Die Bundesregierung hat eine Änderung der Einreiseverordnung bekanntgegeben. Eine Quarantäne ist dadurch bei einer Einreise aus Risikogebieten nicht mehr zwingend notwendig – die Testpflicht bei Flugreisen bleibt allerdings bestehen.
Der Sommer kommt. Mit den ersten sommerhaften Tagen in Deutschland ist auch die Reiselust gestiegen. Nationale sowie internationale Reisebeschränkungen dauerten derweil noch immer an. Immerhin werden mit den aktuellsten Änderungen der Coronavirus-Einreiseverordnung nun auch die geplanten Lockerungen beschlossen. Demnach dürfen Geimpfte, Genesene und Getestete wieder ohne Quarantäne aus Risikogebieten einreisen, wenn sie einen Testnachweis vorlegen, wie aus Informationen des Gesundheitsministeriums hervorgeht.
Quarantänepflicht entfällt für negativ Getestete & Geimpfte
Am heutigen Mittag informierten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, die Medien und Bürger des Landes über die aktuelle Pandemie-Lage. Das Infektionsgeschehen entspannt sich weiterhin Zusehens. Die Impfkampagne nimmt das gewünschte Tempo auf. Auch die Tendenz auf den Intensivstationen bundesweit zeigt in die erhoffte positive Richtung. Schon seit Wochen werden entsprechend Forderungen nach weiteren Lockerungen laut. So empfangen nicht nur erste Modellregionen Deutschlands wieder Touristen, auch ganze Bundesländer planen die Öffnung für den allgemeinen Tourismus. Doch auch im internationalen Reiseverkehr wurden Änderungen angekündigt. Mit dem Ende der allgemeinen Testpflicht am heutigen Tag, dem 12. Mai 2021, sollte die Verordnung mit Lockerungen verlängert werden.
Mit der neuen Einreiseverordnung gibt es nun erstmals eine bundesweit einheitliche Einreise- und Quarantäneregelung. Zudem sieht die neue Verordnung auch Lockerungen für Nicht-Geimpfte vor. So sollen ab Donnerstag vollständig geimpfte, genesene sowie negativ getestete Menschen wieder uneingeschränkt aus Risikogebieten einreisen dürfen. Die Testpflicht für Reisende nach Deutschland gilt dann nur noch für Menschen, die keine Impfung oder Infektion entsprechend der Vorgaben nachweisen können. Entsprechede Detailregeln je nach Einstufung eines Gebiets haben wir weiter unten noch einmal ausführlich dargestellt. Weiterhin gilt selbstverständlich für alle Reisenden die verpflichtende Einreiseanmeldung.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind ab sofort:
- Vollständig Geimpfte: gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Dosis; zugelassene Impfstoffe: Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson&Johnson
- Genesene: gilt bei Erkrankung an COVID-19 innerhalb der vergangenen sechs Monate; Nachweis: mindestens 28 Tage alter positiver Corona-Test
- Getestete: gilt für PCR-Tests, die maximal 72 Stunden alt sind, und Antigen-Schnelltests, die maximal 48 Stunden alt sind; gilt auch für Kinder ab sechs Jahren
- Grenzpendler und Grenzgänger
Die neue Regelung gilt für Reisende aus Risikogebieten. Bei der Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten gilt eine gesonderte Regelung. Gleichzeitig verweist Bundesgesundheitsminister Spahn erneut auf den digitalen EU-Impfpass. Dieser schafft eine einheitliche Plattform zur Kontrolle der jeweiligen Einreisebestimmungen. Gleichzeitig müssen sich alle EU-Mitgliedsstaaten auch auf eine einheitliche Vorgehensweise verständigen. Der Impfpass soll im Juni zur Verfügung stehen und in die Corona-Warn-App integriert werden können.
Die neuen Quarantäneregeln im Überblick
Die neuen Regelungen des Bundes sehen grundsätzlich weiterhin eine sogenannte Pflicht zur Absonderung (Quarantäne) vor. Diese ist allerdings entsprechend der jeweiligen Gebietseinstufung durch das Robert-Koch-Institut abgestuft und kann entweder durch ein negatives Testergebnis oder eine Impfung komplett ersetzt oder zumindest verkürzt werden, wie die folgende Aufstellung des Gesundheitsministeriums zeigt
- Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.
Die neue Regelung gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021 und gibt Genesenen und Geimpften die Möglichkeit, komplett auf eine Quarantäne zu verzichten, wenn sie aus Hochinzidenz- oder normalen Risikogebieten zurückkehren. Wer einen negativen Test vorlegen kann, der wird bei der Rückker aus Risikogebieten von der Quarantäne befreit und kann diese bei Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten durch einen späteren Test vorzeitig beenden. Generell keine Verkürzung gibt es weiterhin für die Rückkehr aus Virusvariantengebieten – auch nicht für Geimpfte und Genese.
Testpflicht für Flugreisen bleibt weiterhin bestehen
Weiterhin relevant ist zudem, dass die bestehende Testpflicht für die Einreise nach Deutschland weiterhin gilt. Sie ist nicht mit der oben stehenden Quarantäneregelung zu verwechseln. Hierzu heißt es beim Gesundheitsministeriu:
- Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Die zuständige Behörde (in der Regel das Gesundheitsamt) kann die Vorlage eines Nachweises von Ihnen bis zu zehn Tagen nach Einreise verlangen. Nachweise sind entweder ein Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS–CoV-2.
- Reisende im Luftverkehr oder nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen ein negatives Testergebnis dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, vorlegen. Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.
Konkret müssen Flugreisende demnach weiterhin immer einen negativen Test nachweisen, bevor sie nach Deutschland fliegen – unabhängig davon, wie ein entsprechendes Gebiet eingestuft ist. Damit ist auch weiterhin zwingend ein Test notwendig, wenn man aus einem Nicht-Risikogebiet nach Deutschland fliegt. Ausgenommen sind hiervon wiederum diejenigen, die statt eines negativen Testergebnisses über einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Generell ausgenommen sind zudem Kinder unter sechs Jahren.
Wer nicht mit dem Flugzeug zurück nach Deutschland reist, muss sich bei einer Rückkehr aus einem Risikogebiet ebenfalls weiterhin testen lassen – unabhängig davon, ob die Quarantäne umgangen werden soll oder nicht. Ein Nachweis muss hier innerhalb von 48 Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden. Ein Test vor der Rückreise ist hier allerdings nur dann notwendig, wenn es sich um ein Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet handelt. Wer aus einem normalen Risikogebiet mit dem Auto oder Zug zurück nach Deutschland reist, muss sich nicht zwingend vor der Rückreise testen lassen. Generell kein Test ist notwendig, wenn man mit einem anderen Verkehrsmittel als dem Flugzeug aus einer nicht als Risikogebiet deklarierten Region zurückkehrt.
Alle Detailregeln und Ausnahmen sind zudem noch einmal in der ausführlichen Verordnung nachzulesen.
Fazit zur neuen Einreiseverordnung
Endlich wurde mit der neuen Einreiseverordnung für eine bundesweit einheitliche Regelung gesorgt, die allen Reisenden ähnliche Möglichkeiten gewährt. Ab sofort dürfen Reisende mit Nachweis einer vollständigen Impfung oder überstandenen Infektion ohne Test nach Deutschland reisen. Die Quarantänepflicht entfällt ab sofort für diese Personengruppen bei Einreise aus einem Risiko-, beziehungsweise Nicht-Risikogebietes. Komplex bleibt die Regelung weiterhin, dennoch dürfte Urlaub in den nächsten Monaten wieder deutlich einfacher werden.