Nachdem Condor am 11. Januar eine Kartellbeschwerde gegen Lufthansa eingereicht hatte, hat das Bundeskartellamt nun offiziell ein Verfahren eingeleitet.
Bereits im Dezember kündigte die Lufthansa die Zusammenarbeit mit Condor auf. Daraufhin beschwerte sich die Airline beim Bundeskartellamt und warf der Lufthansa “Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung” vor. Das Bundeskartellamt reagiert nun mit der Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen die Lufthansa, wie die fvw berichtet.
Bundeskartellamt steht bereits mit Beteiligten im Austausch
Laut Angaben der fvw habe ein Sprecher des Bundeskartellamt exklusiv bestätigt, dass nach der Beschwerde der Condor Mitte Januar ein offizielles Missbrauchsverfahren nach §§ 19, 20 GWB und Art. 102 AEUV gegen die Deutsche Lufthansa AG eingeleitet wurde und somit eine Ermittlung zur Klärung der Sachlage begonnen hat. Besondere Eile ist vonseiten der Condor geboten, denn die Airline hat den Verkauf von Langstreckentickets für den Sommer 2021 bereits gestartet. Da Lufthansa die Zusammenarbeit jedoch zum 31. Mai 2021 aufgekündigt hatte, ist der Entscheid des Bundeskartellamts nun umso wichtiger – denn dieser könne im Anschluss zu einer einstweiligen, bindenden Anordnung für die Lufthansa führen.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass Lufthansa bei der Erbringung dieser Zubringerflüge marktbeherrschend ist, Condor infolge der Kündigung schwerwiegende wirtschaftliche Beeinträchtigungen für die eigene Langstrecke zu befürchten hat und damit einhergehend der Wettbewerb beschädigt würde, wäre aus Sicht des Amtes Eile geboten.
Sprecherin der Behörde gegenüber fvw | TravelTalk
Um den Sachverhalt schnellstmöglich zu klären, stehe das Bundeskartellamt bereits mit der Condor und auch mit der Lufthansa im Austausch. Zudem soll man auch Reiseveranstalter um Stellungnahmen gebeten haben, denn deren Aussagen seien letztendlich ein wichtiger Bestandteil der Beschwerde Condors.
Weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen soll verhindert werden
Condor hatte sich Mitte Januar mit einer Beschwerde an das Bundeskartellamt gewandt, da Lufthansa die Zubringerflüge für die Condor-Langstreckenflüge aufgekündigt hatte. Da Condor ausschließlich direkt ab Frankfurt startet, bedeutet dies für Passagiere aus ganz Europa, dass ein einheitliches Reiseerlebnis ab dem 31. Mai 2021 nicht mehr geboten werden kann. Daraus ergeben sich drastische Nachteile für Condor, da die Airline ab dem genanntem Zeitpunkt dann deutlich an Attraktivität bei Reiseveranstalter verlieren würde. Damit einhergehen auch wirtschaftliche Beeinträchtigungen, die der Airline in der jetzigen Situation weiteren Schaden zufügen.
Besonders misslich ist die Situation für die Condor aber auch, da Lufthansa Mitte des vergangenen Jahres das Projekt Ocean – nun Eurowings Discover – in das Leben gerufen hat, welches sich auf die touristische Langstrecke fokussiert. Da Lufthansa dadurch mit Condor in direkter Konkurrenz steht und für ebendiese Flüge die Zubringer gekappt werden, birgt dies ebenso eine Gefahr. Dass die Wettbewerbsbehörde die Beschwerde ernst nahm und die Sachlage deswegen unter die Lupe nimmt, ist für Condor zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer.
Selbstverständlich ist Lufthansa nicht gehindert, neue Geschäftsoptionen mit den Mitteln des Wettbewerbs zu erschließen. Aber wir sehen uns als Wettbewerbsbehörde in der Pflicht, sorgfältig zu prüfen, ob auf den ohnehin hochkonzentrierten Flugverkehrsmärkten eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen durch kartellrechtswidriges Verhalten erfolgt, um solches in und für die Zeit nach der Corona-Krise zu vermeiden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts
Fazit zur Einleitung des Missbrauchsverfahrens gegen die Lufthansa
Dass Condor gegen die Vorgehensweise der Lufthansa Beschwerde eingereicht hat, ist nachvollziehbar. Für die Airline ist die jetzige Einleitung des Missbrauchsverfahrens vom Bundeskartellamt deswegen mit Sicherheit umso erfreulicher und gibt Hoffnung in diesen düsteren Zeiten. Ob das Verfahren letztendlich ein Risiko für die Lufthansa oder das neue Projekt des Unternehmens darstellt, mag ich aktuell noch nicht zu sagen – jedenfalls bleibt es spannend. Denkt Ihr, dass das Verfahren negative Folgen für die Lufthansa haben wird?