Das Bundesinnenministerium will trotz der Forderungen des BDL keine Sonderregelungen für Reisende während der Ausgangssperre genehmigen.

Erst gestern hat reisetopia über die Forderungen des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft berichtet. Der Verband sieht den internationalen Luftverkehr aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre in vielen Regionen Deutschlands zwischen 22 Uhr und fünf Uhr morgens gefährdet und bittet daher um eine Ausnahme für Reisende, die sich auf der Fahrt zum Flughafen hin oder zurück befinden. Die Regierung bleibt allerdings hart und zieht die Ausgangssperre durch, wie Counter vor 9 berichtet.

Ausnahmeregelungen nur bei Dienstreisen

Wer in nächster Zeit einen Urlaub geplant hat und an einem Flughafen in einem Lockdown-Gebiet abfliegen möchte, der sollte dringlichst umbuchen und nach einer Alternative tagsüber zwischen fünf und 22 Uhr Ausschau halten, insofern die Reisezeiten mit denen der Ausgangssperre kollidieren. Das Bundesinnenministerium wird nämlich trotz der Beschwerde des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft keine Sonderregelungen für Urlauber auf dem Weg zum Flughafen genehmigen.

Das bedeutet konkret, dass allen Reisenden, die sich in einer betroffenen Region während der nächtlichen Ausgangssperre außer Haus befinden, eine Strafe droht, es sei denn, es handelt sich bei dem Abflug um eine dienstliche Reise. Hier könne mit Nachweis keine Buße verhängt werden, da der Weg zu Arbeit sowie Notfallsituationen von den strengen Lockdown-Bestimmungen ausgenommen seien. Die Strafen variieren je nach Bundesland und können im Regelsatz bei 50 Euro starten und sich über 500 Euro erstrecken.

Wer in der Zeit zwischen 22 und fünf Uhr aus Anlass einer touristischen Reise reisen möchte, sollte besser umbuchen oder umplanen.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums

Sowohl das Ministerium, als auch die Lufthansa verweisen auf Anfrage von Counter vor 9 nach wie vor auf die Aussage eines Sprechers des Bundesinnenministeriums. Es werde keine Ausnahmen geben und die Urlauber sind dazu aufgefordert, sich eigenhändig über die Regelungen in den betroffenen Regionen zu informieren und bei Bedarf ihren Reisezeitraum umzubuchen.

Bei Lufthansa sind derzeit keine kurzfristigen Flugplananpassungen avisiert.

Ein Sprecher der Lufthansa AG

Der Flugbetrieb selbst sei allerdings am Frankfurter Flughafen nicht von der nächtlichen Ausgangssperre betroffen und in keinster Weise eingeschränkt. Auch der Flughafenbetreiber Fraport betont, dass der Flugplan derzeit keinen Veränderungen unterliege. Fraport verweist außerdem auf die Forderung des BDL und schließt sich dem Verband an.

Einige Destinationen werden derzeit über Nachtflüge erreicht, weshalb die Ausgangssperre den Urlaubern, sofern sie nicht rechtzeitig umbuchen oder stornieren, einen Strich durch die Rechnung machen könnte. Beispielsweise starten Condor und Eurowings ihre Flüge an den Flughäfen in Düsseldorf und Frankfurt oftmals während der nächtlichen Sperre.

Fazit zu den Aussagen der Regierung

Einige unserer reisetopia Leser hatten es in den Kommentaren bereits vermutet: der BDL wird mit seinen Forderungen nichts erreichen und die Regierung bleibt den Lockdown-Maßnahmen treu. Für die gesamte Reisebranche und insbesondere die Luftfahrt bedeutet die Regelung erst einmal nichts Gutes. Die aktuellen Flugpläne bleiben unverändert und die Urlauber müssten sich theoretisch bereits Stunden vor Abflug auf den Weg zum Airport machen, um noch vor der Ausgangssperre anzukommen. Das wiederum gestaltet eine schon gebuchte Reise ziemlich unattraktiv!

Ob die Buchungszahlen aufgrund der Sperre nun zurückgehen, bleibt abzuwarten. Das würde für die hoffnungsvollen Betreiber von Airlines und Flughäfen definitiv einen Rückschlag bedeuten.

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Autor

Emily reist schon seit sie denken kann und ist fasziniert von der Luftfahrt. Den Traum, Flugbegleiterin zu werden, hat sie erst einmal hinten angestellt und studiert derzeit Internationales Tourismusmanagement an der Nordseeküste. Sie freut sich darauf, Euch auf ihrem Weg mitzunehmen!

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