Die Diskussionen um die AirTags nehmen kein Ende. Nach dem Lufthansa-Wirrwarr rund um die AirTags verbietet nun Air New Zealand offiziell die Tracker.

Offiziell hat die Lufthansa die AirTags nicht verboten. Mittlerweile sind die AirTags im Aufgabegepäck erlaubt, auch im aktivierten Zustand. Ein Sicherheitsrisiko bestehe nicht, so die Lufthansa nach einer Einschätzung des Luftfahrtbundesamts. Am anderen Ende der Welt ist man einer anderen Auffassung. Air New Zealand verbietet die AirTags, wie jüngst Ben von OMAAT herausgefunden hat.

Weitere Entscheidung im Jahr 2023

Air New Zealand verbietet fortan die Nutzung von AirTags und ähnlichen Fabrikaten im Aufgabegepäck. Damit löst die Airline eine neue Diskussion um die Nutzung von kleinen Trackern, die sich vor allem im diesjährigen Chaos-Sommer bewährt haben, aus. Chaos, das scheint es fortan auch um die Nutzung von AirTags zu geben. Jetstar beispielsweise erlaubt die Nutzung von AirTags. Der Neuseeländische Luftsicherheitsdienst, der für die Kontrolle des Gepäcks zuständig ist, erklärt, dass es keine Anweisung gibt, diese Tracker aus dem Gepäck zu entfernen. Ein Sprecher der Airline lässt aber auch aufhorchen:

As products such as the AirTag and Tile are portable electronic devices that cannot be turned off, dangerous goods regulations currently prohibit them from being carried in checked-in luggage. As part of Air New Zealand’s safety management system, a review of these products is likely to take place in early 2023. Following this, discussions with the regulatory authority may be undertaken.

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Es sieht so aus, als könnten Probleme vermieden werden, wenn die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) klare Richtlinien für Apple AirTags und ähnliche Geräte herausgeben würde. In den Anweisungen der Organisation für die sichere Beförderung gefährlicher Güter heißt es, dass in Geräten enthaltene Lithiumbatterien im aufgegebenen Gepäck erlaubt sind, das Gerät aber ausgeschaltet sein muss. Ein abgeschalteter AirTag ist jedoch vollkommen nutzlos, denn so kann ein AirTag seiner Aufgabe nicht nachkommen. Aktuell befolgt die Fluggesellschaft lediglich den offiziellen Vorgaben der ICAO, die sich wie folgt liest:

Gepäckortungsgeräte, die mit Lithium-Metall-Zellen betrieben werden und 0,3 Gramm oder weniger Lithium enthalten, können im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Apple AirTags erfüllen diesen Grenzwert; andere Gepäckortungsgeräte möglicherweise nicht.

Fazit zum Verbot der AirTags bei Air New Zealand

Wie geht man mit den Apple AirTags um? Während das deutsche Luftfahrtbundesamt keinerlei Sicherheitsbedenken beim Umgang mit AirTags hat, verbietet Air New Zealand nun offiziell die Nutzung jener Ortungsgeräte. Eine Schande, wenn man an das Chaos des letzten Sommers denkt. Insgesamt plädiere ich für einen einheitlichen Umgang mit jenen Gerätschaften. Man stelle sich vor, dass man auf einer Reise mit mehreren Fluggesellschaften jeweils überprüfen muss, ob die Fluggesellschaften die Nutzung dieser Tracker erlaubt. Eine einheitliche Lösung ist unabdingbar, sofern kein weiteres (grenzübergreifendes) Wirrwarr um die AirTags entstehen soll.

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