Kaum ein anderes EU-Land leidet wirtschaftlich so stark unter der Krise wie Spanien. Mit 25.000 täglichen Neuinfektionen vor gut einer Woche, muss auch Spanien zu härteren Maßnahmen greifen. Einreisende aus Risikogebieten sollen daher nur noch mit negativem Test ins Land einreisen dürfen.
In Spanien spiegeln sich die Auswirkungen der Krise in einer wirtschaftlichen Katastrophe wider, die besonders in der Hauptstadt des Landes zunehmend dramatischer wird. Wenn auch bisher unklar ist, wie Spanien bezüglich weiterer Maßnahmen vorgehen will, hat das Land bereits eine Testpflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten beschlossen, die am 23. November in Kraft treten soll. Der Test darf allerdings nicht älter als 72 Stunden sein, wie fvw.de jüngst berichtet hat.
Testpflicht tritt ab 23. November in Kraft
Spanien greift auch zu verschärften Einreiserestriktionen und verfolgt nun mitunter ähnliche Einreisebestimmungen wie zum Beispiel Griechenland. So ist das Land mit Ausnahme der Kanarischen Inseln weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Von nun an sollen alle Einreisenden aus einem Risikogebiet bei ihrer Einreise einen negativen Coronatest nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, mit Ausnahme der Besucher aus Norwegen, Finnland und Griechenland. Ganz gleich, ob die Anreise über Flughäfen, Seehäfen oder über die Landesgrenzen stattfindet, ein negatives Testdokument gilt ab dem 23. November als unumgänglich. In diesem Zusammenhang plant das Land, die Einstufung als Risikogebiet an der Empfehlung der EU festzumachen, die in der Verordnung 2020/1475 zu finden ist.
Jedoch gibt es einen wichtigen grundlegenden Aspekt, zu dem sich Spanien wohl bisher nicht geäußert hat. Die Frage, ob die Einstufung als Risikogebiet, wie zum Beispiel in Deutschland, regional oder landesweit bezogen ist, ist bis dato noch klärungsbedürftig. Das Dokument des Testergebnisses kann digital oder in Papierform vorgelegt werden, allerdings ausschließlich in englischer oder spanischer Sprache. Zudem sind die Flugreisenden aufgefordert vor der Einreise ein Formular zur Gesundheitskontrolle auszufüllen, das sie auf dem Portal von Spain Travel Health finden können. Alternativ kann das Formular auch über die kostenfreie SpTH-App genutzt werden. Eine Quarantänepflicht gibt es in Spanien allerdings nicht. Wichtig ist außerdem zu beachten, dass die Grenzübergänge Ceuta und Melilla nach Marokko geschlossen bleiben.
Stark reduziertes Flugangebot nach Spanien
Dass sich das Flugangebot von Deutschland nach Spanien auf ein Minimum reduziert hat, dürfte nicht verwunderlich sein, nachdem wir uns inmitten eines Lockdowns Light befinden und vor nicht notwendigen, touristischen Reisen bereits seit einiger Zeit abgeraten wird. Eurowings bietet dennoch unter anderem Flüge von Deutschland nach Spanien an, allerdings nur zu einem stark eingeschränkten Angebot. Flugverbindungen nach Barcelona oder Mallorca wurden deutlich reduziert, so gibt es von Berlin aus keinen Direktflug mehr zu den beiden Destinationen, in den meisten Fällen geht dies nur noch mit Umstieg in Düsseldorf.
Auch Lufthansa fliegt nach wie vor ein paar spanische Städte an, aber auch nur in deutlich geringeren Frequenzen. Es bleibt also nur zu hoffen, dass wir mit der Ankündigung eines neuen Impfstoffs wieder neue Hoffnung schöpfen können und uns vielleicht in absehbarer Zeit aus dem Lockdown wieder in Richtung Reisenormalität bewegen können. Auch für Spanien dürfte das in der aktuellen Lage mehr als wichtig sein, um die Virusverbreitung schnellstmöglich einzudämmen oder bestmöglich zu stoppen!
Fazit zur Corona-Testpflicht in Spanien
In Spanien spiegeln sich die Auswirkungen der Krise in einer Wirtschaftskatastrophe wider, wie es kaum ein anderes EU-Land so stark zu spüren bekommen hat. Das Land hat zudem weiterhin mit hohen Infektionszahlen zu kämpfen und daher auch die Corona-Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten beschlossen. Ob die Maßnahme allein ausreichen wird, um die Virusverbreitung in Spanien stärker einzudämmen, bleibt fraglich, jedoch ist der Schritt definitiv der Richtige, um eine zusätzliche Gefahr der Verbreitung auszuschließen!