Das Gesundheitsministerium will die Testpflicht für Einreisen aus Risikogebieten mit einer besonderen Maßnahme umsetzen – den negativen Test müssen Passagiere schon vor dem Boarding vorlegen.

Die Debatte rund um die Testpflicht und neue Regeln zur Quarantäne bei der Rückkehr aus Risikogebieten geht von Tag zu Tag weiter. Schon seit November müssen Reisende, die zuvor in einem Risikogebiet waren, für zehn Tage in Quarantäne. In der Zeit davor gab es eine Testpflicht, die jetzt wieder zurückkehren soll, allerdings als zusätzliche Maßnahme. Schon seit Tagen steht fest, dass es eine Abstufung der verschiedenen Risikogebiete geben soll. Seit gestern ist nun bekannt, dass die zusätzliche Testpflicht nur in Hochrisikogebieten gelten soll. Damit aber nicht genug, denn der Test wird voraussichtlich vor der Rückkehr nach Deutschland fällig, wie der Spiegel herausgefunden hat.

Test vor dem Abflug bei Inzidenz von über 200

Überraschend sieht die Rechtsverordnung, die dem Spiegel vorliegt, vor, dass die Testpflicht nicht wie bislang geregelt ist. Das bisherige Modell sah vor, dass Tests innerhalb von 24 Stunden nach der Rückkreise vorgenommen werden können, alternativ auch vor dem Abflug. Die neue Verordnung, die zu einem Muster für die Bundesländer werden soll, sieht laut Spiegel-Informationen dagegen vor, dass der Test zwingend vor dem Abflug gemacht werden muss. Ab dem 14. Januar sollen dann nur noch Passagiere einreisen können, die beim Check-in bereits einen negativen Coronavirus-Test nachweisen können, der maximal 72 Stunden alt ist. Ob es sich dabei zwingend um einen PCR-Test handeln muss, geht aus bislang bekannten Informationen nicht hervor.

Bei Hochrisikogebieten gelten zukünftig Testpflicht & Quarantäne

Grundlegend soll diese neue zusätzliche Testpflicht dazu führen, dass Passagiere aus Ländern mit einer starken Ausbreitung der Virus-Mutation schon vor der Einreise nach Deutschland getestet werden. Allerdings geht es laut dem Spiegel nicht nur um die Einreise aus Großbritannien, Südafrika und Irland. Stattdessen soll die Testpflicht vor dem Rückflug zukünftig bei einer Einreise aus allen sogenannten Hochrisikogebieten gelten, die eine Inzidenz von mehr als 200 aufweisen. Zwar ist schon seit gestern bekannt, dass bei dieser Abstufung der zusätzliche Test zur Pflicht werden soll, allerdings nicht, dass dieser zwingend vor dem Abflug erfolgen muss. Für Passagiere kann das teilweise problematisch sein, da es nicht in jedem Land gleichermaßen einfach ist, an einen entsprechenden Test zu kommen. Auch die zeitliche Einschränkung, dass der Test maximal 72 Stunden alt sein darf, könnte zum Problem werden. Unklar ist derweil, ob es Ausnahmen für deutsche Staatsbürger geben soll – der Spiegel äußert sich hierzu nicht.

Neue Quarantäneverordnung soll bis Ende März gelten

Aus dem Dokument, welches das Gesundheitsministerium zur Abstimmung an andere Resorts geschickt hat, gehen auch noch weitere Informationen hervor, die bislang nicht bekannt waren. So soll die neue Quarantäneverordnung eine Geltung bis Ende März haben, was darauf hindeutet, dass das Gesundheitsministerium nicht mit einer schnellen Besserung oder Veränderung der Lage rechnet. Testpflicht und Quarantäne würden damit noch für Monate bestehen bleiben. Darüber hinaus will das Gesundheitsministerium Mobilfunkanbieter verpflichten, allen Einreisenden eine SMS mit den strengen Maßnahmen und potenziellen Strafen bei Verstößen zukommen lassen – in anderen Ländern ist dies bereits seit Längerem der Standard.

In Südafrika breitet sich eine Virusmutation aus

Begründet werden die strengeren Maßnahmen für Einreisen aus Risikogebieten dadurch, dass “insbesondere durch den Reiseverkehr aus Risikogebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland das Infektionsgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland weiter zunimmt”. Auf welche wissenschaftliche oder statistische Grundlage sich das Gesundheitsministerium dabei stützt, erscheint unklar. Die Situationsberichte des Robert-Koch-Instituts führen in den letzten Wochen anders als im Sommer nur einen Bruchteil der Neuinfektionen auf Einreisen aus anderen Ländern zurück. Für das Gesundheitsministerium ist das Ziel dennoch “unkontrollierte Einträge aus dem Ausland” zu stoppen.

Nach der Abstimmung mit den anderen Ministerien muss die Rechtsverordnung noch von den Ländern umgesetzt werden und gilt erst danach, vermutlich in leicht abweichender Form, auch für die Einreise in dem jeweiligen Bundesland (relevant ist hier der Wohnsitz, nicht das Bundesland des Ankunftsflughafens). Das Gesundheitsministerium betont, dass man auf eine “bundesweit einheitliche Einreisetestpflicht” setzen möchte und mahnt entsprechend wohl schon jetzt die Länder an, die neue Verordnung möglichst nahe an dem umzusetzen, was in der Musterverordnung steht.

Fazit zur Testpflicht vor der Einreise nach Deutschland

Die neue Quarantäneverordnung, die als Muster für die Länderverordnungen gelten soll, kommt mit noch strikteren Maßnahmen daher als erwartet worden war. Ab dem 14. Januar soll eine Testpflicht schon vor der Einreise nach Deutschland gelten, sofern man von einer Reise aus einem sogenannten Hochrisikogebiet zurückkehrt. Darüber hinaus bleiben die Quarantänebestimmungen unberührt. Abzielen sollen die strengeren Maßnahmen dabei insbesondere auf eine Eindämmung der Ausbreitung der neuen Virusmutation.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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