In beliebten Urlaubsdestinationen fällt in der Regel eine Beherbergungssteuer auf privat veranlasste Übernachtungen an. Diese Abgabe ist auch unter anderen Namen wie City-Taxe oder Ökosteuer bekannt – gemeint ist jedoch immer dasselbe. Doch wieso gibt es solch eine Beherbergungsabgabe überhaupt, wie hoch ist die Abgabe und wer muss keine bezahlen?

Habt Ihr schon mal eine Hotelrechnung bekommen und Euch über Steuerposten gewundert, die Ihr Euch nicht erklären könnt? Dann hat es sich dabei wahrscheinlich um die am jeweiligen Ort erhobene Beherbergungssteuer gehandelt. Diese ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch und wird auch anhand von unterschiedlichen Grundlagen bemessen. Damit Ihr den Durchblick behaltet, gehen wir in diesem Artikel auf die Details und Hintergründe der Beherbergungssteuer ein.

Was ist eine Beherbergungssteuer?

Die Beherbergungssteuer ist eine spezielle Tourismus- und Fremdenverkehrsabgabe, die Urlauber vor Ort zu entrichten haben. Zur Kasse gebeten werden alle ortsfremden Besucher, teilweise sind Geschäftsreisende ausgenommen. In den allermeisten Fällen wird die Gebühr direkt in den Unterkunftsbetrieben bezahlt.

In Bayern muss keine Beherbergungssteuer gezahlt werden

Der jeweilige Betrieb reicht die City-Taxe dann zu einhundert Prozent an die Gemeinde weiter. Der Grund hinter der Beherbergungssteuer ist nämlich, dass Gemeinden die Gelder in die Stadt investieren können, um Projekte aus den Bereichen Denkmalschutz, Innovation, Infrastruktur und Soziales zu finanzieren.

Wie teuer ist die Beherbergungssteuer?

Eine einheitliche Regelung bezüglich der Beherbergungssteuer gibt es nicht, weshalb die Höhe der Abgabe von Land zu Land variieren kann. Im Normalfall muss jedoch pro Person und pro Übernachtung ein bestimmter Betrag gezahlt werden. In manchen Orten wird ein konkreter Prozentsatz vom Übernachtungspreis (Brutto oder Netto) festgesetzt, in anderen Orten gibt es wiederum einen pauschalen Betrag pro Person und pro Nacht. Zudem sind saisonale Schwankungen für die Höhe der Beherbergungssteuer möglich.

Je höher die Hotelklassifizierung, umso höher die Beherbergungssteuer

Normalerweise richtet sich die Beherbergungssteuer nach den Übernachtungspreisen und unterliegt damit auch den saisonalen Preisschwankungen. Grundsätzlich ist die Berechnungsgrundlage aber von der Dauer des Aufenthaltes und der Hotelklassifizierung abhängig. In einem Luxushotel zahlt man daher eine höhere Beherbergungssteuer als zum Beispiel in einer Pension. In der Regel wird die Tourismusabgabe direkt vom Beherbergungsbetrieb erhoben und zusammen mit dem Übernachtungspreis in Rechnung gestellt. Bei Pauschalreisen ist die City-Taxe bereits im Gesamtpreis inklusive und muss nicht mehr extra bezahlt werden.

Wo muss man eine Beherbergungssteuer zahlen?

Wie eingangs bereits erwähnt, ist es in vielen beliebten Urlaubsdestinationen mittlerweile üblich, dass Übernachtungsgäste eine Beherbergungssteuer leisten müssen. Beliebte Ferienorte wie zum Beispiel Mallorca erheben eine sogenannte “Ecotasa” (Ökosteuer), um mit den Einnahmen zum Beispiel die touristische Infrastruktur auszubauen, Reinigungsarbeiten durchzuführen und Umweltprojekte umzusetzen.

Auf Mallorca wird eine sogenannte “Ecotasa” (Ökosteuer) erhoben

In Deutschland erheben knapp 2.000 Gemeinden eine solche City-Taxe. Vor allem in unseren Großstädten ist die Steuer üblich. Genaue Details zur Höhe der Beherbergungssteuer in Deutschland entnehmt Ihr der folgenden Übersichtstabelle.

Übersicht der City-Taxe in deutschen Städten

StadtBeherbergungssteuer
Berlin7,5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises (ohne Frühstück)
Dortmund7,5 Prozent des Übernachtungspreises (ohne Frühstück)
Düsseldorf3 Euro pro Person pro Übernachtung
→ Maximal 21 Übernachtungen werden besteuert
Essen5 Prozent des Übernachtungspreises (ohne Frühstück), max. 9 Euro pro Person pro Nacht
Frankfurt a. M.2 Euro pro Person pro Übernachtung
Hamburg• 0 Euro bei Übernachtungspreisen (Netto) bis 10 Euro
• 0,60 Euro bei Übernachtungspreisen (Netto) bis 25 Euro
• 4,80 Euro bei Übernachtungspreisen (Netto) bis 200 Euro
→ dann in 1,20 Euro Schritten für jede weiteren angefangenen 50 Euro Übernachtungspreis
Köln5 Prozent des Übernachtungspreises
Leipzig5 Prozent des Übernachtungspreises
München Keine Beherbergungssteuer
StuttgartAb 1. Juli 2026: 3 Euro pro Person pro Nacht

Wer muss keine Beherbergungssteuer bezahlen?

Befreit von der Entrichtung einer Beherbergungssteuer sind häufig Bildungs- und Geschäftsreisende, die mittels einer Bescheinigung vorweisen können, dass sie aus beruflichen oder schulischen Gründen reisen. Manchmal sind auch Minderjährige von der Steuer befreit. In einigen Orten sind auch Schwerbehinderte sowie deren Begleitperson von der City-Taxe ausgeschlossen. Die aus medizinischen Gründen notwendige Übernachtung und Übernachtungen, die dem Grundbedarf des Wohnens dienen, sind auch von der Beherbergungssteuer befreit.

Welche unterschiedlichen Steuern gibt es noch?

Die City-Taxe ist abzugrenzen von der Kurtaxe, welche nur von anerkannten Kurorten oder Heilbädern in Deutschland verlangt werden darf. In anderen Ländern wie unseren Nachbarländern Schweiz, Österreich, Polen, Frankreich und den Niederlanden wird anstelle der City-Taxe eine Kurtaxe fällig. Hier gilt ebenfalls, dass die Abgabenhöhe von Land zu Land und von Stadt zu Stadt variieren kann.

Auf den Malediven gibt es eine Bettensteuer

In einigen Urlaubsländern wird neben der Beherbergungssteuer noch zusätzlich eine Bettensteuer erhoben. Genau wie die anderen Abgaben wird auch die Bettensteuer anhand der Aufenthaltsdauer, der Saison und der Unterkunftsklassifizierung festgelegt. Länder mit dieser Steuer sind zum Beispiel Spanien oder die Malediven.

Und schließlich gibt es in Ländern wie Marokko, Tunesien oder auch Malaysia noch eine allgemeine Tourismussteuer. Diese berechnet sich ebenfalls anhand der Aufenthaltsdauer und der Unterkunftsart.

Fazit zur Beherbergungssteuer

Die Beherbergungssteuer dient den Gemeinden als Unterstützung für die Umsetzung von destinationsbezogenen Projekten, die sowohl den Touristen als auch den Bewohnern nützen. Dabei spielen vor allem Nachhaltigkeit und Umweltschutz eine große Rolle, denn wie jeder weiß, verursachen Touristen viel Abfall. Die Unterkünfte verdienen an der City-Taxe also nichts hinzu. Fest steht jedoch: Vor jeder Reise sollte man sich über mögliche Tourismusabgaben informieren und das Budget gegebenenfalls anpassen.

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Autor

Regina verantwortet als Team Lead die Weiterentwicklung der organischen Sichtbarkeit. Mit ihrem tourismusbezogenen Hintergrund kombiniert sie ihre Leidenschaft fürs Reisen mit fundierter Finanzexpertise. Ihr Fokus liegt darauf, Luxusreisen durch clevere finanzielle Strategien zu optimieren – von der gezielten Nutzung von Kreditkarten über Meilen- und Punktesammeln bis hin zu exklusiven Vorteilen wie Lounge-Zugang oder Versicherungsleistungen. Durch ihre eigenen Erfahrungen liefert sie praxisnahe Tipps, mit denen Reisen nicht nur komfortabler, sondern auch finanziell effizienter werden.

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