Viele Reisende nutzen das Zug-zum-Flug Angebot verschiedener Airlines. Doch was passiert, wenn der Zug sich verspätet und man seinen Flug verpasst?
Im Falle eines verpassten Fluges aufgrund von Verspätung bei der Bahn ist die aktuelle Rechtslage nach der Haftungsfrage bei sogenannten multimodalen Reisen mit mehreren Verkehrsmitteln noch nicht richtig abgedeckt. In Zukunft soll der Verbraucher aber bessere Entschädigungsansprüche haben. Genau das Thema soll am Verkehrsgerichtstag, am 24. Januar, diskutiert werden, wie Bahnblogstelle berichtet.
Multimodale Reisen im Fokus
Immer wieder knackt die Deutsche Bahn den eigenen Unpünktlichkeit-Rekord und derzeit drohen durch den laufenden Tarifkonflikt mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) auch immer wieder Streiks. Erst in der vergangenen Woche kam es zu einem mehrtägigen Streik auf den Schienen. Da klingt es gar nicht so unwahrscheinlich, dass man bei seiner Reise zu spät am Flughafen ankommen könnte. Bislang müssen die Reisenden im Falle einer Verspätung oftmals die dadurch anfallenden Kosten selber decken.
Ist zum Beispiel ein Zug verspätet und verpasst der Reisende dadurch seinen Flug, bleibt er häufig auf den Kosten sitzen. Es braucht weitergehende Regelungen, die ausdrücklich multimodale Reisen im Fokus haben.
Gregor Kolbe, Mobilitätsexperte Verbraucherzentrale Bundesverband
Unter multimodalen Reisen werden allgemein Reiseverbindungen mit mehreren Verkehrsmitteln verstanden. Zwar seien Reisende in Europa durch verschiedene Rechte – wie auch durch Fluggastrechte – grundsätzlich gut geschützt, Verbände fordern jetzt aber auch einen besseren Schutz für multimodale Reisen.
Neue Verordnung auf EU-Ebene
Das sogenannte Zug-zum-Flug Ticket, oder auch Rail & Fly Ticket, kann nur in Kooperation mit der Deutschen Bahn gebucht werden, dabei ist es aber nicht bei jeder Airline verfügbar. Auf der Webseite der Deutschen Bahn ist eine Liste mit allen Partner-Fluggesellschaften zu finden. Im Falle von verspäteten Zügen soll der Verbraucher besser geschützt sein. Der Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr Christof Berlin hält es für wichtig, das Thema jetzt auf EU-Ebene zu diskutieren.
Zudem setzen sich auch der Deutsche Anwaltsverein, der Auto Club Europa und der Automobilclub von Deutschland (AvD) für bessere Rechte bei multimodalen Reisen ein. Der aktuelle Verordnungsentwurf sieht bisher keine pauschale Entschädigung vor, wenn Reisende aufgrund eines verspäteten Zuges ihren Flug verpassen. Schon am kommenden Mittwoch wird das Thema am Verkehrsgerichtstag aufgegriffen werden.
Fazit zum besseren Schutz bei verspäteten Zügen
Am 24. Januar werden bessere Entschädigungsansprüche für Reisende bei multimodalen Reisen, insbesondere bei Zugverspätungen, gefordert. Verschiedene Verbände setzen sich für einen besseren Verbraucherschutz ein. Grundsätzlich gilt aber immer, besonders bei Anreisen zum Flughafen mit der Bahn, ausreichend Zeit einzuplanen. Auch am Check-in oder an den Sicherheitskontrollen kann es durch Chaos kommen. Bleibt abzuwarten, wie die Diskussion verlaufen wird und welchen Ergebnissen letztendlich dabei rauskommen werden.