Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in einem Flugzeug gehört in Deutschland der Geschichte an. In den ZĂŒgen gelten jedenfalls andere Regeln. Wer soll da noch durchsteigen?
Auf meiner Reise nach SwinemĂŒnde musste ich mit Schrecken feststellen, dass die neue Maskenregelung in FernverkehrszĂŒgen an mir vorbei gelaufen ist. Zu groĂ war die Freude darĂŒber, dass die Maskenpflicht in Flugzeugen nicht mehr gilt. Ich persönlich werde auch weiterhin eine medizinische Maske tragen, freiwillig. Und in den ZĂŒgen? Ich wohne in LĂŒneburg, hier gilt in der Regionalbahn die Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2-Maske. Im ICE hat bis zum 1. Oktober eine medizinische Maske ausgereicht, nun nicht mehr. Ich muss offen gestehen, dass ich den Ăberblick im deutschen Maskenwirrwarr verloren habe.
Im Flugzeug fliegt die Maske von der Nase â im Zug um die Ohren
Der Bundesrat hat dem Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen zugestimmt. Seit dem 1. Oktober sind Passagiere nicht mehr zum Tragen einer Maske verpflichtet. FĂŒr viele Reisende ist das ein Schritt zur alten NormalitĂ€t. Auch fĂŒr mich, jedoch werde ich auch weiterhin eine Maske tragen, um mich und andere nicht zu gefĂ€hrden. Ich persönlich begrĂŒĂe die RĂŒckkehr zur alten NormalitĂ€t. Wie die Masse der Reisenden auf das Ende der Maskenpflicht reagiert â ungewiss.
Anders als in der Luft muss auf der Schiene weiterhin die Maske getragen werden. Doch was gilt nun? In FernverkehrszĂŒgen der Deutschen Bahn muss ausnahmslos eine FFP-2-Maske getragen werden. WĂ€hrend ich mich im ICE nach Stralsund befinde, fĂ€llt mir auf, dass ich lediglich eine medizinische Maske trage. Ein Versehen. Ich scheue keine FFP-2-Maske, jedoch hatte ich diese RegelĂ€nderung im Maskendschungel der Bundesrepublik Deutschland schlichtweg nicht auf dem Schirm. In Niedersachsen, meiner Heimat, muss ab sofort nur noch eine medizinische Maske getragen werden. Auch in meiner Geburtsstadt Hamburg muss im ĂPNV keine FFP-2-Maske getragen werden. Selbiges gilt fĂŒr das bevölkerungsreichste Bundesland, Nordrhein-Westfalen. Auch das wusste ich bis soeben nicht, ging ich doch davon aus, dass ich eine FFP-2-Maske tragen muss. Im Regionalverkehr gelten die Maskenregelungen der jeweiligen BundeslĂ€nder.
Und was gilt in FernverkehrszĂŒgen, die gleichzeitig auch als Nahverkehrszug genutzt werden, wie beispielsweise der Sauerland-IC. Dieser ĂŒberquert nicht nur die westfĂ€lisch-hessische Grenze, sondern ist zudem von Dillenburg bis Werdohl auch ein Nahverkehrszug. Bedeutet fĂŒr die Reisenden nun was? Zwischen Dillenburg und Werdohl ist eine medizinische Maske ausreichend? Internationale ZĂŒge komplettieren den Maskenirrsinn. Wer beispielsweise mit dem IC respektive EC von Berlin nach Amsterdam fĂ€hrt, darf kurz nach Bad Bentheim die Maske abnehmen. In den Niederlanden gibt es keine Maskenpflicht. Auch das verstehe ich nicht so ganz. Ich sitze mit den selben Reisenden im selben Zug â doch ab GrenzĂŒbergang flĂŒchtet das Virus aus dem Zug? Ja, das Ganze ist etwas plakativ formuliert, jedoch trifft es die Sachlage auf den Punkt.
Fazit zum aktuellen Maskenwirrwarr in Deutschland
Ich persönlich steige einfach nicht mehr durch den Maskenwirrwarr. Die einfachste Lösung stellt wohl das dauerhafte Tragen einer FFP-2-Maske dar, so macht man per se erstmal nichts falsch. Auf meiner Kurzreise mit der neuen Lufthansa Boeing 787 bedarf es fĂŒr mich zwei (drei) verschiedene Maskenarten. Im Fernverkehrszug nach Frankfurt bedarf es eine FFP-2-Maske, im ĂPNV zum Flughafen lediglich eine medizinische Maske und im Flugzeug benötige ich gar keine Maske mehr (die dritte Maskenart âkeineâ). Ich behaupte, dass bundesweite Maskenregelungen gelten mĂŒssen. Ob im Fernverkehr, im ĂPNV oder im Flugzeug. Dieser Meinung ist auch die Allianz pro Schiene, die ein Ende der Maskenpflicht in ZĂŒgen fordert. Ăbrigens: den Schaffner hat es nicht interessiert welche Maske ich wĂ€hrend des Schreibens getragen habe.