Die Bundesregierung könnte in den kommenden Tagen ein Gesetz einbringen, dass Erstattungen für Flugpassagiere und Pauschalreisende für den Moment aussetzt – dies geht aus Aussagen der entsprechenden Regierungs-Koordinatoren hervor.

Kaum eine Thematik wird in der Reisebranche aktuell so kontrovers diskutiert wie die Folgen der Coronakrise für Passagiere auf der einen und Veranstalter sowie Fluggesellschaften auf der anderen Seite. Während die Lage in Hinblick auf EU-Fluggastrechteverordnung eindeutig ist, bieten viele Airlines und Veranstalter aktuell keine Erstattung von Tickets und Reisen mehr an. Stattdessen gibt es oft nur die Möglichkeit für Umbuchungen oder Erstattungen – dies könnte möglicherweise demnächst auch gesetzlich manifestiert werden.

Große Sorgen um Veranstalter und Fluggesellschaften

Aus Kreisen der Bundesregierung heißt es, dass möglicherweise neue Regeln zugunsten der Veranstalter und Fluggesellschaften gefunden werden könnten. Der Hintergrund ist die Angst vor einer großen Pleitewelle, besonders nachdem mit Thomas Cook schon vor Monaten einer der größten Veranstalter in die Insolvenz gerutscht ist und damit für große Verwerfungen gesorgt hatte. Wirtschafts-Staatssekretär und Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, mache sich große Sorgen um die Veranstalter, heißt es etwa in einem Statement gegenüber der dpa.

Ähnliche Ängste gibt es auch mit Blick auf die Fluggesellschaften, deren Betrieb aktuell mehr oder minder komplett stillsteht. Die IATA etwa schätzt, dass knapp die Hälfte der Fluggesellschaften die Krise ohne staatliche Hilfen nicht überleben könnte. Die Branche könnte durch das Grounding fast aller weltweiten Flotten mehrere hundert Milliarden Euro verlieren. Gleichzeitig ist die Kapitaldecke der Airline oftmals vergleichsweise gering, weswegen fast überall auf der Welt der Ruf nach Staatshilfe laut wird. Selbst die erfolgsverwöhnten US-Airlines versuchen aktuell, Hilfen von der Politik zu bekommen. Bei der Lufthansa reicht die Liquidität dagegen wohl für ein bis zwei Monate, wie es danach ohne Hilfen weitergehen soll, bleibt nebulös.

Bundesregierung sieht Liquiditätssicherung als akzeptabel an

Um sich selbst zu schützen sind viele Fluggesellschaften deshalb genauso wie die großen Veranstalter selbst tätig geworden, obwohl sie damit gegen geltendes Recht verstoßen. So ist eine Erstattung von stornierten Tickets und Reisen in den allermeisten Fällen nicht mehr möglich, angeboten werden nur Gutscheine oder Umbuchungen. Dies geben die verschiedenen nationalen und internationalen Gesetze allerdings nicht her, im Normalfall müsste eine Fluggesellschaft bei einer eigenmächtigen Stornierung eines Tickets selbstverständlich die gesamte Summe an den Kunden zurückzahlen. Als Maßnahme zur Liquiditätssicherung entscheiden sich aber immer mehr Airlines dagegen.

Viele Airlines bieten bereits jetzt keine Erstattung mehr an

Gerade die Gutscheinlösung stößt bei der Bundesregierung dabei auf Anklang, um den Airlines und Veranstaltern unter die Arme zu greifen. Von Bareiß heißt es dazu unter anderem: “Auch kerngesunde Unternehmen halten das nicht länger aus. In der Tat könnte eine Gutscheinlösung hier Liquidität sichern.” Ähnliche Worte kommen vom Regierungskoordinator für Luft- und Raumfahrt, Thomas Jarzombek (CDU):

“Die Airlines sollten die Möglichkeit bekommen, Gutscheine für Kunden auszustellen – diese könnten sie dann einlösen, wenn der Flugbetrieb wieder hochgefahren wird oder später auch auszahlen lassen. Dies würde die Airlines und am Ende die Steuerzahler finanziell deutlich entlasten.”

Kein klarer Fahrplan für ein neues Gesetz

Aussagen von Regierungsvertretern sind natürlich noch nicht bindend, sodass bis auf Weiteres die bestehende Rechtslage gilt. Ergo sollten Passagiere auch weiterhin Flugtickets kostenfrei erstattet bekommen, dasselbe sollte bei Veranstaltern möglich sein. Doch es deutet sich an, dass auf nationaler und auch auf europäischer Ebene eine Gesetzesänderung kommen könnte. Ob ein mögliches Gesetz, das nur noch einen Gutschein statt einer Erstattung vorsieht, nur temporäre Gültigkeit während der Coronakrise hätte oder langfristig bleiben soll, lässt sich dabei noch nicht absehen.

Auch einen genauen Fahrplan für ein mögliches Gesetz gibt es bislang noch nicht. Es ist allerdings davon auszugehen, dass aufgrund der Dringlichkeit schon in den nächsten Tagen ein Gesetz in den Bundestag eingebracht werden könnte. Sobald dieses verabschiedet ist, müssen Kunden wohl damit leben, dass sie keine Erstattung für ihr Ticket oder ihre Pauschalreise mehr erhalten – vermutlich auch rückwirkend für bereits eingereichte, aber noch nicht ausgezahlte Wünsche nach Erstattung.

Fazit zum Vorstoß der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant wohl, die aktuelle Praxis von Airlines und Veranstaltern in ein Gesetz zu gießen: Zumindest in Zeiten der Coronakrise könnten Passagiere dann statt einer Erstattung nur noch einen Gutschein erhalten. Sicherlich könnte das den angeschlagenen Veranstaltern und Airlines durch die Krise helfen, möglicherweise auch ohne Steuergelder, für Kunden allerdings wäre dies eine gravierende Verschlechterung der Rechtslage.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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