Bald könnte es mehr als nur eine Art von Risikogebieten geben. Geht es nach Bundesregierung gibt es bald ein dreistufiges System, das jeweils unterschiedliche Maßnahmen für Reiserückkehrer vorsieht.
Das Thema Reisen sorgt weiterhin für jede Menge Diskussion mit Blick auf die Eindämmung des Coronavirus. Schon im Laufe des letzten Jahres wurden die Regeln immer wieder verändert, einer zwischenzeitlichen Testpflicht im Sommer folgte im November die Einführung einer Quarantänepflicht. Seit einigen Tagen steht nun fest, dass es zukünftig beides bei der Rückkehr aus Risikogebieten geben soll. Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass die Doppelregelung nicht für alle Risikogebiete gleichermaßen gelten soll, eine Abstufung ist schon seit einigen Tagen im Gespräch. Nun wird immer klarer, wie diese aussehen könnte. Zukünftig soll es drei Stufen geben, eine Testpflicht gibt es dann nur für Hochrisikogebiete, wie n-tv berichtet.
Dreistufiges System für Risikogebiete und Hochrisikogebiete
Laut dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung, Thomas Bareiß, soll es zukünftig drei Arten von Risikogebieten gelten, für die dann bei der Einreise jeweils unterschiedliche Regelungen gelten. In der Sendung Frühstart von RTL und n-tv gab der Politiker zu Protokoll, dass die normalen Risikogebiete als solche auch weiterhin bestehen bleiben sollen. Die Einstufung erfolgt hier durch das Robert-Koch-Institut und das Auswärtige Amt anhand des lokalen Infektionsgeschehens. Bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, gilt eine Region als Risikogebiet, dazu werden weitere Faktoren in die Betrachtung aufgenommen. Neben diesen normalen Risikogebieten soll es zukünftig auch noch sogenannte Hochrisikogebiete geben, hat Bareiß in der Sendung am Morgen erklärt.
Die sogenannten Hochrisikogebiete sollen nach denselben Kriterien festgelegt werden, allerdings gelten hier 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner als Schwelle. Aktuell wären damit beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika, Tschechien, Portugal oder die Niederlande ein Hochrisikogebiet. Ein normales Risikogebiet wären dagegen beispielsweise Belgien, Österreich oder Kroatien. Durch die in vielen Ländern der Welt steigenden Infektionszahlen sind allerdings aktuell viele Länder an der Schwelle zum Hochrisikogebiet. Darüber hinaus will die Bundesregierung noch eine dritte Stufe für die Länder einführen, in denen sich gefährliche Virus-Mutationen schnell ausbreiten. Für Einreisen etwa aus Südafrika, dem Vereinigten Königreich oder Irland soll es dann beispielsweise kaum mehr Ausnahmeregeln mehr geben, möglich scheinen auch zusätzliche Einschränkungen.
Testpflicht nur für Hochrisikogebiete, Quarantäne für alle
Den Aussagen von Bareiß zufolge, würde die neue Einstufung besonders eine Neuerung mit sich bringen. Anders als bislang wäre bei der Rückkehr aus sogenannten Hochrisikogebieten zukünftig neben einer Quarantäne auch ein negativer Corona-Test bei der Einreise zwingend erforderlich. Ursprünglich sollte diese Regelung für alle Risikogebiete umgesetzt werden, wie es in Bayern und Sachsen bereits der Fall ist. Nun allerdings scheint die Bundesregierung die Testpflicht nur noch für die Länder vorzusehen, die besonders stark von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind. Bei den als normales Risikogebiet eingestuften Ländern soll dagegen zukünftig weiterhin die aktuelle Regelung gelten, eine Pflicht zum zusätzlichen Test soll es nicht geben. Generell vorgesehen ist unabhängig von der Art des Risikogebietes eine zehntägige Quarantäne nach der Einreise, die durch einen am fünften Tag nach der Einreise durchgeführten und negativ ausgewerteten Test vorzeitig beendet werden kann.
Die von Bareiß vorgestellten Regeln könnten am Mittwoch vom Bundeskabinett beraten und abgesegnet werden. Danach würden sie in die eigentlich bereits für heute vorgesehene Muster-Quarantäneverordnung übergehen, die vom entsprechenden Ministerium erstellt werden muss. In der Folge würden die Regeln vermeintlich von den meisten Bundesländer in Landesrecht überführt werden. Geltung hat dann wiederum immer die Quarantäneverordnung der Länder, die leicht von den Bestimmungen der Muster-Quarantäneverordnung abweichen kann. Es ist entsprechend nicht gegeben, dass die entsprechenden Regeln auch genauso von den Ländern umgesetzt werden. Gerade dort, wo schon jetzt schärfere Regeln gelten, könnten diese auch weiterhin Bestand haben.
Fazit zur Testpflicht für Hochrisikogebiete
Eine Abstufung der Art der Risikogebiete für die infolge der Einreise geltenden Regeln erscheint durchaus sinnvoll, um mit Blick auf das Infektionsgeschehen besser differenzieren zu können. Inwiefern die Muster-Quarantäneverordnung und in der Folge auch die Landesverordnungen genau dieses System abbilden werden, steht allerdings noch nicht fest. Klar ist aber schon jetzt, dass die Regeln für Einreisen aus Risikogebieten in den nächsten Wochen noch einmal verschärft werden.