Das neue Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 1. Oktober. Der Bundestag hat die neuen Regeln bereits beschlossen, nur folgt auch der Bundesrat. Diese neuen Regeln gelten.
Maskenpflicht in Flugzeugen – ja oder nein? Zunächst sollte diese auch weiterhin auf allen Flügen von und nach Deutschland bestehen bleiben. Doch die Debatte kochte hoch. Das neue Infektionsschutzgesetz ab Oktober wird diese in Flugzeugen nun nicht mehr vorschreiben. Der Bundestag hat die neuen Regeln bereits bestätigt, nun stimmt auch der Bundesrat zu, wie RND berichtet.
In Flugzeugen nein, in Fernzügen ja
Eindeutig, aber nicht mit einer überzeugenden Mehrheit, konnte sich der Bundestag bereits in der vergangenen Woche auf das neue Infektionsschutzgesetz verständigen. Der Bundesrat folgte am 16. September. Das neue Infektionsschutzgesetz beinhaltet keine Maskenpflicht in Flugzeugen mehr. Eine FFP2-Maskenpflicht besteht dann sowohl in Flughäfen als auch in Flugzeugen ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr. Der Bund empfiehlt dennoch weiterhin das Tragen einer Maske und hält sich darüber hinaus auch das Recht vor, per Gesetz eine Maskenpflicht in Flugzeugen wieder zu implementieren.
Gleiches gilt auch für den Öffentlichen Personennahverkehr. Die Maskenpflicht im ÖPNV wird aber zur Ländersache. Und laut diversen Medienberichten der vergangenen Tage sollen sich die Gesundheitsminister bereits über die bundesweite Fortsetzung verständigt haben. Anders sieht es in Zügen der Deutschen Bahn im Fernverkehr aus. Hier soll auch über den 1. Oktober hinaus eine Maskenpflicht gelten. Derweil kämpft die Allianz Pro Schiene auch hier für ein Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr.
Darüber hinaus können die einzelnen Länder auch in Restaurants und Innenbereichen kurzfristig eine Maskenpflicht implementieren. Dennoch kann die Gastronomie und Hotellerie zunächst aufatmen – und Reisende damit auch. Denn zu Lockdowns soll es nicht nochmal kommen. Das neue Infektionsschutzgesetz gilt vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023.
Fazit zum Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen
Das neue Infektionsschutzgesetz sieht keine Maskenpflicht mehr in Flugzeugen vor. Im Fernverkehr der Deutschen Bahn bleibt diese aber bestehen. Kritiker, die die unterschiedlichen Corona-Regeln innerhalb der Europäischen Union – die mitunter zu skurrilen Regelungen an den Landesgrenzen führten – bereits kritisierten, dürften noch weniger Verständnis dafür aufbringen. Während der Bund die Maskenpflicht in Flugzeugen wieder kurzfristig einführen kann, dürfen Länder individuell über die Maskenpflicht im ÖPNV entscheiden – und laut aktuellen Entwicklungen wohl auch dafür. Damit würde ein Flickenteppich verschiedener Regeln noch weiter forciert werden. Der Bundestag hat den neuen Corona-Regeln bereits zugestimmt, der Bundesrat nun auch.