Österreich verschärft seine Maßnahmen zum Schutz vor Corona nicht nur für die eigenen Bürger zu Weihnachten, sondern ab dem 19. Dezember auch für alle Einreisenden.
Für viele würde zum Start der Weihnachtsferien oder nach den Feiertagen auch der lang ersehnte Winterurlaub in den Bergen anstehen. Jedes Jahr um die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel verbringen viele Deutsche ihren Urlaub in den Bergen, in Bayern oder Österreich. Doch dieses Jahr ist alles anders. Die Coronakrise hat nicht nur viele Oster- und Sommerferien-Reisen einen Strich durch die Rechnung gemacht, auch der Ski-Urlaub wird dieses Jahr so nicht stattfinden. Österreich verschärft aufgrund der wiederholt steigenden Zahlen seine Bestimmungen und alle Einreisenden müssen in eine zehntägige Quarantäne, wie das österreichische Bundesministerium für Gesundheit bekannt gab.
Verschärfte Einreisebestimmungen vor Weihnachten
Auch Österreich wurde von der zweiten Coronawelle stark getroffen. Das Land hat daher schon vor Wochen einen harten Lockdown verordnet und alle Restaurants, sowie Hotels und andere Beherbergungsbetriebe geschlossen. Eine Lockerung zu Weihnachten wird es auch hier nicht geben. Vielen Österreich Fans und Skifahrern, ist eigentlich seit Wochen bewusst, dass eine Urlaubsreise in diesem Jahr nicht möglich sein wird, denn alle Hotels und Beherbergungsbetriebe sind auch hier weiterhin für touristische Übernachtungen geschlossen. Nun hat das Land seine Einreisebestimmungen erneut verschärft. Wer ab dem 19. Dezember nach Österreich will, der muss in eine zehntägige Quarantäne gehen. Natürlich gibt es auch hier einige Ausnahmen. Dennoch: Weihnachten und andere planbare Familienfeste, wie Geburtstage oder Hochzeiten zählen nicht dazu.
In der Regel gelten die neuen Bestimmungen für alle Einreisenden, es sei denn Ihr kommt aus Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay oder dem Vatikan oder habt Euch in den vergangenen zehn Tagen bereits in Österreich aufgehalten. In diesem Fall könnt Ihr ohne eine Einschränkung und somit ohne Quarantäne einreisen. Eine Ausnahme gilt auch für die folgenden Gruppen beziehungsweise Gründe:
- Transitpassagiere
- Personen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal im Monat) zu beruflichen Zwecken
- Personen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal im Monat) zu familiären Besuchen oder zum Besuch des Lebenspartners
- Personen, die zur medizinischen Inanspruchnahme einreisen
- Personen, die ausländisches Territorium durchqueren
- Personen, die nach Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen
Bei der Einreise wird empfohlen ein entsprechendes Quarantäneformular ausgedruckt mitzuführen, welches bei einer Kontrolle unterschrieben werden muss. Einen entsprechenden Download gibt es zwar noch nicht, wird sich aber mit großer Sicherheit in den kommenden Tagen auch auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit und dem deutschen Auswärtigen Amt finden lassen. Die zehntägige Quarantäne können ebenfalls die folgenden Personen umgehen, sofern sie einen gültigen (nicht älter als 72 Stunden) negativen Coronatest mit sich führen:
- Medizinisches Personal und humanitäre Einsatzkräfte
- Medizinische Begleitpersonen
- Berufliche Reisende und 24 Stunden Betreuer
- Diplomaten mit Legitimationskarte
Bei dem negativen Coronatest darf es sich sowohl um einen PCR Test, als auch um einen Antigen-Test handeln.
Aufhebung der Quarantäne erst nach 5 Tagen
Solltet Ihr also ab dem 19. Dezember nach Österreich einreisen und nicht zu den oben genannten Personengruppen gehören, müsst Ihr in eine zehntägige Quarantäne. Diese kann erst durch einen negativen Coronatest aufgehoben werden, der frühstens ab dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführt werden kann. Hier müsst Ihr Euch online über Testzentren in Eurer Gegend informieren. Auch einzelne Apotheken bieten die Durchführung eines Coronatests an.
In jedem Fall solltet Ihr während dieser Zeit Euren Wohnsitz nicht verlassen, für den Test ist dies natürlich möglich. Außerdem solltet Ihr die Quarantäne bei Eurer Reiseplanung mit einberechnen. Eine Ausnahme gibt es noch, solltet Ihr aus einem “unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis” nach Österreich einreisen, seid Ihr ebenfalls von der Quarantänepflicht befreit. Dazu zählen: Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen.
Damit die Einreise auch uneingeschränkt möglich ist, solltet Ihr nach den Angaben des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit eines der folgenden Dokumente mit Euch führen:
- Kopie Sterbeurkunde
- Begräbniseinladung
- Krankenhausbestätigung
- Kopie Geburtsurkunde
- Betätigung Geburtstermin
- Ärztliche Attests
Für einen Besuch der engsten Familie oder von Freunden über Weihnachten müsst Ihr in Österreich also in Quarantäne. Dabei zählt der Tag der Einreise als Tag null. Somit könntet Ihr Euch also erst sechs Tage nach der Einreise testen lassen.
Fazit zu den Einreisebestimmungen für Österreich ab 19. Dezember
Nachdem in Deutschland in den meisten Bundesländern die Lockerungen zu Weihnachten und Silvester aufgrund der steigenden Fallzahlen zurückgenommen und teilweise auch verschärft wurden, zieht auch Österreich nach. Zumindest bei der Einreise, denn das Land befand sich bereits vor mehreren Wochen in einem harten Lockdown und anders als das Nachbarland Schweiz, bleiben hier auch über die jetzt anlaufende Ski-Saison Hotels und Restaurants geschlossen. Eine zehntägige Quarantäne bei der Einreise nach Österreich gilt für alle Bürger der EU, die nicht bereits seit zehn Tagen in Österreich waren. Traurigerweise zählt auch das Weihnachtsfest und Silvester bei Freunden und Familie nicht als Ausnahme.