Die Bundesregierung hat am späten Montagabend die Regeln für Flüge aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika spezifiziert. Bis vorerst 6. Januar 2021 dürfen keine Passagiere befördert werden. Zudem gibt es für Einreisende eine Testpflicht.

In den letzten beiden Tagen gab es jede Menge Aufsehen rund um die Entwicklungen einer Virus-Mutation in Großbritannien und Südafrika. Schon am Sonntag hatte die Bundesregierung reagiert und Flüge aus England, Schottland, Wales und Nordirland ab Mitternacht verboten. Die kurzfristige Regelung sollte bislang bis 31. Dezember 2020 gelten. Ebenfalls im Gespräch war eine Einschränkung von Flügen nach Südafrika, hier erfolgte allerdings kein ad-hoc Verbot. Das ändert sich nun, denn ab sofort sind Flüge aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika bis einschließlich 6. Januar 2021 verboten – das geht aus einer in der Nacht veröffentlichten Verordnung der Bundesregierung hervor.

Beförderungsverbot für Airlines & andere Transportunternehmen

Die neue Verordnung regelt dabei zwei Aspekte bei Flügen aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika. Zum einen gibt es ein sogenanntes Beförderungsverbot für Fluggesellschaften. Dieses sieht vor, dass “Beförderungen aus diesen Staaten in die Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen” seien. Fluggesellschaften, genauso wie andere Verkehrsunternehmen dürfen Passagiere aus den genannten Ländern nicht mehr nach Deutschland bringen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Ab dem 1. Januar 2021 sollen Airlines sowie andere Verkehrsunternehmen dann immerhin die Genehmigung haben, Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland zu befördern.

Bis dahin bleibt es für Airlines und andere Beförderungsunternehmen zwar erlaubt, Verbindungen nach Großbritannien anzubieten, zurück dürfen allerdings keine Passagiere mitgenommen werden. Die Lufthansa hatte angekündigt, den Flugverkehr nach Großbritannien dennoch aufrechterhalten zu wollen. Das Flugverbot gilt vorerst bis zum 6. Januar 2021, könnte allerdings entsprechend der Entwicklungen noch einmal verlängert werden. Ab dem 1. Januar 2021 gilt allerdings eine Ausnahme für Passagiere mit deutschem Pass oder Wohnsitz. Generelle Ausnahmen gibt es zudem für Fracht-, Rückführungs- und einige andere Sonderflüge.

Einreise nur noch mit negativem Testergebnis

Neben dem Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, gibt es auch für Passagiere eine neue Regelung zu beachten. Laut der Verordnung müssen Einreisende aus Großbritannien, Nordirland oder Südafrika ab sofort ein “ein negatives Testergebnis in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2” bei der Einreise vorweisen. Dies gilt immer dann, wenn sich eine Person innerhalb der letzten zehn Tage in einem der genannten Länder aufgehalten hat. Damit müssen auch diejenigen ein negatives Testergebnis vorweisen, die beispielsweise bis vor einer Woche in Großbritannien waren und nun aus einem anderen Land wieder zurück nach Deutschland reisen. Die entsprechende Regelung gilt für direkte Einreisen aus den drei Ländern dabei genauso wie bei der Einreise über ein Drittland – etwa im Rahmen von einem Transitflug. Das dürfte besonders für Rückflüge aus Südafrika relevant sein, die vielmals mit einem Stopp in einem anderen Land verbunden sind.

Die zwingend Vorlage eines negativen Testergebnisses berührt dabei nicht die grundlegenden Pflichten, die aus der Quarantäneverordnung hervorgehen. In allen Bundesländern – ab sofort auch wieder in Nordrhein-Westfalen – ist für Einreisende aus Großbritannien, Nordirland und Südafrika zwingend eine Absonderung von zehn Tagen vorgesehen. Diese kann durch ein negatives Testergebnis, das frühestens fünf Tage nach der Einreise erlangt wurde, vorzeitig beendet werden. Das negative Testergebnis vor der Einreise im Rahmen der neuen Regelungen für Großbritannien, Nordirland und Südafrika verändert daran nichts.

Fazit zum Flugverbot für Großbritannien & Südafrika

Nach vielen Fragezeichen in den letzten beiden Tagen hat die Bundesregierung die Regelung zur Einreise aus Großbritannien und Südafrika nun konkretisiert. Fluggesellschaften und andere Transportunternehmen dürfen bis 6. Januar 2021 mit einer Ausnahme keine Passagiere mehr aus den genannten Ländern befördern, zudem besteht bei Aufenthalt innerhalb der letzten zehn Tagen für alle Einreisenden ab sofort eine Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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