Bis vor kurzem galten Lockerungen der Quarantäneregeln im August noch als wahrscheinlich – nun hat die Bundesregierung diese bis September verlängert und kleine Änderungen für Virusvariantengebiete beschlossen.
Die Sorgen vor der Delta-Variante sind allgegenwärtig. Dementsprechend wurden die Hoffnungen auf Reiseerleichterungen wegen gelockerter Quarantäneregeln auch immer unwahrscheinlicher. Nun hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass die Ende Juli auslaufenden Einreisebestimmungen bis Anfang September verlängert werden. Nur für Geimpfte scheint es eine weitere Ausnahme zu geben, wie die Tagesschau berichtet. Darüber hinaus wird laut FVW das “Freitesten” für Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten erschwert.
Neue Regelungen für Virusvariantengebiete
Die Reisebestimmungen haben sich im Verlauf der vergangenen Monate regelmäßig geändert. Erst Ende des vergangenen Jahres konnte eine etwas bessere Übersicht geschaffen werden ehe in den letzten Wochen und Monaten mit dem erfolgreichen Fortschritt der Impfkampagne die Regeln sogar immer weiter gelockert wurden. Erst im Juli wurde die allgemeine Reisewarnung für Risikogebiete aufgehoben. Im August sollte die Kategorisierung als Risikogebiet sogar gänzlich entfallen, sodass nur noch Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete ausgewiesen werden müssten. Bundesgesundheitsminister Spahn hat diesem Vorhaben jedoch ein vorzeitiges Ende gesetzt und mitgeteilt, dass die Quarantäneregeln bis September verlängert werden. Ursprünglich wären diese zum 28. Juli ausgelaufen – nun gelten sie bis vorerst 10. September.
Damit bleiben die Kategorisierungen und die jeweiligen Quarantäneregeln vorerst bestehen. Hinsichtlich der Quarantäneverordnung für Reiserückkehrer aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet erfolgen seit diesem Mittwoch kleine aber wichtige Änderungen. Diese Änderungen betreffen vorrangig das vorzeitige Freitesten durch den Nachweis eines negativen Corona-Tests. Diese Möglichkeit wird es ab heute lediglich für diejenigen Reisenden geben, die aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet zurückkehren, welches noch im Laufe der 14-tägigen Quarantäne zu einem Hochinzidenz- oder Risikogebiet herabgestuft wurde. Bleibt das Reiseland allerdings während der zweiwöchigen Isolation weiterhin als Virusvariantengebiet deklariert, können sich die betroffen Reiserückkehrer nicht freitesten lassen und müssen sich für den gesamten Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne begeben.
Fraglich ist darüber hinaus aber auch, was eine Verkürzung der Quarantänezeit bedeutet. Aktuell beträgt diese 14 Tage. Möglich wäre also eine Verkürzung auf zehn oder sogar fünf Tage. Diese Ausnahmeregelung trifft jedoch nicht für Nicht-Geimpfte zu. Für sie gelten auch weiterhin die aktuellen Bestimmungen zur Testpflicht bei Einreise nach Deutschland. Die Quarantäne kann lediglich bei Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet verkürzt werden, sofern ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt werden kann.
Fazit zur Verlängerung der Quarantäneregeln
Die Bundesregierung um Bundesgesundheitsminister Spahn hat die Quarantäneregeln bis zum 10. September verlängert und die Maßnahmen für Rückkehrer aus Virusvariantengebieten verschärft. Ursprünglich wäre diese am 28. Juli ausgelaufen – zuvor bestand die Möglichkeit, dass die Kategorisierung der Risikogebiete sogar gänzlich hätte entfallen können. Ob diese Möglichkeit noch im September Gegenstand der Debatte ist, bleibt abzuwarten. Darüber hinaus müssen Urlauber mit weiteren Tests bei der Rückkehr nach Deutschland rechnen, denn Politiker diskutieren derzeit über die Einführung einer Testpflicht für alle Reiserückkehrer – egal aus welchen Herkunftsländern und über welche Verkehrswege sie nach Deutschland zurückreisen möchten.
Haltet Ihr eine solch allgemeine Regelung für effektiv?