UPDATE 19. März: Die anfänglichen Grenzkontrollen haben bisher nur an den Grenzen zu Deutschland stattgefunden. Nun wurden auch Binnengrenzkontrollen eingeführt, heißt auch an Flughäfen sowie im Seeverkehr. Dies gilt für alle Einreisenden aus Italien, Spanien, Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz. Ausnahme sind Personen mit Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Aufenthaltstitel, Berufspendler und Personen mit triftigem Grund.
Im Zuge der voranschreitenden COVID-19-Pandemie hat nun auch die Bundesrepublik eine Schließung der Außengrenzen veranlasst. Die Regelung soll ab dem kommenden Montag (16.03.2020) in Kraft treten, betroffen sind vorerst Frankreich, Österreich, Luxemburg und die Schweiz. Diese Entscheidung fiel offenbar nach internationaler Absprache und dürfe nachdrücklich nicht als Versuch der Distanzierung von einem dieser Länder gewertet werden. Für Berufspendler und die Sicherung des Warenverkehrs werden mögliche Ausnahme-Regulierungen eingesetzt.
Diese Maßnahmen sollen bereits am Montag (16.03.2020) gegen 08:00 Uhr (Ortszeit) in Kraft treten, wie am späten Sonntagabend bestätigt wurde. Zudem werde mit verschärften Kontrollen und Abweisungen von Reisenden an den Grenzübergängen gerechnet. Das Passieren der Grenzen bleibt für Berufspendler und den Warentransport mit einem Passagierschein allerdings weiterhin gewährleistet. Berufstätigkeit werde allerdings nicht grundsätzlich verboten, wie Bundesinnenminister Horst Seehofer am späten Sonntagabend (15.03.2020) in Berlin bekanntgab. Die Deutsche Bahn hatte bereits am Sonntag eine Umstellung auf einen stark eingeschränkten Sonderfahrplan ab kommendem Montag angekündigt.
Schleswig-Holstein erlässt Zugangsbeschränkungen zu Inseln
“Aus Sicht der Ministerpräsidentin ist es sehr wichtig, dass die Länder gemeinsam vorgehen und eine Lösung mit dem Bund und im Einvernehmen mit den Nachbarstaaten finden. Für Rheinland-Pfalz sind das Frankreich, Belgien und Luxemburg”, zitiert Der Spiegel eine Regierungssprecherin der Rheinland-Pfalz. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen werde die Bundespolizei Unterstützung von der Landespolizei erhalten, wie mehrere Medien berichteten. Offenbar versuche die Regierung mithilfe der verstärkten Grenzkontrollen sogenannte “Hamsterkäufe” von Personen zu verhindern, die in grenznahen Gebieten leben.
Die Landesregierung Kiel gab ebenfalls am Sonntagnachmittag eine Zugangsbeschränkung zu allen Nord- und Ostseeinseln bekannt, die ab Montag (16.03.2020) um 06 Uhr morgens (Ortszeit) in Kraft treten soll. Diese Regelung soll sich besonders auf den Tourismus beziehen und betrifft die Inseln Sylt, Föhr, Amrum, Fehmarn und Nordstrand. Ausnahmeregelungen gebe es für Personen mit erstem Wohnsitz auf einer der Inseln, Berufstätige und natürlich zur Sicherung der Versorgung von Inselbewohnern.