Lange gab es keine klaren Richtlinien, nun gibt es jedoch einen offiziellen Beschluss. Das Mitführen von Positions-Trackern im Frachtraum von Flugzeugen wurde offiziell erlaubt.

Ortungs-Tracker können gerade bei verlorenem Gepäck sehr praktisch sein. Lange war jedoch unklar, ob Tracker auch im Aufgabegepäck auf Flügen erlaubt sind. Daher haben Airlines immer auf individueller Basis entschieden. Wie die FAZ nun berichtet, hat das Bundesverkehrsministerium offiziell die Erlaubnis erteilt, sodass AirTags und SmartTags im Aufgabegepäck mitgeführt werden dürfen.

Zu geringe Sendeleistung

Die offizielle Erlaubnis für das Mitführen von Trackern im Gepäck auf Flügen hat länger auf sich warten lassen. Bisher musste man sich an den Fluggesellschaften selbst orientieren, die eigene Regeln für die Nutzung aufgestellt hatten. Während die Lufthansa im letzten Jahr den AirTags im Gepäck noch kritisch gegenüberstand, änderte sich dies gegen Ende des Jahres, als der Kranich nun doch AirTags auf allen Flügen erlaubt hatte. Fluggesellschaften wie Air New Zealand hingegen hatte AirTags offiziell verboten. Da die Positions-Tracker jedoch eine zu geringe Sendeleistung haben, stellen sie kein Sicherheitsrisiko dar.

Am Dienstag, dem 16. Mai, hat das Bundesverkehrsministerium nun entschieden, dass Ortungstracker nun offiziell im Aufgabegepäck erlaubt sind. Dies basiert auf einer Anpassung der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), die bereits einige Monate zuvor das Mitführen solcher Tracker bestätigte. Demnach müssen die Tracker vor Beschädigung geschützt sein, außerdem dürfen die Batterien der Tracker einen Lithiumgehalt von bis zu 0,3 Gramm haben und die Leistung von 2,7 Wattstunden (Wh) darf ebenfalls nicht übertroffen werden. Allerdings treffen diese Kriterien bereits auf die gängigen Batterien in AirTags von Apple oder SmartTags von Samsung sowie weiteren gängigen Modellen zu.

Bei größeren Batterien besteht weiterhin ein erhöhtes Sicherheitsrisiko, sodass die offizielle Erlaubnis hier weiterhin nicht zutrifft. Sollte ein Tracker unter zwei Gramm Lithiumgehalt haben, können diese im Aufgabegepäck lediglich ausgeschaltet mitgeführt werden.

Fazit zur offiziellen Erlaubnis von GPS-Trackern im Fluggepäck

Die gängigen Ortungstracker wie AirTags und SmartTags können nun offiziell im Aufgabegepäck mitgeführt werden. Dies beschloss das Bundesverkehrsministerium am Dienstag. Lange hatte die ICAO keine klaren Vorgaben gegeben, und Fluggesellschaften hatten das Mitführen der Tracker entweder verboten oder erlaubt. Allerdings hatte die ICAO bereits vor einigen Monaten die Erlaubsnis erteilt. Mit dem offiziellen Beschluss muss man sich nun nicht mehr an die unterschiedlichen Vorgaben einzelner Fluggesellschaften richten. Falls das Gepäck verloren gehen sollte, ist ein solcher Tracker natürlich äußerst praktisch und kann gegebenenfalls sogar die Rückkehr der Koffer beschleunigen.

Ihr habt spannende Informationen, Euch fehlen wichtige Themen oder Ihr habt einfach eine Anregung für neue Content Ideen? Dann sendet sie uns über dieses Formular!

Autor

Amélie Margout ist Head of Content und seit August 2020 bei reisetopia tätig. Nach ihrem Bachelorstudium in Medien und Kommunikation in England zog sie nach Berlin und schreibt seither Ratgeber mit Fokus auf Finanzen, Luxushotels und suchmaschinenrelevante Inhalte.

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.