiben.
Fazit zur Forderung nach Alternativen zur obligatorischen Testpflicht
Im Zuge der erst vor wenigen Tagen durch die deutsche Bundesregierung erlassenen obligatorischen Testpflicht für Reiserückkehrer warnt der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) vor der erneuten Strandung von Tausenden Urlaubern im Ausland aufgrund von mangelhafter Infrastrukturen für Covidtests vor Ort. Für diese Problematik müsse man Alternativen finden und außerdem die bewährte Klassifizierung der Risikogebiete bei künftigen Regelungen berücksichtigen.