Die EU-Fluggastrechteverordnung wird oft auf das Thema Entschädigungen reduziert, dabei regelt sie auch noch weitere wichtige Aspekte – etwa Verpflegung bei Flugverspätungen. Wir zeigen, welche Rechte sich schon bei moderaten Verzögerungen ergeben!

Das Thema Entschädigungen bei Flugverspätungen ist ein vielfach diskutiertes Thema, das auch gerade im Umgang zwischen Passagier und Fluggesellschaft oft zu Komplikationen führt. Doch es gibt andere Rechte, bei denen stellen sich Fragen nach den sogenannten außergewöhnlichen Umständen gar nicht, sodass man die Ansprüche ganz einfach und auch direkt vor Ort geltend machen kann. Unglücklicherweise sind diese bei vielen Verbrauchern kaum oder gar nicht bekannt – wir klären auf und zeigen, welchen Anspruch Reisende bei einer jeden Verspätung oder Flugverschiebung haben.

Ab wann gibt es Verpflegung bei einer Flugverspätung?

Gerade zu Ferienbeginn, aber auch bei schlechtem Wetter, kann es oft dazu kommen, dass Flüge mit relevanter Verspätung unterwegs sind. Unabhängig vom Grund einer Verspätung müssen Fluggesellschaften laut EU-Fluggastverordnung sogenannte Unterstützungsleistungen gewähren – etwa Verpflegung bei Flugverspätungen.

Hierbei ist es vollkommen egal, wo genau die Flüge gebucht wurden und ob es sich um eine Linienfluggesellschaft wie die Lufthansa, eine Charter-Gesellschaft oder eine Billigairline wie Ryanair handelt. Allerdings gelten diese EU-Fluggastrechte natürlich nicht weltweit, weshalb folgende Einschränkungen wichtig sind:

  • Der Flug startete in einem EU-Land (mit leichten Abweichungen auch in der Schweiz) und/oder
  • Der Flug wurde von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt
Die gekaufte Mahlzeit muss in einem angemessenen Rahmen liegen

Nach dem Brexit gibt es für das Vereinigte Königreich eine eigene Regelung. So heißt es auf der offiziellen Website der Europäischen Union zu diesem Thema:

Seit dem 1. Januar 2021 gelten die EU-Vorschriften über Fluggastrechte im Falle der Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung nicht mehr für Flüge aus dem Vereinigten Königreich in die EU, die von einem Luftfahrtunternehmen des Vereinigten Königreichs oder einer anderen Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden, auch wenn der betreffende Flug vor diesem Datum gebucht worden ist. Die EU-Vorschriften gelten jedoch auch nach dem 1. Januar 2021 weiterhin für Flüge aus dem Vereinigten Königreich in die EU, die von einem EU-Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden, sofern nicht bereits nach britischem Recht Ausgleichs- oder Gegenleistungen gewährt wurden.

Angabe der Europäischen Union
Die Fluggastrechtverordnung gilt in der Europäischen Union

Bei Verspätungen enthalten die angesprochenen Unterstützungsleistungen “Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit”, was im Grunde bedeutet, dass man sich beispielsweise ein Getränk und eine Mahlzeit kaufen kann und dann einen Anspruch auf Erstattung eben jener hat. Diese Regelung gilt immer dann, wenn ein Flug:

  • bei einer Distanz bis maximal 1.500 Kilometer eine Verspätung von zwei Stunden oder mehr hat
  • bei einer Distanz bis maximal 3.500 Kilometer eine Verspätung von drei Stunden oder mehr hat
  • bei einer Distanz von über 3.500 Kilometern eine Verspätung von vier Stunden oder mehr hat
Je länger die Verspätung ist, desto mehr Leistungen könnt Ihr beziehen

Je länger die Wartezeit ist, desto mehr Verpflegung bei Flugverspätungen dürfte dabei als angemessen angesehen werden. Wenn ein Flug beispielsweise fünf Stunden Verspätung aufweist, dürften auch zwei Mahlzeiten oder beispielsweise drei Getränke angemessen im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung sein.

Wichtig: Hebt die Belege auf und sendet sie zur Erstattung per E-Mail oder Post an die Airline. Die Erstattung von Alkohol ist oft Ermessenssache und hat bereits zu Verfahren mit unterschiedlichem Ende geführt.

Generell sollte man immer darauf achten, dass Mahlzeiten und Getränke nicht aus dem “angemessenen” Raster fallen. Wer ein Sandwich kauft, ein Pasta-Gericht bestellt oder einen Hamburger isst, dürfte keine Probleme bekommen – wer dagegen Kaviar und Austern bestellt, könnte in Argumentationsschwierigkeiten geraten.

Die meisten Fluggastrechte gelten unabhängig vom Grund der Verspätung

Zu beachten ist, dass Airlines teilweise auch Gutscheine zur Verfügung stellen, die einen bestimmten Wert haben. Sofern dies der Fall ist, kann man nicht zusätzlich auch noch eine Erstattung von weiteren Kosten für Mahlzeiten und Erfrischungen beantragen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat zudem entschieden, dass Airlines auch für Verspätungen haften, die durch ausgelagerte Dienstleister entstanden sind – etwa bei einer langen Enteisung.

Ab wann gibt es eine Hotelübernachtung bei einer Flugverspätung?

Wegen des Nachtflugverbots an einigen Flughäfen und eng getakteten Flugplänen kommt es gerade abends öfter zu Verspätungen. Das kann insofern problematisch werden, wenn das letzte Flugzeug des jeweiligen Abends nicht mehr abheben kann. Wer auf den entsprechenden Flug gebucht ist, kann dann oft erst am nächsten Morgen fliegen und muss die Nacht vor Ort verbringen. Dabei ist die Fluggesellschaft allerdings verpflichtet, eine unentgeltliche Hotelunterbringung anzubieten, falls “ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist”. Die Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder sonstiges) ist ebenfalls zu übernehmen.

Bei Verspätungen über Nacht muss die Airline die Hotelkosten übernehmen und zudem die Kosten für den Transfer erstatten. Auch wer in der eigenen Wohnung übernachtet, bekommt von der Airline beispielsweise die Taxi-Kosten für die zusätzlichen Fahrten erstattet.

Bezüglich der Hotelübernachtung gibt es teils unterschiedliche Interpretationen bezüglich der Kosten, wobei die Verordnung hier anders als bei den anderen Betreuungsleistungen explizit nicht das Wort “angemessen” enthält. Zwar kann die Fluggesellschaft auch selbstständig einen Hotelaufenthalt anbieten, etwa durch Hotelgutscheine. Macht sie das allerdings nicht, kann man als Betroffener selbst ein Hotel buchen und sich das Geld im Nachgang zurückholen.

Bei diesen Leistungen sind die Airlines unterschiedlich kulant: Bei Lufthansa haben wir es beispielsweise schon erlebt, dass ein Business Class Passagier bei der Umbuchung auf den nächsten Tag in ein weit entferntes 3-Sterne-Hotel umgebucht wurde. Hier hat der Passagier dann auf eigene Rechnung ein direkt am Flughafen befindliches Premium-Hotel gebucht und dies anschließend bei der Lufthansa eingereicht, was problemlos erstattet wurde. Doch nicht bei jeder Airline könnt Ihr hier mit Kulanz rechnen.

Ab Verspätungen von zwei Stunden habt Ihr Anspruch auf verschiedene Leistungen

Dabei darf man annehmen, dass die Kosten für ein typisches Flughafenhotel in der Regel problemlos zurückerstattet werden. Hierbei muss man nicht darauf achten, dass es sich um die günstigste Option handelt – auch eine Unterbringung im direkt mit dem Terminal verbundenen Hotel, oft etwa einem Hilton oder Sheraton, sollte problemlos erstattbar sein. Einzig dann, wenn man sich in einem teuren Luxushotel einbucht und die Kosten von der Airline zurückholen möchte, kann es problematisch werden.

Umbuchung auf andere Airlines und Flüge bei Verspätung

Ebenfalls unabhängig von sogenannten außergewöhnlichen Umständen wie Wetterextremen oder Streiks, die nicht im Einflussbereich der Airline liegen, greifen Rechte hinsichtlich der Umbuchung auf andere Flüge derselben oder anderen Airlines. Gerade hier sperren sich die Fluggesellschaften häufig, wobei die Regeln ebenfalls klar sind. So ist in Artikel 8 der Fluggastrechteverordnung geregelt, inwiefern ein “Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung” zu gewähren ist. Wichtig sind hierbei allerdings zwei Aspekte, denn die Regeln hinsichtlich der Umbuchung und Erstattung gelten nicht, wenn:

  • die Verspätung weniger als fünf Stunden beträgt
  • die Änderung oder Annullierung mindestens zwei Wochen vor dem Abflug kommuniziert wurde
  • die Änderung oder Annullierung mindestens eine Woche vor Abflug kommuniziert wurde und eine angebotene alternative Beförderung zu maximal vier Stunden Verspätung am Zielort führt
  • eine angebotene alternative Beförderung zu maximal zwei Stunden Verspätung am Zielort führt
Airlines müssen auch auf andere Fluggesellschaften umbuchen

In allen anderen Fällen gilt dagegen, dass Passagiere wählen können zwischen:

  • einer vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten
  • einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes

Besonders wichtig ist hier, dass die Fluggastrechteverordnung keine Einschränkung auf Flüge der jeweiligen Airline, verbundenen Luftfahrtunternehmen oder einer Allianz vorsieht. Das bedeutet konkret, dass die Fluggesellschaft Euch zwingend auf einen Flug umbuchen muss, der die oben genannten Bedingungen erfüllt. Sofern sie dies nicht selbstständig tut, kann man den Flug selbst buchen und sich die Kosten danach erstatten lassen.

Bei einer Verspätung von über fünf Stunden oder einer kurzfristigen Annullierung muss eine Fluggesellschaft auch auf andere Airlines umbuchen oder die Kosten für die durch den geschädigten Passagier selbst gebuchte Flüge übernehmen; sofern sie selbst keine alternative Beförderung anbieten kann, die zu maximal zwei Stunden Verspätung am Zielort führt.

Gerade Billigflieger stellen sich in diesem Punkt oft quer und bieten ausschließlich Umbuchungen auf eigene Flüge an, die teils erst viele Stunden oder gar Tage später stattfinden. Als Passagier muss man dies nicht akzeptieren und kann stattdessen eine Umbuchung auf andere Airlines verlangen oder selbst tätig werden. Zwar muss man sich darauf einstellen, dass die Airline die Umbuchung nicht selbst durchführen wird, allerdings hat man die Rechtslage klar auf seiner Seite und kann entsprechend problemlos im Nachgang eine Erstattung der Kosten einfordern.

Fluggastrechte – mehr als nur Entschädigungen?

Neben den genannten Rechten dürfen sich Passagiere je nach Streckenlänge und Dauer der Verspätung zusätzlich auch noch über eine Entschädigung freuen – allerdings gilt dies nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände nicht der Grund für die Verspätung waren.

Deshalb sollte man sich auch immer in Erinnerung rufen, dass die EU-Fluggastrechte mehr sind als nur Entschädigungszahlungen bei stark verspäteten Flügen. Ob bei Gewitter, Streik oder anderen größeren Problemen: Einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen und Umbuchungen hat man immer.

Fazit zu Umbuchung und Verpflegung bei Flugverspätungen

Natürlich liegt der Teufel bei den Fluggastrechten immer im Detail, aber einfach merken kann man sich, dass es ab zwei Stunden Verpflegung bei Flugverspätungen geben muss. Ab fünf Stunden Verspätung hat man zudem Anspruch auf eine Umbuchung auf andere Flüge, unabhängig von der jeweiligen Airline und sofern die Verspätung dafür sorgt, dass man eine Nacht anderswo verbringt, muss die Airline das Hotel bezahlen. Übrigens: All das sorgt nicht dafür, dass man potenziell nicht trotzdem noch zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung hat!

Alle Details zu Euren Fluggastrechten bei Verspätungen und Flugstreichungen könnt Ihr überdies in unseren umfangreichen Guides nachlesen.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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