Die neue Verordnung der Bundesregierung über die Änderung der Corona-Maßnahmen und Einreiseverordnung, bedeutet für Johnson&Johnson-Geimpfte besonderen Aufwand.

Seit dem 15. Januar gilt die neue Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung in Deutschland, die vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat beschlossen wurde. Als Grundlage diente dabei der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar, wonach entschieden wurde, dass sowohl der Bund, als auch die Länder für ein „ausgewogenes Konzept für Isolation und Quarantäne sorgen“. Dabei fällt auf, dass mit Johnson&Johnson-Geimpfte zwei zusätzliche Impfungen benötigen, um dabei als geboostert anerkannt zu werden. Betroffene sind demnach nicht von der Quarantäne befreit.

Einmalig mit Johnson&Johnson-Geimpften droht Quarantäne

In den jüngst beschlossenen Verordnungen „werden grundsätzliche Ausnahmen von Quarantäne und Isolation aufgrund von Impfung und Genesung definiert“, wie es auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Gesundheit heißt. Dabei nehmen diese auch weiterhin Bezug auf die Empfehlungen des Robert Koch-Institus, sowie des Paul-Ehrlich-Institus. Beide Institute würden laut Gesundheitsministerium den aktuellen Stand der Wissenschaft in ihren Vorgaben berücksichtigen und dahingehend zu den „Definitionen von geimpft und genesen“ gelangen. „Parallel dazu passen die Bundesländer ihre Landesverordnungen an.“

Mit Johnson&Johnson Geimpfte müssen sich noch zweimal impfen lassen, um als geboostert zu gelten.

In der Verordnung heißt es unter anderem, dass die Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen endet. „Betroffene können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest ‚freitesten‘.“ Bei Beschäftigten des Gesundheitswesen, darunter etwa Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, können demnach die Quarantäne mithilfe eines negativen PCR-Tests auch schon nach sieben Tagen verlassen. Der Dienst könne laut Ministerium wieder aufgenommen werden, wenn in den letzten 48 Stunden keine Symptome auftraten. Ausgenommen von der Quarantäne sind demnach die folgenden Personen, die einen entsprechenden Nachweis erbringen können:

  • Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Booster-Impfung)
  • Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach Erkrankung
  • Vollständig Geimpfte innerhalb der ersten drei Monate nach der zweiten Impfung 
  • Genesene mit zusätzlicher Impfung 
  • Mit dem Johnson&Johnson-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich zweimal geimpft sind

Hierbei fällt besonders die gewissermaßen Sonderregelung für mit Johnson&Johnson Geimpfte auf. Denn diese galten bis dato mit nur einer Dosis des Impfstoffs als vollständig geimpft, wie vom Hersteller vorgegeben. Die betroffenen Personen müssen sich also insgesamt noch zweimal impfen lassen, um ebenfalls als geboostert angesehen zu werden. Zudem sind all jene, die einmalig mit Johnson&Johnson geimpft wurden, nicht von der Quarantäne befreit. Das könnte natürlich besonders im Hinblick auf die als Hochrisikogebiete weltweit deklarierten Länder für betroffene Reisende bei der Rückkehr nach Deutschland problematisch werden.

Fazit zur Änderung der Corona-Verordnungen

Die neue Corona-Verordnung der Bundesregierung mit Bezug auf das Robert Koch- und das Paul-Ehrlich-Institut, sind seit gut drei Tagen in Kraft. Dabei wurde zuvor bereits viel darüber berichtet und so enthält die Verordnung nicht unbedingt Überraschungen. Dennoch dürften die Bestimmungen sicherlich für mit Johnson&Johnson Geimpfte von größerer Bedeutung seien, müssen sich diese doch sogar noch zwei Mal impfen, um einen Geboosterten-Status zu erhalten und um eine etwaige Quarantäne – beispielsweise bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet – zu umgehen.

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Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

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