Ab Mittwoch droht ein Streik der Lokführer, welcher von der Deutschen Bahn durch eine Feststellungsklage gegen die GDL noch gestoppt werden soll. Dieses Vorhaben ist vorerst gescheitert.

Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte nach einstweiliger Verfügung in erster Instanz die Klage ab. Nun leitet die Deutsche Bahn den nächsten Schritt ein und tritt in zweiter Instanz vor das Hessische Landesarbeitsgericht, wie rnd berichtet.

Berufung gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt

Der Tarifkonflikt zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Deutschen Bahn hatte sich so weit zugespitzt, dass vergangene Woche rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Der Deutsche-Bahn-Konzern behauptete, dass die GDL gleichzeitig als Gewerkschaft und als Arbeitgeber tätig sei.

Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte die Klage der Deutschen Bahn am Montag in erster Instanz ab. Die vorsitzende Richterin des Arbeitsgerichts Frankfurts bezog zum Urteil Stellung:

Die GDL ist nicht offenkundig Tarif-unfähig.

Vorsitzende Richterin des Arbeitsgerichts Frankfurt

Obschon die Deutsche Bahn in der Vergangenheit viele Verträge mit der GDL geschlossen hat, versucht der Konzern, die Arbeitsniederlegungen der Gewerkschaft juristisch zu stoppen. Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, begründet das rechtliche Vorgehen mit einer fehlenden Legitimationsgrundlage der GDL:

Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern.

Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE

In erster Instanz ist es dem Deutsche-Bahn-Konzern nicht gelungen, den GDL-Streik abzuwehren. Doch die Deutsche Bahn beruft gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt und veranlasst in zweiter Instanz, vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht, das Urteil prüfen zu lassen. Der Gerichtstermin wurde bislang nicht festgemacht. Überdies scheiterte das Eisenbahnunternehmen Transdev vor dem Arbeitsgericht und steht indessen auch in zweiter Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Urteile der zweiten Instanz sind allenfalls ab Dienstag zu erwarten.

Harte Bahnstreiks stehen bevor

Aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ist die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer dazu befähigt, den geplanten Streik abzuhalten. Die GDL kündigte an, von Mittwoch, dem 10. Januar, um 2 Uhr nachts, bis Freitag, dem 12. Januar, um 18 Uhr, den Schienenverkehr in ganz Deutschland stillzulegen. Die Deutsche Bahn veröffentlichte bereits einen Notfahrplan für die bevorstehenden Streik-Tage.

Das Besondere an den künftigen Arbeitsniederlegungen der GDL ist, dass diese länger als 24 Stunden andauern dürfen. Diese Befähigung liegt einer aus Arbeitnehmersicht erfolgreichen Urabstimmung der Gewerkschaft zugrunde. Im Zuge dessen stimmten 97 Prozent der GDL-Beschäftigten für unbefristete Streiks. Nicht allein die missglückten Tarifverhandlungen, auch das Bekanntwerden der DB-Manager-Boni spitzten die Situation weiter zu, sodass sich der Streit inzwischen vor Gericht austrägt.

Fazit zum Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Klage der Deutschen Bahn gegen die GDL nach einstweiliger Verfügung in erster Instanz zurückgewiesen. Die Bahn hielt der Gewerkschaft vor, in einer zweifachen Rolle als Arbeitgeber und Gewerkschaft tätig zu sein. Das Hessische Landesarbeitsgericht wird die Klage nun in zweiter Instanz prüfen. Es bleibt daher spannend, ob der Streik noch abgewendet werden kann.

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Autorin

Bereits zu ihrer Schulzeit an der Kärntner Tourismus Schule hat Beate das Reisen für sich entdeckt. So verbrachte sie jeden Sommer im Ausland. Auch während ihres Tourismusmanagement-Studiums in Wien war Beate viel unterwegs. Bei reisetopia kann sie nun ihre Leidenschaft zum Schreiben und Reisen perfekt miteinander kombinieren.

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