Obwohl die EU-Kommission der verpflichtenden Gutscheinlösung eigentlich eine Absage erteilt hat, kommt sie den Airlines mit einem Kompromiss entgegen. Sie gibt nun genaue Empfehlungen und Richtlinien zum Umgang mit den, auf freiwilliger Basis angenommenen, Gutscheinen – und verärgert damit die Branche.

Nachdem die Europäische Kommission am Mittwoch die Empfehlung erlassen hat, wie genau Fluggesellschaften die Gutscheine an Passagiere verteilen wollen, sind einige Airlines mit der Lösung unzufrieden. Wir geben einen Überblick.

Rückerstattungen kosten Milliardensummen

Aus Expertenkreisen wurde befürchtet, dass Veranstalter sowie Airlines Insolvenz anmelden müssen, falls Kunden allesamt auf eine sofortige Rückzahlung bestehen würden. Schon jetzt kommen die Airlines nicht mehr mit den Rückzahlungen hinterher, weshalb die gesetzlich vorgeschriebenen sieben Tage für eine Rückerstattung selten eingehalten werden.

Um der Reisebranche unterstützend unter die Arme zu greifen, wollte die Bundesregierung zuletzt ein Gesetz für ein Gutscheinmodell auf den Weg bringen, wodurch Anbieter von der Verpflichtung zur Rückzahlung für eine begrenzte Zeit entbunden werden und alternativ auch Gutscheine ausgeben dürfen. Nach langem Hin und Her und einer Absage der EU-Kommission ist jedoch auch die Bundesregierung wieder von dieser Lösung abgerückt.

Nach einer Massenstornierung wegen der Corona-Pandemie geht es inzwischen um Rückerstattungsforderungen von Milliardensummen – genauer gesagt von bis zu 9,2 Milliarden Euro.

EU-Kommission kommt mit einem Kompromiss entgegen

Die Europäische Kommission hat sich für eine freiwillige Annahme des Gutscheins ausgesprochen und somit den Antrag von der deutschen Regierung auf eine gesetzlich verankerte Gutscheinpflicht abgelehnt. Deshalb hat die Europäische Kommission am gestrigen Tag Empfehlungen ausgesprochen, wie weiterhin mit den Rückerstattungen verblieben werden soll.

Aus Brüssel kommt hierzu folgendes Zitat:

“Um Anreize für Fluggäste und Reisende zu schaffen, Gutscheine anstelle von Rückerstattungen zu akzeptieren, sollten Gutscheine vor der Insolvenz des Ausstellers geschützt werden und nach spätestens einem Jahr rückerstattet werden können, wenn sie nicht eingelöst werden.”

Die EU-Kommission beharrt somit weiter auf Gutscheinlösungen auf freiwilliger Basis. Gutscheine sollen jedoch möglichst attraktiv gemacht und gegen eine Insolvenz der Airline abgesichert werden. So soll gewährleistet werden, dass der Kunde sein Geld auf jeden Fall wiedersehen wird – sei es auf dem Konto oder in Form eines Gutscheins. Abgelaufene Gutscheine sollten gegen Geld eingetauscht werden können und möglichst flexibel auch hinsichtlich der Übertragbarkeit und bei den Einsatzmöglichkeiten des Gutscheins sein. Bei Emirates beispielsweise können die Gutscheine für jede Dienstleistung, Flug und materielle Sache eingelöst werden. Somit will die Europäische Kommission das Vertrauen der Passagiere wiederherstellen. Weiterhin heißt es:

 “Dies würde es den Passagieren ermöglichen, sich bei neuen Buchungen sicherer zu fühlen.”

Die Gutscheinlösung ist eine gute Möglichkeit für die Airlines, trotz der Krise weitestgehend liquide zu bleiben, da sie nicht die Kosten der zahlreichen Rückerstattungen tragen müssen.

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Autorin

Stella war schon als Kind am liebsten auf Reisen - das hat sich bis heute nicht geändert. Sie fühlt sich überall auf der Welt zu Hause und zeigt Euch so jeden Tag spannende Einblicke auf reisetopia! 

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