Das Gesundheitsministerium sieht die Notwendigkeit einer Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr bis ins nächste Jahr hinein als weiterhin wichtige Maßnahme.
Die aktuell und schon seit einiger Zeit geltende Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, könnte laut des Gesundheitsministeriums noch bis ins Frühjahr nächstens Jahres bestehen bleiben, wie bahnblogstelle.net berichtet. Dies sei auch weiterhin eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen die Pandemie und zum Schutze besonders gefährdeter Personengruppen – neben der Impfkampagne.
Maskenpflicht für alle „bis Frühjahr 2022“
Das Gesundheitsministerium sieht nicht nur aktuell die Notwendigkeit einer Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, sondern auch noch bis ins nächste Jahr hinein. Diese mit am längsten geltende Maßnahme sei notwendig, um neue größere Infektionswellen zu verhindern. Besonders mit Blick auf die kalten Monate im Winter und Herbst, sei eine Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen, etwa in Bus und Bahn, notwendig, „um das Gesundheitswesen vor einer übermäßigen Belastung und die Personengruppen, die noch nicht geimpft werden können, vor einer möglichen folgenreichen Erkrankung zu schützen“, wie das Ministerium gegenüber Medienvertretern erklärte.
An erster Stelle steht dabei natürlich auch weiterhin eine möglichst hohe Impfquote und erfolgreiche Kampagne, um die Pandemie letztlich in Gänze in den Griff zu kriegen. Doch das reiche nach Ansicht des Gesundheitsministeriums nicht aus. Grundlegende und einfachere Maßnahmen müssten daneben ebenfalls zunächst erhalten werden. Dazu zählen neben dem Abstand halten und der Hygiene, eben auch das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Zumindest in geschlossenen Räumlichkeiten, wo häufig viele (und sich fremde) Menschen nah beieinander sind, was im öffentlichen Nah- und Fernverkehr selbstredend der Fall ist.
Denn gerade hierbei seien Personen, die sich leichter infizieren könnten – da sie sich beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können –, besonders zu schützen. Und das sei nach Ansicht des Ministeriums mit den bestehenden und einfachen Maßnahmen denn auch möglich. Ein genauer Zeitraum wurde indes nicht genannt, jedoch sprach das Gesundheitsministerium von einer Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr „bis Frühjahr 2022“ und zwar „für alle, auch für Geimpfte und Genesene“. Selbiges solle demnach auch etwa für den Einzelhandel gelten.
Fazit zur möglichen Maskenpflicht in Bus und Bahn bis 2022
Sicherlich war es anfangs doch teils sehr gewöhnungsbedürftig, Masken etwa im Zug tragen zu müssen. Doch man gewöhnte sich recht schnell an diesen kleinen Umstand, der wirklich verkraftbar ist. Inzwischen gehört es schlicht zum Alltag, eine Maske im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, sowie im Einzelhandel zu tragen. Dass diese einfache Maßnahme quasi sogar einige Leben gerettet haben soll, macht es um so vertretbarer. Und bis Frühjahr 2022 werden wir es wohl alle noch aushalten. Aber keine Frage: Ohne Maske ist es natürlich dennoch angenehmer und der Großteil sehnt sich verständlicherweise nach einem Ende der Tragepflicht.