Bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz wurde die aktuelle Pandemie-Lage analysiert und weitere Maßnahmen beschlossen. Ungeimpfte müssen damit auch wieder Tests für Hotelübernachtungen vorweisen.

Die Impfkampagne gerät ins Stocken, die Inzidenzzahlen steigen stetig an. Um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können, wurde die Bund-Länder-Konferenz auf den gestrigen Dienstag vorgezogen. Großes Thema waren die kostenfreien Bürgertests. Neben Entscheidungen dazu wurde die Testpflicht für Ungeimpfte auch bei Inlandsreisen wieder ausgeweitet, wie die Tagesschau berichtet. Was jetzt zu beachten ist, erfahrt Ihr hier.

Testpflicht für Ungeimpfte

Die Inzidenzzahlen steigen wieder stetig in Deutschland an. Als Hauptverantwortliche dafür wurden erneut Reisende auserkoren. Dementsprechend haben Bund und Länder bereits Ende Juli mit einer neuen Einreiseverordnung reagiert. Seit dem 1. August wurde die Nachweispflicht eines negativen Corona-Tests, einer überstandenen Infektion oder einer vollständigen Impfung bereits ausgeweitet – ungeachtet der Herkunft oder des Verkehrsmittels. Diese Regelung hat bisher aber lediglich Reisende aus dem Ausland betroffen, während die Bestimmungen hierzulande weitestgehend unberührt blieben. Bei der gestrigen Bund-Länder-Konferenz wurde beschlossen, dass die kostenlosen Corona-Tests in Deutschland zum 11. Oktober 2021 ein Ende haben werden.

Diese kostenfreien Tests kamen auch dem Tourismus in Deutschland zugute. Sofern es die Inzidenzzahlen erfordern, wurden die kostenfreien Bürgertests auch den Reisenden in den Hotels und Beherbergungsbetrieben hierzulande zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus griffen auch ausländische Reisende auf diese Möglichkeit zurück. Wie gestern ebenfalls beschlossen wurde, müssen Ungeimpfte ab dem 23. August und bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 einen negativen Corona-Test beim Check-in vorlegen. Alternativ gilt natürlich der Nachweis einer vollständigen Impfung oder überstandenen Infektion. Zudem werden nur noch maximal 24 Stunden alte Antigen-Schnelltests oder 48 Stunden alte PCR-Tests anerkannt. Die neue Regelung zur Gültigkeit der Tests soll jedoch vorerst bei touristischen Übernachtungen im Inland Anwendung finden. Bei Reisen aus dem Ausland sind beide Testvarianten jeweils 24 Stunden länger als Nachweis gültig.

Bei längeren Aufenthalten in Hotels sowie Beherbergungsbetrieben muss nach der Anreise zweimal pro Woche ein Test gemacht und nachgewiesen werden. Ausnahmen gibt es jedoch auch hier. Kinder unter sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Kostenfreie Corona-Tests wird es zudem auch weiterhin für bestimmte Personengruppen geben, die Tests aus beruflichen Gründen vorweisen müssen oder die aus gesundheitlichen sowie fehlender Impfempfehlung nicht geimpft werden können.

Fazit zur neuen Testpflicht

Während Geimpfte sowie Genesene von weiteren Einschränkungen ausgenommen werden sollen, müssen Ungeimpfte zukünftig mehr zum Corona-Test greifen – und diesen ab Oktober auch selbst bezahlen. Die neue Regelung gilt auch wieder für Aufenthalte in Hotels und Pensionen in Deutschland. Ab dem 23. August und bei einer Inzidenz über 35 müssen Ungeimpfte einen Test beim Check-in vorlegen und weitere Tests regelmäßig während des gesamten Aufenthaltes vorlegen.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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