Air France hat nun ihr Angebot flexibler Tickets eingestellt, das vor zwei Jahren im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt worden war.

Wie viele andere Fluggesellschaften kündigt auch Air France eine Verschärfung ihrer Umtausch- und Stornierungspolitik an, und zwar nachdem sie ihre Maßnahmen zur völligen Flexibilität während der Corona-Pandemie immer wieder verlängert hatte. Seit dem 1. März dieses Jahres können gebuchte Reisen immer noch vor dem ersten Abflugdatum des Fluges ohne Umbuchungsgebühren verschoben werden, aber sie sind nicht mehr erstattungsfähig, wie die französische Fluggesellschaft auf ihrer Website ausführlich erläutert.

Tickets noch “100 Prozent änderbar”

Als die Corona-Pandemie ausbrach, passte Air France ihre Geschäftsmaßnahmen an, um “ihren Passagieren ein Höchstmaß an Flexibilität zu bieten.” Fast zwei Jahre lang waren alle bei der französischen Fluggesellschaft gekauften Flugtickets “100 Prozent erstattbar und umbuchbar.”

Die Air France Airport Lounge in Montreal-Trudeau

Seit dem 1. März 2022 sind sie jedoch nur noch änderbar. Flugtickets können also noch umgebucht werden, werden aber bei einer Flugstornierung nicht mehr zurückerstattet. Wenn Passagierinnen und Passagiere ihre Reise stornieren, erhalten sie folglich keine Rückerstattung mehr auf dem Bankkonto. Stattdessen erhalten Reisende eine nicht erstattungsfähige Gutschrift, die ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig ist und die für die Buchung eines neuen Fluges verwenden kann.

Diese neue Maßnahme gilt für Fahrkarten, die zu den Tarifen Light und Standard gekauft wurden. Nur beim Flex-Tarif besteht weiterhin ein Anspruch auf Erstattung.

Fazit zu den neuen Geschäftsmaßnahmen von Air France

Air France hat ihre kommerziellen Maßnahmen verschärft. Seit dem 1. März dieses Jahres können Fluggäste keine Rückerstattung mehr erhalten, wenn sie ihre Reise stornieren. Ihnen wird lediglich eine nicht erstattungsfähige Gutschrift angeboten, die ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig ist. Es ist zu beachten, dass alle Tickets, die vor dem 1. März gekauft wurden und deren Abflug vor dem 30. Juni 2022 geplant ist, weiterhin zu 100 Prozent erstattungsfähig und umbuchbar sind.

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Autorin

Als leidenschaftliche Reisende ist Vicky ständig auf der Suche nach neuen Ländern und Kulturen, die sie entdecken und in die sie eintauchen kann. Hier und auf der französischen Seite suitespot.fr teilt sie mit Euch ihre Erfahrungen und Tipps! 

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